Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Und ich dachte, ich hätte alles richtig gemacht,...  (Gelesen 8833 mal)

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Offline gwhuebner

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Und ich dachte, ich hätte alles richtig gemacht,...
« am: 24. Februar 2014, 14:36:24 »
...als ich im Dezember 2012 einen Stromliefervertrag mit Priostrom abschloss. Vertragslaufzeit 1 Jahr von 01.01.13 bis 31.12.13, Paket über 4200 kWh, "Festpreisgarantie" für 12 Monate. Mir war von Anfang an klar, dass ich nur dieses eine Jahr wollte. Ich kündigte fristgemäß und alles schien gut zu laufen. Bis dann die Schlussrechnung kam und ich merkte, dass ich doch was übersehen hatte. Natürlich hatte ich vorher das Kleingedruckte gelesen, wo auch stand, dass evtl. gesetzliche Umlagen sich im Nachhinein preiserhöhend auswirken könnten. In meiner Naivität und Gutgläubigkeit meinte ich, das würde sich auf so unvorhersehbare Fälle beziehen, wenn es dem Gesetzgeber beispielsweise im Juni einfällt, irgendwelche Abgaben zu erhöhen. Infamerweise stellte sich jedoch heraus, dass das sog. "Festpreisangebot" noch auf der alten EEG-Umlage von 2012 basierte (3,59 Cent). Abgerechnet wurde in der Schlussrechnung natürlich mit der 2013er Umlage von 5,28 Cent. Diese war aber bereits (wie üblich) am 15. Oktober des Vorjahres also am 15.10.12 veröffentlicht worden, hätte also zum Zeitpunkt der Angebotsstellung im Dezember 2012 schon bequem in den Strompreis eingerechnet werden können. Das gleiche Spielchen wurde auch mit den anderen Umlagen gespielt (KWK, §19 StromNEW, Offshore). Auch hier wurde die jew. Erhöhung erst im Nachhinein abgerechnet. Alles in allem machte das bei mir über 90 EUR für das Jahr 2013 aus (das war auch ungefähr die Größenordnung, um die andere Anbieter vorher teurer waren...) Ich rechne mich eigentlich zu den Leuten, die sich nicht so leicht abzocken lassen, aber wenn sowas jetzt schon mir passiert,... - Verbrauchertäuschung und "Hinters Licht führen" par excellence... - Und ich möchte jetzt keine Beiträge in der Art "sowas hätte man doch sehen müssen" lesen, da ich mir ziemlich sicher bin, dass allenfalls 10 % meiner Mitbürger dies gesehen haben bzw. gesehen hätten. Wer rechnet schon mit solchen üblen Tricks.
« Letzte Änderung: 24. Februar 2014, 14:51:41 von gwhuebner »

Offline superhaase

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Re: Und ich dachte, ich hätte alles richtig gemacht,...
« Antwort #1 am: 24. Februar 2014, 14:51:48 »
STOP!

Ihr Vertrag lief erst ab dem 1.1.2013, richtig?
Da galt ja schon die erhöhte EEG-Umlage.
Sie haben also einen Vertrag mit der bereits erhöhten Umlage abgeschlossen.
Und dies zu dem im Vertrag vereinbarten Paketpreis.
Während der Laufzeit ihres Vertrages gab es keine weitere Änderung der EEG-Umlage, so dass sich auch kein Grund für eine Preisänderung ergab.

Oder steht in Ihrem Vertrag die niedrigere Umlage explizit drin, und steht explizit drin, dass der Preis sich noch nach Vertragsunterzeichnung und vor Vertragsbeginn aufgrund einer anderen zugrundezulegenden Umlage ändern kann?

Falls Sie sich nicht zutrauen, Ihre Situation rechtlich richtig einschätzen zu können (wie genau ist das "Kleingedruckte" in Ihrem Fall auszulegen?) sollten Sie sich Rat bei einem im Energierecht versierten Anwalt holen.

Ich würde da nicht so schnell klein beigeben. Darauf spekuliert Priostrom, selbst wenn denen klar ist, dass dass die Abrechnung falsch ist. Die meisten Kunden scheuen eine rechtliche Auseinandersetzung. Mit dieser Scheu machen die ihren Profit.
« Letzte Änderung: 24. Februar 2014, 14:56:04 von superhaase »
8) solar power rules

Offline gwhuebner

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Re: Und ich dachte, ich hätte alles richtig gemacht,...
« Antwort #2 am: 24. Februar 2014, 15:03:26 »
Ihr Vertrag lief erst ab dem 1.1.2013, richtig?
Da galt ja schon die erhöhte EEG-Umlage.
Ja, das ist richtig, aber im Kleingedruckten steht leider: Es werden die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Umlagesätze als Basis herangezogen, also die alten Sätze von 2012, da der Vertragsabschluss lt. Kleingedrucktem mit dem Zeitpunkt der "Willkommens-E-Mail" (im Dez. 2012) zustande kommt. Bei entsprechender stundenlanger Analyse des Kleingedruckten im Vorfeld hätte man es natürlich checken können. Ich denke jedoch, dass hier bewusst der alte Umlagesatz im Preisangebot zu Grunde gelegt wurde, um eben scheinbar deutlich günstiger zu erscheinen als die anderen. Da zum Zeitpunkt der Angebotsstellung jedoch bereits klar war, dass hier sicher noch eine Nachzahlung kommen würde, erhebt sich natürlich die Frage inwieweit der Anbieter hier bereits im Angebot deutlich erkennbar darauf hätte hinweisen müssen. Das sollen aber die Verbraucherschützer entscheiden. Ich bin ziemlich sicher, dass dies eine Vielzahl von Leuten betrifft (evtl. auch andere Stromanbieter). Schade, dass es hierzulande nicht sowas wie eine Sammelklage gibt.

Offline superhaase

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Re: Und ich dachte, ich hätte alles richtig gemacht,...
« Antwort #3 am: 24. Februar 2014, 15:35:57 »
Ich hab auch einen Priostromvertrag mit Paket (1700 kWh), Lieferbeginn 1.2.13 abgeschlossen im Dez 2012 (Willkommensemail am 28.12.13) darin steht aber auch:

Zitat
6.8 [...] Kunden, die nach dem Tag der Bekanntgabe (15.10.) einer Änderung der EEG-Umlage und vor dem Inkrafttreten einen Vertrag abschließen, wird die einmalige Veränderung dieser Abgabe ab Inkrafttreten der Änderung in voller Höhe unmittelbar gutgeschrieben.

Zitat
6.10 [...] kann der Lieferant die Mehrkosten an den Kunden weiterberechnen. Dies gilt nicht, soweit die Mehrkosten nach Höhe und Zeitpunkt bereits bei Vertragsschluss konkret vorhersehbar waren [...]

Zitat
6.13 [...]Preisanpassungen werden nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Änderungen spätestens 2 Monate vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt.[...]

Das alles spricht gegen die Weitergabe der Umlageerhöhungen in Ihrem Fall.
Oder haben Sie einen anderen Vertragswortlaut?

Ich hab ebenfalls nach einem Jahr gekündigt und gewechselt und warte derzeit noch auf die Abrechnung.
Ich werde, falls bei mir der gleiche Trick versucht wird, nach einmaliger Anforderung einer korrekten Abrechnung, sofort die Sache an einen Anwalt abgeben.
« Letzte Änderung: 24. Februar 2014, 15:46:46 von superhaase »
8) solar power rules

Offline khh

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Re: Und ich dachte, ich hätte alles richtig gemacht,...
« Antwort #4 am: 24. Februar 2014, 15:36:22 »
Ihr Vertrag lief erst ab dem 1.1.2013, richtig?
Da galt ja schon die erhöhte EEG-Umlage.
Ja, das ist richtig, aber im Kleingedruckten steht leider: Es werden die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Umlagesätze als Basis herangezogen, also die alten Sätze von 2012, da der Vertragsabschluss lt. Kleingedrucktem mit dem Zeitpunkt der "Willkommens-E-Mail" (im Dez. 2012) zustande kommt. ...
... Da zum Zeitpunkt der Angebotsstellung jedoch bereits klar war, dass hier sicher noch eine Nachzahlung kommen würde, erhebt sich natürlich die Frage inwieweit der Anbieter hier bereits im Angebot deutlich erkennbar darauf hätte hinweisen müssen. ...

Da der Vertragsabschluss durch die Vertragsbestätigung deutlich nach dem 15.10.2012
(dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der EEG-Umlage ab dem 01.01.2013) zustande kam,
dürfte m.E. sowohl das zitierte "Kleingedruckte", also die betreffende AGB-Klausel, als auch die Preiserhöhung ab dem 01.01.2013 rechtlich unwirksam und folglich nicht zu bezahlen sein (vgl. unter "Grundsatzfragen > Interpretation von AGB-Formulierungen" !).
« Letzte Änderung: 24. Februar 2014, 15:40:04 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline gwhuebner

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Re: Und ich dachte, ich hätte alles richtig gemacht,...
« Antwort #5 am: 24. Februar 2014, 16:11:12 »
Ich hab auch einen Priostromvertrag mit Paket (1700 kWh), Lieferbeginn 1.2.13 abgeschlossen im Dez 2012 (Willkommensemail am 28.12.13) ...
Ja, die Punkte 6.8, 6.10, 6.13 stehen bei mir auch drin, allerdings bin ich noch nicht dahinter gestiegen, was die Formulierung bei 6.8 bedeutet:
 
Zitat
Kunden, die nach dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe der EEG-Umlage (i.d.R. der 15.10 eines Jahres) einer Veränderung der EEG-Umlage i.S. dieser Ziffer und vor deren Inkrafttreten einen Energieliefervertrag abschließen, wird die einmalige Veränderung dieser Abgabe ab Inkrafttreten der Veränderung in voller Höhe, unmittelbar gutgeschrieben. Bei einer Senkung der EEG-Umlage während des ersten Belieferungsjahres wird diese Gutschrift nicht gewährt.
Meiner Einschätzung nach bedeutet "es wird gutgeschrieben" nur den (eher unwahrscheinlichen) Fall, dass die EEG-Umlage im Lieferjahr niedriger ist als im Vorjahr. Der Regelfall verträgt sich jedoch nicht mit der Formulierung, denn sonst wäre bei der (regelmäßigen) jährlichen Erhöhung wohl immer sofort eine Gutschrift fällig  :D
Aber ich wette mal einen halben Kasten Bier, dass Ihre Abrechnung so ähnlich aussehen wird wie meine.  8)

Offline superhaase

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Re: Und ich dachte, ich hätte alles richtig gemacht,...
« Antwort #6 am: 24. Februar 2014, 16:16:38 »
Meiner Einschätzung nach bedeutet "es wird gutgeschrieben" nur den (eher unwahrscheinlichen) Fall, dass die EEG-Umlage im Lieferjahr niedriger ist als im Vorjahr. Der Regelfall verträgt sich jedoch nicht mit der Formulierung, denn sonst wäre bei der (regelmäßigen) jährlichen Erhöhung wohl immer sofort eine Gutschrift fällig  :D
Aber ich wette mal einen halben Kasten Bier, dass Ihre Abrechnung so ähnlich aussehen wird wie meine.  8)
Meine Einschätzung ist, dass mit diesem Passus, die erhöhte EEG-Umlage nicht wirksam in Rechnung gestellt werden kann. Wenn ein erhöhter Paketpreis mit der erhöhten Umlage in der Rechnung steht, dann muss auch eine Gutschrift nach Ziff. 6.8 in die Rechnung, die die Umlageerhöhung neutralisiert.
Das ist m.E. eindeutig so formuliert.
Der Fall der sinkenden Umlage wird ja anschließend explizit von dieser Regelung ausgenommen.
Ich hab außerdem noch die Bestätigung von Verivox (dem Vermittler), dass im Tarif bereits die erhöhte EEG-Umlage 2013 enthalten ist. Haben Sie sowas nicht auch?

Im Übrigen nehme ich Ihr Wettangebot nicht an, aufgrund eines für mich viel zu hohen Risikos. ;)
« Letzte Änderung: 24. Februar 2014, 16:27:31 von superhaase »
8) solar power rules

Offline khh

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Re: Und ich dachte, ich hätte alles richtig gemacht,...
« Antwort #7 am: 24. Februar 2014, 16:43:40 »
Ja, die Punkte 6.8, 6.10, 6.13 stehen bei mir auch drin, allerdings bin ich noch nicht dahinter gestiegen, was die Formulierung bei 6.8 bedeutet: ... Meiner Einschätzung nach bedeutet "es wird gutgeschrieben" ...

Bei Zweifel zur Auslegung greift dann wohl § 305c BGB:
Zitat
Überraschende und mehrdeutige Klauseln
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.

Im Übrigen verweise ich nochmals auf die Juristen-Diskussion zu diesem Thema:  http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18699.msg106052#msg106052 !
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Offline gwhuebner

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Re: Und ich dachte, ich hätte alles richtig gemacht,...
« Antwort #8 am: 26. Februar 2014, 09:21:23 »
Es noch einen anderen Aspekt, der mir erst jetzt klar geworden ist:
Die Erhöhung der Umlage(n) wird nur auf den tatsächlichen Verbrauch berechnet, nicht auf die gekauften Paket-kWh.
Aus diesem Grund ist eine Berücksichtigung der neuen Umlagesätze bereits im Paketpreis ziemlich schwierig, weil die tatsächlichen kWh in der Regel (leicht) unter den gekauften Paket-kWh liegen. In diesem Fall würde der Anbieter sogar immer ein leichtes Plus machen. Wenn das alle Anbieter so praktizieren würden, wäre die "Abzockerei" also noch größer.

Fazit: Bei Paket-Tarifangeboten (betrifft wohl alle Anbieter) sollte man wissen, das in der Schlussrechnung noch mal die jährlichen Umlageerhöhungen auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs nachberechnet werden. Aus Gründen der Transparenz sollte der Anbieter jedoch diesen nachzuberechnenden Wert gerechnet mit den Paket-kWh mit angeben. Alternativ dazu sollten die Strom-Vergleichsportale dies berücksichtigen.

 

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