Energiepreis-Protest > ExtraEnergie
Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
PLUS:
--- Zitat von: Didakt am 06. Februar 2014, 18:29:39 ---
--- Zitat von: PLUS am 06. Februar 2014, 16:04:57 ---In der Regel bleiben Ihnen nur zwei Wochen Zeit nachdem Sie von der Preiserhöhung erfahren haben.
--- Ende Zitat ---
Welcher Rechtsgrundlage ist diese Aussage denn entnommen? Was heißt schon „in der Regel“?
--- Ende Zitat ---
@Didakt, aber nein, muss ich Ihnen jetzt auch noch erklären was "in der Regel" bedeutet. Für "in der Regel" gibt es keine Paragrafen. Außerdem, der Satz wurde von mir zitiert, das ist nicht meine Erkenntnis!
Der Einzelfall ist abhängig von den jeweiligen Verhältnissen, vom Ankündigungszeitpunkt, den AGBs etc.. Der Ratgeber FINANZTIP hat da im Schnitt eben zwei Wochen an Zeit ausgemacht. Auch wenn das im Fall des Falles das Doppelte ist, die Sonderkündigung ist jedenfalls nicht unbefristet möglich. Ich denke, die Sache ist jetzt durch.
khh:
--- Zitat von: PLUS am 06. Februar 2014, 18:50:58 ---
--- Zitat von: Didakt am 06. Februar 2014, 18:29:39 ---
--- Zitat von: PLUS am 06. Februar 2014, 16:04:57 ---In der Regel bleiben Ihnen nur zwei Wochen Zeit nachdem Sie von der Preiserhöhung erfahren haben.
--- Ende Zitat ---
Welcher Rechtsgrundlage ist diese Aussage denn entnommen? Was heißt schon „in der Regel“?
--- Ende Zitat ---
@Didakt, aber nein, muss ich Ihnen jetzt auch noch erklären was "in der Regel" bedeutet. Für "in der Regel" gibt es keine Paragrafen. ...
... die Sonderkündigung ist jedenfalls nicht unbefristet möglich. Ich denke, die Sache ist jetzt durch.
--- Ende Zitat ---
@PLUS,
Sie haben es ja beantwortet: Für "In der Regel bleiben Ihnen nur zwei Wochen Zeit" gibt es keine Rechtsgrundlage. :)
Und "die Sonderkündigung ist jedenfalls nicht unbefristet möglich" ist Ihre Meinung, aber damit ist die Sache keinesfalls "durch"!
Schon immer wieder erstaunlich: Ihre Argumentation soll Fakt sein, andere Einschätzungen hingegen falsch, obwohl es zum Sachverhalt noch keine gerichtliche Entscheidung geben dürfte.
Nochmals: Warten wir die Beurteilung der Schlichtungsstelle ab, vielleicht ist man dann etwas schlauer.
PLUS:
--- Zitat von: khh am 06. Februar 2014, 19:42:50 ---@PLUS,
Sie haben es ja beantwortet: Für "In der Regel bleiben Ihnen nur zwei Wochen Zeit" gibt es keine Rechtsgrundlage. :)
Und "die Sonderkündigung ist jedenfalls nicht unbefristet möglich" ist Ihre Meinung, aber damit ist die Sache keinesfalls "durch"!
Schon immer wieder erstaunlich: Ihre Argumentation soll Fakt sein, andere Einschätzungen hingegen falsch, obwohl es zum Sachverhalt noch keine gerichtliche Entscheidung geben dürfte.
--- Ende Zitat ---
Unglaublich, nein, das habe ich so nicht beantwortet. Für die Fristen gibt es selbstverständlich Rechtsgrundlagen siehe BGB (fristlose Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist innerhalb einer angemessenen Frist). Dazu gibt es gegebenenfalls verbindliche Verträge mit konkreten eingeschlossenen AGB.
Zu was wollen Sie denn noch eine gerichtliche Entscheidung? Das steht alles ausreichend eindeutig in den Gesetzen.
@khh, sie haben sich vergaloppiert, deshalb sollten Sie nicht zu solchen Mitteln und zu Verdrehungen greifen. Bleiben Sie fair. :(
Energietourist:
@khh
das sagt doch der gesunde Menschenverstand schon, dass die Sonderkündigung nicht unbefristet möglich ist. Nach ihrer Argumentation könnten sie dann ja Monate oder Jahre später noch kündigen,
sollten dann alle Energielieferungen rückabgewickelt werden??? Das ist doch alles pille palle!
bolli:
--- Zitat von: PLUS am 06. Februar 2014, 20:46:14 ---Zu was wollen Sie denn noch eine gerichtliche Entscheidung? Das steht alles ausreichend eindeutig in den Gesetzen.
@khh, sie haben sich vergaloppiert, deshalb sollten Sie nicht zu solchen Mitteln und zu Verdrehungen greifen. Bleiben Sie fair. :(
--- Ende Zitat ---
Ich glaube eher, dass Ihnen hier "der Gaul durchgegangen" ist. In den Gesetzen steht eben nichts eindeutig. Sonst müssten wir hier ja nicht rumdiskutieren.
Und Ihre 2-Wochenfrist ist genauso eine Meinung wie eine andere, die wir hier diskutiert haben, und wo Sie selbst die Schlichtungsstelle Energie zitiert haben, die eine (Sonder-)Kündigung innerhalb von 5 Wochen als fristgemäß angesehen hat. Eine endgültige rechtliche Entscheidung im Sinne Grundsatzurteil gibt es meines Wissens dazu noch nicht und insofern sollten wir nicht so tun, als ob es nur eine Möglichkeit gäbe, die richtig ist. Wir sollten die Verbraucher umfassend beraten und dazu gehört, alle Möglichkeiten zu nennen, aber auch deren Risiken. und insofern kann ich mit der Formulierung der VZ NRW gut leben. Wer umgehend kündigt, wird weniger in die Gefahr eines Verzuges kommen als derjenige, der meint, bis zum letzten Tag Zeit zu haben. Aber auch im letzteren Fall wird es auf den Einzelfall ankommen (wann z.B. die Mitteilung über die Preiserhöhung eingegangen ist etc.).
Also immer schön ruhig bleiben.
@Energietourist
Ich bin mir relativ sicher, dass eine nachträglliche Sonderkündigung bei einer rechtzeitig (6 Wochen vorher) zugegangenen Mitteilung über die Preiserhöhung nicht zulässig ist. Aber das hat khh wohl auch nicht gemeint. Und kurzfristige Rückrechnungen sind immer möglich, das zeigt auch die geübte derzeitige Praxis, wo Versorger "nachträglich" Verträge z.B. aus der Grundversorgung "übernehmen".
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