Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Almado - Steht mir 25% Neukundenbonus beim Vertrag vom 01.01-31.12.13 zu?

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PLUS:
@Didakt, Danke! So ist es!

@berghaus, Sie stiften mit Ihren Beiträgen gerade für neue Leser gewaltige Verwirrung. Das schon alleine durch die fehlerhaften Zitierungen. Bringen Sie das mal erst in Ordnung und zitieren Sie mit der korrekten Quellenangabe. Ich habe zitiert was geschrieben wurde. Sorry, das geht doch nicht, die Texte so umzudeuten wie es gerade in den eigenen Kram passt.

"Wenn, wäre hätte..."

Es ist doch einfaches Prozentrechnen!
Beispiel: Antwort#108

Der Preis für eine Kilowattstunde von 0,2651 € wird bei erfüllen der Bonusbedingungen   um 25 % herabgesetzt.
Was ist dann der Preis? 75 % von 0,2651 € = 0,198825 €
Was ist der Bonus?      25 %              = 0,066275 €

Im zweiten Jahr
Der Preis für eine Kilowattstunde wurde im Vorjahr um 25 % herabgesetzt. Der Preis betrug dann  = 0,198825 €. Die Preisminderung gilt im zweiten Jahr nicht mehr.
Ausgehend vom verminderten Preis des ersten Jahres beträgt die Preiserhöhung dann relativ 33,33333.. %, absolut ist sie identisch mit der Senkung im ersten Jahr = 0,066275 €.
Was ist dann der Preis? 133,33333.. % von 0,198825 € = 0,2651 €
Wegfall Bonus ?                         = 0,066275 €
 
Was ist daran jetzt unverständlich, geheimnisvoll, unlauter ...es ist doch einfachstes Prozentrechnen?!

Didakt:
@ PLUS, es ist schlimm, dass wir in diesem Thread alles wiederholen müssen.  Siehe auch hier.

Mir war es zwar nur vergönnt, eine Klippschule zu besuchen. Ihre Prozentrechnung leuchtet mir aber ein und sollte allgemein auch nachvollziehbar sein! :D Größere Schwierigkeiten habe ich allerdings, den Einführungssatz im Beitrag unter Antwort # 113 zu verstehen. Na ja, muss ich wohl auch nicht! ;D

PLUS:

--- Zitat von: Didakt am 04. März 2014, 18:18:32 ---Mir war es zwar nur vergönnt, eine Klippschule zu besuchen. Ihre Prozentrechnung leuchtet mir aber ein und sollte allgemein auch nachvollziehbar sein! :D Größere Schwierigkeiten habe ich allerdings, den Einführungssatz im Beitrag unter Antwort # 113 zu verstehen. Na ja, muss ich wohl auch nicht! ;D
--- Ende Zitat ---
@Didakt, das ist Klippschule!
Frei nach Franz Müntefering: "Da muss man kein Mathematiker sein, da reicht Volksschule Sauerland, ..."

Für den Einführungssatz zu #113 braucht es einen Doktorhut Plagiat Deluxe. ;)

pk85:
Auch ich möchte mich kurz einbringen, ohne groß auf die Diskussion "Denkmodell" eingehen zu wollen - diese bläst diesen Thread doch unglaublich auf ...

Auch ich habe Ende November 2012 über ein Vergleichsportal (check24) einen Stromliefervertrag mit immergrün geschlossen, wobei mir von check24 folgende Rechnung aufgegeben wurde


--- Zitat ---Bei einem Verbrauch von 3000 kWh / Jahr
Jahreskosten ohne Bonus: 803,06 EUR / Jahr
Arbeitspreis: 725,66 EUR / Jahr
Grundpreis: 77,40 EUR / Jahr
25 % Neukunden-Bonus: -200,76 EUR (25,0 %) einmalig (Neukundenbonus: 25 % auf den Rechnungsbetrag (maximal 200 EUR))
Bruttopreis inkl. Bonus im ersten Jahr: 602,29 EUR / Jahr
Geschätzter Abschlag: 73,01 EUR / Monat (Jahreskosten geteilt durch 11)

Arbeitspreis brutto (netto)  24,19 (20,33) Ct. / kWh
Grundpreis brutto (netto) 77,40 (65,04) EUR / Jahr

--- Ende Zitat ---

Die Anfang Dezember 2012 erhaltene Auftragsbestätigung von immergrün lautete wie folgt:


--- Zitat ---Die wesentlichen Vertragsdetails:
Tarif: Windkraft 6

Arbeitspreis: 24,19 Cent/kWh
Grundpreis: 6,45 EUR/Monat
Preisgarantie: 12 Monate
Bonus: 25 % inkl.

Preise inklusive aller Abgaben, Boni und Steuern. Preisgarantie, Boni, etc. gemäß Allgemeine Stromlieferbedingungen immergrün!
--- Ende Zitat ---

Ich möchte betonen, dass ich direkt von immergrün/Almado keine AGB erhalten habe, sondern mir lediglich die AGB vorliegen, welche mir von check24 mit dem "Antrag zum Stromversorgerwechsel" geschickt wurden. Dort heißt es:


--- Zitat ---9. Bonusanspruch/ Frei kWh
(1) Ein von IMMERGRÜN gewährter Bonus wird gewährt nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle. Ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus oder von frei-kWh besteht nicht, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Belieferungsjahres durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde oder der Kunde bzw. ein Haushaltsangehöriger innerhalb der letzten 6 Monate an der gleichen Abnahmestelle bereits durch IMMERGRÜN beliefert wurde oder der Kunde bzw. ein Haushaltsangehöriger innerhalb der letzten 6 Monaten bereits einem Vertragsschluss widersprochen hat oder der Kunde aus einem anderen Tarif von IMMERGRÜN gewechselt ist.
(2) Sofern nicht anderweitig vereinbart, beläuft sich der Bonus auf eine prozentuale Gutschrift auf die erste Jahresabrechnung über die gelieferte Energie nach Ende des jeweilig für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes. Frei-kWh werden als Rabatt in Euro ausgewiesen. Der Bonus wird höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss angegebenen Jahresverbrauch des Kunden. Zusätzlich gilt für Pakettarife, dass die Berechnung des Bonus mindestens auf Grundlage des bei Vertragsschluss gültigen Paketpreises erfolgt.
(3) Die Verrechnung des Bonus oder von Frei-kWh mit den monatlichen Abschlagszahlungen gemäß Ziffer 10 vor Erteilung der ersten Jahresendabrechnung nach Ende des für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes ist unzulässig.
(4) Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch.
--- Ende Zitat ---

Ganz interessant finde ich hier Satz (3), der doch eindeutig besagt, dass eine Verrechnung des Bonus mit den monatlichen Abschlagszahlungen unzulässig ist.

Immergrün hat dann einen Abschlag von 67,-€ berechnet, welchen ich monatlich ohne einen Tag Verspätung gezahlt habe.

Die Versorgung begann am 01.01.2013 und endete am 01.01.2014.

In der Endabrechnung, welche auf den 31.01.2014 ausgestellt war, die ich aber erst am 04.02.2014 per E-Mail erhielt, fehlte auch bei mir der Neukundenbonus, woraufhin ich am 05.02.2014 Widerspruch gegen die Abrechnung eingelegt habe mit Fristsetzung und Hinweis auf Übergabe des Sachverhaltes an die SE und meinen Anwalt, welcher am 06.02.2014 zugestellt wurde (Einschreiben). Bisher habe ich nichts von immergrün/Almado gehört. Am 06.03.2014 werde ich mich an die SE wenden.

Mit freundlichen Grüßen,
pk

str_eik:
Am 27.01.2014 erhielt ich zwei E-Mails von immergrün, welche ich hier niemandem vorenthalten möchte. Es macht zwar den Eindruck, dass ich bzgl. der Inhalte bei immergrün angefragt hätte. Dies ist jedoch nicht der Fall. Vielmehr hatte ich gekündigt. Warum man mir u.a. diese E-Mails übersandt hat, ist mir unklar. Allerdings habe ich den Eindruck, dass diese der hiesigen Diskussion durchaus zuträglich sein könnten.

Mail 1:

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