Zu was wollen Sie denn noch eine gerichtliche Entscheidung? Das steht alles ausreichend eindeutig in den Gesetzen.
@khh, sie haben sich vergaloppiert, deshalb sollten Sie nicht zu solchen Mitteln und zu Verdrehungen greifen. Bleiben Sie fair.
Ich glaube eher, dass Ihnen hier "der Gaul durchgegangen" ist. In den Gesetzen steht eben nichts
eindeutig. Sonst müssten wir hier ja nicht rumdiskutieren.
Und Ihre 2-Wochenfrist ist genauso
eine Meinung wie
eine andere, die wir
hier diskutiert haben, und wo Sie selbst die Schlichtungsstelle Energie zitiert haben, die eine (Sonder-)Kündigung innerhalb von 5 Wochen als fristgemäß angesehen hat. Eine endgültige rechtliche Entscheidung im Sinne Grundsatzurteil gibt es meines Wissens dazu noch nicht und insofern sollten wir nicht so tun, als ob es nur eine Möglichkeit gäbe, die richtig ist. Wir sollten die Verbraucher umfassend beraten und dazu gehört,
alle Möglichkeiten zu nennen, aber auch deren Risiken. und insofern kann ich mit der Formulierung der VZ NRW gut leben. Wer umgehend kündigt, wird weniger in die Gefahr eines Verzuges kommen als derjenige, der meint, bis zum letzten Tag Zeit zu haben. Aber auch im letzteren Fall wird es auf den Einzelfall ankommen (wann z.B. die Mitteilung über die Preiserhöhung eingegangen ist etc.).
Also immer schön ruhig bleiben.
@Energietourist
Ich bin mir relativ sicher, dass eine
nachträglliche Sonderkündigung bei einer rechtzeitig (6 Wochen vorher) zugegangenen Mitteilung über die Preiserhöhung
nicht zulässig ist. Aber das hat
khh wohl auch nicht gemeint. Und kurzfristige Rückrechnungen sind immer möglich, das zeigt auch die geübte derzeitige Praxis, wo Versorger "nachträglich" Verträge z.B. aus der Grundversorgung "übernehmen".