Energiepreis-Protest > ExtraEnergie
Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
sylle:
Hallo,
ich hatte bereits auch schon unter "Almado" bezüglich Strom gepostet. Nun habe ich Probleme mit unserem Gasanbieter Prioenergie.
Ich habe auch hier aufgrund der Preiserhöhung eine Sonderkündigung gem. § 41 Abs. 3 EnWG aus zum Ablauf des 28.02.2014 gekündigt. Allerdings habe ich die Kündigung erst am 03.02. per Mail und Einschreiben Einwurf rausgeschickt.
Nun bekomme ich folgende Antwort Mail:
"vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 03.02.2014.
Gemäß unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Sie bei Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht, welches Sie bis zum Monatsletzten des auf die Preiserhöhungsmitteilung folgenden Monats ausüben können.
Da Ihnen die Nachricht bezüglich der Preiserhöhung am 19.12.2013 zugestellt wurde, lief die Frist zur Wahrnehmung Ihres Sonderkündigungsrechts aufgrund Preiserhöhung am 31.12.2013 aus.
Aus diesem Grund sehen wir uns nicht in der Lage, Ihre Sonderkündigung durchzuführen
Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns. Unsere priogas-Experten sind direkt per E-Mail oder Telefon erreichbar und beantworten gerne alle Ihre Fragen.
Mit freundlichen Grüßen"
Was soll ich nun machen??? Wie komme ich da noch raus??? Ich dachte, Sonderkündigungen seien an keine Fristen gebunden?
lg
Sylle
khh:
Manche Versorger haben nun mal auch beim Sonderkündigungsrecht eine Kündigungsfrist in ihre AGB hineingeschrieben.
Das EnWG sieht hingegen in § 41 Abs. 3 (nicht nur) nach meiner Auffassung ein fristloses Sonderkündigungsrecht vor.
Widersprechen Sie gegenüber Prio und teilen Sie mit, dass Sie sich jetzt mit einer Beschwerde an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden.
Nach Februar würde ich Abschlagszahlungen gar nicht mehr oder nur "unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" leisten.
PLUS:
--- Zitat von: sylle am 05. Februar 2014, 19:04:18 ---Was soll ich nun machen??? Wie komme ich da noch raus??? Ich dachte, Sonderkündigungen seien an keine Fristen gebunden?
--- Ende Zitat ---
Ja wer hat Ihnen denn das nur erzählt ;)
Kleiner feiner Untschied:
fristlos bedeutet ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, sofort, jetzt, von heute auf morgen ...
wird hier wohl verwechselt mit
unbefristet bedeutet zeitlich nicht begrenzt - das ist wohl nicht der Fall.
sylle:
@khh: DANKE - habe eine Beschwerde an die Schlichtungsstelle geschickt.
Diese sog. Preiserhöhungsmail vom 19.12.2013 habe ich ja als solche gar nicht angesehen und bin erst auf diese Mail aufmerksam geworden, nachdem ich hier im Forum davon gelesen habe. Sonst hätte ich ja schon viel früher gekündigt!
Ich hoffe, ich komme noch raus.....
khh:
--- Zitat von: PLUS am 05. Februar 2014, 20:48:58 ---... unbefristet bedeutet zeitlich nicht begrenzt - das ist wohl nicht der Fall.
--- Ende Zitat ---
Wir werden erfahren, ob die Schlichtungsstelle ein (wie von Prio/ExtraEnergie vorgesehenes) befristetes Sonderkündigungsrecht mit dem EnWG und den EU-Richtlinien als vereinbar sieht.
Hallo Sylle,
wenn die "Preiserhöhungsmail" vom 19.12.2013 intransparent war, dann führen Sie das gegenüber der Schlichtungsstelle auch so an. Das Sonderkündigungsrecht auf 11 Tage
(davon nur 4 "normale" Werktage) zu befristen, halte ich für mehr als unzulässig !
Anscheinend ist diese Preiserhöhungsmitteilung erst kurz vor Weihnachten gesendet worden,
um den Kunden damit praktisch das Sonderkündigungsrecht zu nehmen. >:(
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