Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Almado - Steht mir 25% Neukundenbonus beim Vertrag vom 01.01-31.12.13 zu?
pk85:
@str_eik
Faszinierend ... bei immergrün/Almado scheinen wirklich Menschen zu sitzen, die E-Mails schreiben können. Ich habe bisher immer nur automatisierte und standardisierte Ein-Zeiler auf meine E-Mail Anfragen erhalten (wenn überhaupt mal eine Antwort kam!).
str_eik:
@pk85
Nun ja, das erstaunliche daran ist, dass ich derartiges nicht angefragt habe ;D
khh:
--- Zitat von: berghaus am 04. März 2014, 16:44:43 ---... Meine ... Ausführungen sind ja nur deswegen so umfangreich geworden, weil manch einer immer noch nicht verstanden hatte, worum es geht, nachdem Amazone was zu Ohren gekommen war und khh und Didakt nicht müde wurden und es immer noch nicht sind, dies als Fakt zu behaupten, wobei Ihnen schon die Darstellung von Hurraapostel in Antwort #13 (25% Bonus inkl.) genügt.
--- Ende Zitat ---
Richtig, manch einer hat immer noch nicht verstanden, worum es geht - anscheinend trifft das u.a. bei @berghaus zu !?
Sachverhalt ist (in Kurzform): Seit Wochen melden sich Kunden von Almado & Co. hilfesuchend hier im Forum, weil sie eine Bonusgutschrift in ihrer Schlussrechnung vermissen. Da es dazu von almado/365 AG keine Begründungen gab (und solche auch derzeit nicht bekannt sind), konnte man nur Vermutungen anstellen – bspw.: Dass auch diese Versorger (wie zuvor FlexStrom) den Bonus bei einer Vertragskündigung zum Ablauf des 1. Lieferjahres verweigern oder die Bonusgutschrift (zunächst) generell weglassen und auf Zeitgewinn setzen, um wochenlang mit den Kundengeldern arbeiten zu können und den Bonus erst auf Androhung gerichtlicher Maßnahmen auszahlen.
Erst mit dem Hinweis von @Amazone (siehe Antwort #8) – Auszug
--- Zitat --- Mir sind inzwischen mehrere Fälle zu Ohren gekommen, in denen Verbraucher empört berichteten, man habe ihnen in der Schlussabrechnung keinen Bonus gewährt.
Bei näherer Überprüfung lag das Problem jedoch nicht bei Almado, sondern beim Kunden. Denn dieser hatte wohl aus den Augen verloren, dass Almado in seiner Werbung und Vertragsgestaltung sämtliche Preise "inkl. Bonus" ausweist, also diesen bereits einrechnet. Es wird also kein Extra-Bonus gezahlt oder von dem Endbetrag der Schlussabrechnung abgezogen. ...
--- Ende Zitat ---
und mit dem Beitrag von @Amazone Anwort #10 (den @berghaus falsch interpretiert!)
kamen hier bei einzelnen Usern Bedenken auf, ob es überhaupt den von Kunden reklamierten „Extra-Bonuns“-Anspruch gibt. Schließlich beinhalten manche Vertragsbestätigungen tatsächlich „nur“ Preise inkl. Bonus.
Gedeckt wären „Preise inkl. Bonus“ wohl durch die von @Didakt in der Anwort #41 herausgestellte AGB-Regelung:
--- Zitat von: Didakt am 27. Februar 2014, 21:21:14 ---
--- Zitat von: Almado-AGB, Auszug aus Ziff. 8. ---Im Nettopreis enthalten sind ...
--- Ende Zitat ---
Von „Bonus inkl.“ ist da keine Rede! Aber jetzt kommt’s:
--- Zitat von: AGB, Auszug aus Ziff. 9. ---Sofern nicht anderweitig vereinbart, beläuft sich der Bonus ...
--- Ende Zitat ---
Anderweitig vereinbart? Vielleicht gem. Stromliefervertrag! Siehe Antwort # 13.
Fragen über Fragen!
--- Ende Zitat ---
Dass Almado & Co. die Preise auch bei der Strompreisberechnung auf der eigenen HP und in den Vergleichsportalen bei den betreffenden „Fällen“ als „inkl. Bonus ausgewiesen hat und kein "Extra-Bonus" fällig wird, widerlegt die von @Hurraapostel in Antwort #13 eingestellte „Auftragseingangsbestätigung“ (auch wenn @berghaus diese als „fake“ ansieht) und der von @Bodensatz in Antwort #79 angesprochene Screenshot von der Almado-HP.
Ob betroffene Kunden, die keine solche „Auftragseingangsbestätigung“ oder einen Screenshot direkt von Almado(!) vorweisen können (oder in ihren Unterlagen bisher nicht gefunden haben?), einen „Extra-Bonus“ durchsetzen können (nötigenfalls gerichtlich), bezweifle ich unverändert. Kaum ausreichen dürften jedenfalls Unterlagen mit ausgewiesenem "Extra-Bonus" nur von den Vergleichsportalen oder solche Unterlagen anderer Kunden.
Vorab muss aber überhaupt erst einmal abgewartet werden, ob und ggf. wie Almado & Co. begründen, warum bei den reklamierenden Kunden in den (Schluss)Abrechnungen kein „Extra-Bonus“ gezahlt bzw. abgezogen wurde. Vielleicht ist „Preise inkl. Bonus“ ja gar nicht bzw. nicht überwiegend die Ursache? Reine Spekulation, wie in der Diskussion häufig zu finden, helfen nicht im Geringsten weiter!
Bodensatz:
--- Zitat von: pk85 am 04. März 2014, 20:25:26 ---
Die Anfang Dezember 2012 erhaltene Auftragsbestätigung von immergrün lautete wie folgt:
--- Zitat ---Die wesentlichen Vertragsdetails:
Tarif: Windkraft 6
Arbeitspreis: 24,19 Cent/kWh
Grundpreis: 6,45 EUR/Monat
Preisgarantie: 12 Monate
Bonus: 25 % inkl.
Preise inklusive aller Abgaben, Boni und Steuern. Preisgarantie, Boni, etc. gemäß Allgemeine Stromlieferbedingungen immergrün!
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Die Steuern sind drin, und der Bonus ist auch drin.
Die Steuern zahlt der Versorger ans Finanzamt und den Boni zahlt er nach der Schlussabrechnung an den Kunden :-)
So wird es gemeint sein, denn sonst hätten die mir beim Anmeldeprozess keinen Endpreis angezeigt, der genau 25% geringer war, als das, was man letztlich auf der Endabrechnung zu sehen bekommt.
--- Zitat ---Ich möchte betonen, dass ich direkt von immergrün/Almado keine AGB erhalten habe, sondern mir lediglich die AGB vorliegen, welche mir von check24 mit dem "Antrag zum Stromversorgerwechsel" geschickt wurden.
--- Ende Zitat ---
Vielleicht besteht dann ja sogar ein Vertrag mit dem Vergleichsportal. Bei größeren Querelen wäre es bestimmt nicht schlecht, wenn man die auch mit im Boot hätte.
Hat schon mal jemand darüber nachgedacht, bei Stern TV oder Akte2014 vorzusprechen?
Bei SternTV haben die mal Verivox zu Gast gehabt um das Sparpotential demonstrieren zu können.
Da wäre s doch genauso angebracht, mal auf die Abzocke in dieser Branche hinzuweisen und möglichst ein paar zwielichtige Gestalten ins Rampenlicht zu zerren.
--- Zitat --- Dort heißt es:
--- Zitat ---9. Bonusanspruch/ Frei kWh
(3) Die Verrechnung des Bonus oder von Frei-kWh mit den monatlichen Abschlagszahlungen gemäß Ziffer 10 vor Erteilung der ersten Jahresendabrechnung nach Ende des für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes ist unzulässig.
--- Ende Zitat ---
Ganz interessant finde ich hier Satz (3), der doch eindeutig besagt, dass eine Verrechnung des Bonus mit den monatlichen Abschlagszahlungen unzulässig ist.
--- Ende Zitat ---
Das Verbot wird aber auf die Zeit zwischen dem Ende des ersten Versorgungsjahres und der Erteilung der Jahresendabrechnung begrenzt.
pk85:
--- Zitat von: Bodensatz am 04. März 2014, 21:18:38 ---Das Verbot wird aber auf die Zeit zwischen dem Ende des ersten Versorgungsjahres und der Erteilung der Jahresendabrechnung begrenzt.
--- Ende Zitat ---
Da haben Sie wohl Recht ...
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