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Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???

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PLUS:

--- Zitat von: khh am 08. Februar 2014, 02:16:14 ---@PLUS, wir werden zu diesem Sachverhalt wohl kaum auf einen gemeinsamen Nenner kommen. Lassen wir es damit bewenden und warten ganz einfach zunächst die Beurteilung der Schlichtungsstelle ab. Und irgendwann wird es dazu sicherlich auch Gerichtsurteile geben.
--- Ende Zitat ---
Ok, @khh, ich bleibe genauso dabei, dass die Sonderkündigung nicht unbefristet möglich ist, sondern nur innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt wurde.

Aber noch eine Bemerkung zu Ihrem weiteren Text. Aufrechnen gilt nicht und funktioniert auch nicht. Die "Machenschaften" eines Versorgers können nicht mit "Machenschaften" eines Verbrauchers aufgerechnet werden. Sorry, dazu zähle ich auch solche  E-Mail-Geschichten. Wer vertraut schon dem Internet vollumfänglich wie es das LG Dortmund in diesem Urteil nicht konnte. Ich traue auch der Briefpost oder dem Fax nicht vollumfänglich. Wer nur der Briefpost vertraut muss sich einen Versorger suchen, der mit Briefen arbeitet. Sich aber auf den Email-Verkehr einzulassen und dann damit vor Gericht zu ziehen halte ich nicht für fair und für weltfremd. Die Mail ist ja angekommen. Man muss sie auch lesen, das ist mit Briefen nicht anders.

Auf diese Art von Gegenargumentation treffe ich häufig. 1000 Milliarden deutsche EEG-Wende gegensummiert mit Atom- und Kohle. Eigene Fehler gegen den Anderer. Einen Unfug gegen den Nächsten. Die andere Verschwendung rechtfertigt die Verschwendung im Sinne eigener Interessen oder der eigenen Ideologie usw...
Das führt so zu keinem vernünftigen Ergebnis.

sylle:
Um euch weiterhin auf dem Laufenden zu halten, heute habe ich dann folgende Mail von Prio bekommen (ich glaube, die wollen mich in die Irre führen)  ;)

"Sehr geehrte Frau Seep,

wir haben Ihre Kündigung fristgerecht erhalten und bestätigen Ihnen hiermit die Beendigung Ihres Vertrages 1291390 zum 28.02.2015.

Wir möchten uns für Ihre Treue bedanken und freuen uns, wenn Sie sich auch in Zukunft über unsere attraktiven Tarife auf unserer Homepage www.prioenergie.de oder unter unserer Service-Hotline 0800-589 2363 informieren und wir Sie bald wieder als prioenergie Kunden begrüßen dürfen.

Um unseren Service weiter zu verbessern, möchten wir Sie bitten, uns unter dem nachfolgenden Link kurz mitzuteilen, warum Sie sich für die Beendigung des Vertrages mit uns entschieden haben. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung. Link

Für die Erstellung Ihrer Schlussrechnung erhalten Sie von uns in den nächsten Wochen eine gesonderte Email zur Übermittlung Ihres Zählerstandes.

Sollten Sie Fragen zum Abmeldeprozess haben oder weitere Informationen benötigen, können Sie sich gerne im FAQ-Bereich unserer Homepage informieren oder über das Kontaktformular mit uns in Verbindung treten.

Mit freundlichen Grüßen,

prioenergie
eine Marke der ExtraEnergie GmbH"

Bin nun etwas durcheinander, erst bekomme ich die Nachricht, das man der Sonderkündigung aufgrund von Fristversäumnis nicht stattgeben könne, dann antworte ich darauf das ich die Angelegenheit an die Schlichtungsstelle weitergeleitet habe, nun bekomme ich eine Bestätigung zum

28.02.2015 ?!

Und weiter unten schreiben die "
--- Zitat ---Für die Erstellung Ihrer Schlussrechnung erhalten Sie von uns in den nächsten Wochen eine gesonderte Email zur Übermittlung Ihres Zählerstandes.

--- Ende Zitat ---

Also bekomme ich in den nächsten Wochen die Schlussrechnung ??????

Ich habe im übrigen folgende Antwortmail an Prio geschickt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
 
wie bereits mitgeteilt, haben wir nicht zum Ablauf des 28.02.2015 sondern zum
 
ABLAUF DES 28.02. 2014
 
gekündigt. Ich habe mein Recht auf Sonderkündigung gem. § 41 Abs. 3 EnWG ausgeübt. Diesem lag Ihr Preiserhöhungsschreiben vom 19.12.2013 zugrunde, welches
als ein solches nicht zu erkennen war (dieses ist rechtlich völlig unzulässig, vom Gesetzgeber müssen Preiserhöhungen für den Verbraucher deutlich erkennbar sein!).
Weiterhin ist vom Gesetzgeber eine Sonderkündigung an keine Fristen gebunden, diese muss lediglich bis spätestens zum Wirksamwerden der Preiserhöhung erfolgt sein und das
ist bei uns der Fall!
 
Ich habe bereits die Angelegenheit an die Schlichtungsstelle Energie e.V. weitergeleitet.
 
Sollten Sie uns jedoch noch bis spätestens 14.02.2014  eine
 
korrekte Kündigungsbestätigung zum Ablauf des 28.02.2014
 
zukommen lassen, wären wir selbstverständlich bereit, das Verfahren vor der Schlichtungsstelle zurückzunehmen.
 
Mit freundlichen Grüßen"

lg sylle

khh:

--- Zitat von: sylle am 09. Februar 2014, 08:51:23 ---... heute habe ich dann folgende Mail von Prio bekommen (ich glaube, die wollen mich in die Irre führen)  ;)

"Sehr geehrte Frau ...,
wir haben Ihre Kündigung fristgerecht erhalten und bestätigen Ihnen hiermit die Beendigung Ihres Vertrages 1291390 zum 28.02.2015. ...
Für die Erstellung Ihrer Schlussrechnung erhalten Sie von uns in den nächsten Wochen eine gesonderte Email zur Übermittlung Ihres Zählerstandes. ..."

Bin nun etwas durcheinander, erst bekomme ich die Nachricht, das man der Sonderkündigung aufgrund von Fristversäumnis nicht stattgeben könne, dann antworte ich darauf das ich die Angelegenheit an die Schlichtungsstelle weitergeleitet habe, nun bekomme ich eine Bestätigung zum 28.02.2015 ?!

Und weiter unten schreiben die

--- Zitat ---Für die Erstellung Ihrer Schlussrechnung erhalten Sie von uns in den nächsten Wochen eine gesonderte Email zur Übermittlung Ihres Zählerstandes.
--- Ende Zitat ---

Also bekomme ich in den nächsten Wochen die Schlussrechnung ?? ...
--- Ende Zitat ---

Wohl kaum, das steht da so ja auch nicht. Solche Schreiben sind vielfach aus Textbausteinen zusammengebastelt und ergeben häufiger keinen Sinn.

Abwarten und ruhig bleiben. Wenn bis zum 14.02.2014 keine Kündigungsbestätigung zum 28.02.2014 kommt, dann die Schlichtungsstelle ihre Arbeit machen lassen!

khh:

--- Zitat von: PLUS am 08. Februar 2014, 10:52:13 ---[...]
Ok, @khh, ich bleibe genauso dabei, dass die Sonderkündigung nicht unbefristet möglich ist, sondern nur innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt wurde. ...
--- Ende Zitat ---

@PLUS, ich bin unverändert der Meinung, dass bzgl. Anwendung § 314 (3) BGB zu differenzieren ist, ob der Kündigungsgrund (bspw. eine vertrags- oder rechtswidrige Handlung) bereits eingetreten ist oder ob der Grund für die Zukunft lediglich angekündigt wurde. Letzteres trifft zu für eine Preiserhöhungsmitteilung, daher sollte m.E. eine Sonderkündigung nicht nur fristlos sondern auch unbefristet bis zum Eintritt des Kündigungsgrundes (hier bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung) möglich sein.

Warten wir also ab, wie die Schlichtungsstelle Energie e.V. den Sachverhalt beurteilt.   


--- Zitat von: PLUS am 08. Februar 2014, 10:52:13 ---... Aber noch eine Bemerkung zu Ihrem weiteren Text. Aufrechnen gilt nicht und funktioniert auch nicht. Die "Machenschaften" eines Versorgers können nicht mit "Machenschaften" eines Verbrauchers aufgerechnet werden. ...
--- Ende Zitat ---

Hab ich was von "Aufrechnen" geschrieben? Meine Anmerkung war ersichtlich nicht mehr als eine Entgegung auf Ihr "Bei ausreichender Zeit erst am letzten Tage vor der Änderung zu kündigen ist doch gegenüber dem Versorger nicht gerade fair, eher eine Zumutung." !

 

PLUS:

--- Zitat von: khh am 09. Februar 2014, 17:22:28 ---Hab ich was von "Aufrechnen" geschrieben? Meine Anmerkung war ersichtlich nicht mehr als eine Entgegung auf Ihr "Bei ausreichender Zeit erst am letzten Tage vor der Änderung zu kündigen ist doch gegenüber dem Versorger nicht gerade fair, eher eine Zumutung." !
--- Ende Zitat ---
Richtig, eine Kündigung am Vortag der Änderung halte ich nicht mehr für angemessen und auch nicht für fair. @khh, auch Sie rechnen doch auf:
--- Zitat von: khh am 08. Februar 2014, 02:16:14 ---Und bzgl. Fairness gegenüber dem Versorger: Ist die nachstehende Handhabung durch Prio/ExtraEnergie fair, oder ist das eine der bekannten „Machenschaften“ dieser Versorger?
--- Ende Zitat ---

--- Zitat von: khh am 09. Februar 2014, 17:22:28 ---@PLUS, ich bin unverändert der Meinung, dass bzgl. Anwendung § 314 (3) BGB zu differenzieren ist, ob der Kündigungsgrund (bspw. eine vertrags- oder rechtswidrige Handlung) bereits eingetreten ist oder ob der Grund für die Zukunft lediglich angekündigt wurde. Letzteres trifft zu für eine Preiserhöhungsmitteilung, daher sollte m.E. eine Sonderkündigung nicht nur fristlos sondern auch unbefristet bis zum Eintritt des Kündigungsgrundes (hier bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung) möglich sein.
Warten wir also ab, wie die Schlichtungsstelle Energie e.V. den Sachverhalt beurteilt.
--- Ende Zitat ---
@khh, das ist jetzt doch nicht mehr so ganz unbefristet was Sie da beschreiben. Jetzt haben Sie schon mehrfach angekündigt, die "Beurteilung" der Schlichungsstelle abwarten zu wollen. Tun Sie es!

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