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Autor Thema: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???  (Gelesen 54167 mal)

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Offline khh

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #15 am: 06. Februar 2014, 14:50:52 »
@khh, so war der Hinweis nicht (nur) zu verstehen. Es ist nicht nur die Frage der Einbeziehung, es geht mindestens auch um die Rechtswirksamkeit der Preisänderungsklausel an sich = § 307 BGB.

@Plus, bei dem Ihrerseits zitierten Beitrag von @RR-E-ft ging es aber wohl um die Einbeziehung (§ 305 BGB). Ansonsten einverstanden, die meisten AGB-Preisanpassungsklauseln dürften einer Inhaltskontrolle (§ 307 BGB) nach wie vor nicht standhalten.  :)

Nachtrag:
Ohnehin wundere ich mich, dass anscheinend Preisprotest derzeit kaum noch stattfindet, obwohl fast vieles höchstrichterlich ausgeurteilt wurde und im Gegensatz zu früheren Zeiten überwiegend Rechtssicherheit besteht.
Wäre ich Kunde von Stromio, ExtraEnergie oder Almado/365 AG & Co. und würde im 2. Vertragsjahr mit Grund- und Arbeits-Preisererhöhungen von bis zu 30 % (in dem hier diskutierten Fall mindestens über 15 %) konfrontiert werden, würde ich der Preiserhöhung widersprechen anstatt "sonderzukündigen".
Die Chancen sind sicherlich gut, da einerseits insbesondere Anlass sowie Umfang  in den betreffenden AGB-Preisanpassungsklauseln nicht ausreichend definiert sind und andererseits solch gravierende Preiserhöhungen wohl kaum dem Angemessenheits-/Billigkeitserfordernis entsprechen.   
« Letzte Änderung: 06. Februar 2014, 15:30:23 von khh »
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Offline PLUS

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #16 am: 06. Februar 2014, 15:07:51 »
@Plus, bei dem Ihrerseits zitierten Beitrag von @RR-E-ft ging es aber wohl um die Einbeziehung (§ 305 BGB). ..
Sorry, aber jetzt bleibe ich am Ball. Eben nicht nur!

Zitat
Wenn in den Sondervertrag eine wirksame Preisänderungsklausel nicht einbezogen wurde,  ..
Betonung auf wirksam - Hervorhebung durch mich.

Sie sollten auch nicht die VZ-NRW für Ihre These des unbefristeten Kündigungsrechts als Bestätigung benutzen. Eine Bestätigung dafür finden Sie nämlich dort nicht. Sie sollten auch da nochmal genauer lesen.

Offline khh

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #17 am: 06. Februar 2014, 15:36:10 »
Sie sollten auch nicht die VZ-NRW für Ihre These des unbefristeten Kündigungsrechts als Bestätigung benutzen. Eine Bestätigung dafür finden Sie nämlich dort nicht. Sie sollten auch da nochmal genauer lesen.

VZ-NRW "Strompreiserhöhung – was man tun kann"  -  Auszug:
Zitat
Die Verbraucherzentralen empfehlen Kunden, die wechseln möchten, unverzüglich zu kündigen, also sofort nachdem Sie die Mitteilung über die geplante Änderung erhalten haben. Das gilt unabhängig davon, dass sie - rechtlich gesehen - noch bis zu dem Zeitpunkt kündigen könnten, zu dem die Preiserhöhung wirksam wird.
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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #18 am: 06. Februar 2014, 16:04:57 »
Sie sollten auch nicht die VZ-NRW für Ihre These des unbefristeten Kündigungsrechts als Bestätigung benutzen. Eine Bestätigung dafür finden Sie nämlich dort nicht. Sie sollten auch da nochmal genauer lesen.
VZ-NRW "Strompreiserhöhung – was man tun kann"  -  Auszug:
Zitat
Die Verbraucherzentralen empfehlen Kunden, die wechseln möchten, unverzüglich zu kündigen, also sofort nachdem Sie die Mitteilung über die geplante Änderung erhalten haben. Das gilt unabhängig davon, dass sie - rechtlich gesehen - noch bis zu dem Zeitpunkt kündigen könnten, zu dem die Preiserhöhung wirksam wird.
Zitat
Die Verbraucherzentralen empfehlen Kunden, die wechseln möchten, unverzüglich zu kündigen, also sofort nachdem Sie die Mitteilung über die geplante Änderung erhalten haben. Das gilt unabhängig davon, dass sie - rechtlich gesehen - noch bis zu dem Zeitpunkt kündigen könnten, zu dem die Preiserhöhung wirksam wird. Dabei sollten Sonderkunden das Kleingedruckte prüfen.
@khh, eine unbefristete Kündigungsmöglichkeit sieht aber doch etwas anders aus. Warum die VZ wohl die unverzügliche Kündigung  unabhängig davon ... empfiehlt?!  Wo sieht man denn rechtlich, dass bis zum Zeitpunkt der Preiserhöhung gekündigt werden kann?

Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat. Bei einer dem Gesetz entsprechenden Unterrichtung dürfte eine Kündigung am letzten Tag vor der Änderung nicht mehr angemessen sein. Da sollten Sie die VZ nochmal fragen wie sie das mit dem "bis zum Zeitpunkt" genau gemeint hat.

PS auch ein Empfehlung:
Warten Sie nicht lange mit der Kündigung

In der Regel bleiben Ihnen nur zwei Wochen Zeit nachdem Sie von der Preiserhöhung erfahren haben. Schreiben Sie, dass es sich um eine Sonderkündigung wegen der Erhöhung des Strompreises handelt. Kündigen Sie am besten per Einschreiben.
« Letzte Änderung: 06. Februar 2014, 16:40:34 von PLUS »

Offline Didakt

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #19 am: 06. Februar 2014, 18:29:39 »
@ Plus

Von Ihnen:
Zitat
@Didakt, das ist kein Kartenspiel, da sticht nichts….

Wenn Sie das so sehen, dann ist es in Ordnung.

Aber: „Das Leben ist ein Würfelspiel. Wir würfeln alle Tage. Dem einen bringt das Schicksal viel, dem and´ren Müh´ und Plage.“ Für @ sylle trifft dies zu! :)

In der Regel bleiben Ihnen nur zwei Wochen Zeit nachdem Sie von der Preiserhöhung erfahren haben.

Welcher Rechtsgrundlage ist diese Aussage denn entnommen? Was heißt schon „in der Regel“?

@ khh

Manche Versorger haben nun mal auch beim Sonderkündigungsrecht eine Kündigungsfrist in ihre AGB hineingeschrieben.
Das EnWG sieht hingegen in § 41 Abs. 3 (nicht nur) nach meiner Auffassung ein fristloses Sonderkündigungsrecht vor.
Widersprechen Sie gegenüber Prio und teilen Sie mit, dass Sie sich jetzt mit einer Beschwerde an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden.
Nach Februar würde ich Abschlagszahlungen gar nicht mehr oder nur "unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" leisten.

Ich teile vorstehende Empfehlung und auch Ihre übrigen Thesen in diesem Thread ganz und gar. Dem Versorger ist klare Kante zu zeigen! Der missbraucht z. B. mit Täuschungsabsicht seine eigene AGB-Bestimmung, indem er seiner Kundin unrichtigerweise mitteilt, dass „die Frist zur Wahrnehmung ihres Sonderkündigungsrechts aufgrund Preiserhöhung am 31.12.2013 auslief.“

Offline PLUS

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #20 am: 06. Februar 2014, 18:50:58 »
In der Regel bleiben Ihnen nur zwei Wochen Zeit nachdem Sie von der Preiserhöhung erfahren haben.

Welcher Rechtsgrundlage ist diese Aussage denn entnommen? Was heißt schon „in der Regel“?
@Didakt, aber nein, muss ich Ihnen jetzt auch noch erklären was "in der Regel" bedeutet. Für "in der Regel" gibt es keine Paragrafen. Außerdem, der Satz wurde von mir zitiert, das ist nicht meine Erkenntnis!

Der Einzelfall ist abhängig von den jeweiligen Verhältnissen, vom  Ankündigungszeitpunkt, den AGBs etc.. Der Ratgeber FINANZTIP hat da im Schnitt eben zwei Wochen an Zeit ausgemacht. Auch wenn das im Fall des Falles das Doppelte ist, die Sonderkündigung ist jedenfalls nicht unbefristet möglich. Ich denke, die Sache ist jetzt durch.   

Offline khh

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #21 am: 06. Februar 2014, 19:42:50 »
In der Regel bleiben Ihnen nur zwei Wochen Zeit nachdem Sie von der Preiserhöhung erfahren haben.

Welcher Rechtsgrundlage ist diese Aussage denn entnommen? Was heißt schon „in der Regel“?

@Didakt, aber nein, muss ich Ihnen jetzt auch noch erklären was "in der Regel" bedeutet. Für "in der Regel" gibt es keine Paragrafen. ...

... die Sonderkündigung ist jedenfalls nicht unbefristet möglich. Ich denke, die Sache ist jetzt durch.

@PLUS,
Sie haben es ja beantwortet: Für "In der Regel bleiben Ihnen nur zwei Wochen Zeit" gibt es keine Rechtsgrundlage. :)

Und "die Sonderkündigung ist jedenfalls nicht unbefristet möglich" ist Ihre Meinung, aber damit ist die Sache keinesfalls "durch"!

Schon immer wieder erstaunlich: Ihre Argumentation soll Fakt sein, andere Einschätzungen hingegen falsch, obwohl es zum Sachverhalt noch keine gerichtliche Entscheidung geben dürfte.

Nochmals: Warten wir die Beurteilung der Schlichtungsstelle ab, vielleicht ist man dann etwas schlauer.
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Offline PLUS

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #22 am: 06. Februar 2014, 20:46:14 »
@PLUS,
Sie haben es ja beantwortet: Für "In der Regel bleiben Ihnen nur zwei Wochen Zeit" gibt es keine Rechtsgrundlage. :)

Und "die Sonderkündigung ist jedenfalls nicht unbefristet möglich" ist Ihre Meinung, aber damit ist die Sache keinesfalls "durch"!

Schon immer wieder erstaunlich: Ihre Argumentation soll Fakt sein, andere Einschätzungen hingegen falsch, obwohl es zum Sachverhalt noch keine gerichtliche Entscheidung geben dürfte.
Unglaublich, nein, das habe ich so nicht beantwortet. Für die Fristen gibt es selbstverständlich Rechtsgrundlagen siehe BGB (fristlose Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist innerhalb einer angemessenen Frist). Dazu gibt es gegebenenfalls verbindliche Verträge mit konkreten eingeschlossenen AGB.

Zu was wollen Sie denn noch eine gerichtliche Entscheidung? Das steht alles ausreichend eindeutig in den Gesetzen.

@khh, sie haben sich vergaloppiert, deshalb sollten Sie nicht zu solchen Mitteln und zu Verdrehungen greifen. Bleiben Sie fair.  :(

Offline Energietourist

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #23 am: 07. Februar 2014, 10:11:06 »
@khh
das sagt doch der gesunde Menschenverstand schon, dass die Sonderkündigung nicht unbefristet möglich ist. Nach ihrer Argumentation könnten sie dann ja Monate oder Jahre später noch kündigen,
sollten dann alle Energielieferungen rückabgewickelt werden??? Das ist doch alles pille palle!

Offline bolli

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #24 am: 07. Februar 2014, 10:54:44 »
Zu was wollen Sie denn noch eine gerichtliche Entscheidung? Das steht alles ausreichend eindeutig in den Gesetzen.

@khh, sie haben sich vergaloppiert, deshalb sollten Sie nicht zu solchen Mitteln und zu Verdrehungen greifen. Bleiben Sie fair.  :(
Ich glaube eher, dass Ihnen hier "der Gaul durchgegangen" ist. In den Gesetzen steht eben nichts eindeutig. Sonst müssten wir hier ja nicht rumdiskutieren.

Und Ihre 2-Wochenfrist ist genauso eine Meinung wie eine andere, die wir  hier diskutiert haben, und wo Sie selbst die Schlichtungsstelle Energie zitiert haben, die eine (Sonder-)Kündigung innerhalb von 5 Wochen als fristgemäß angesehen hat. Eine endgültige rechtliche Entscheidung im Sinne Grundsatzurteil gibt es meines Wissens dazu noch nicht und insofern sollten wir nicht so tun, als ob es nur eine Möglichkeit gäbe, die richtig ist. Wir sollten die Verbraucher umfassend beraten und dazu gehört, alle Möglichkeiten zu nennen, aber auch deren Risiken. und insofern kann ich mit der Formulierung der VZ NRW gut leben. Wer umgehend kündigt, wird weniger in die Gefahr eines Verzuges kommen als derjenige, der meint, bis zum letzten Tag Zeit zu haben. Aber auch im letzteren Fall wird es auf den Einzelfall ankommen (wann z.B. die Mitteilung über die Preiserhöhung eingegangen ist etc.).

Also immer schön ruhig bleiben.

@Energietourist
Ich bin mir relativ sicher, dass eine nachträglliche Sonderkündigung bei einer rechtzeitig (6 Wochen vorher) zugegangenen Mitteilung über die Preiserhöhung nicht zulässig ist. Aber das hat khh wohl auch nicht gemeint. Und kurzfristige Rückrechnungen sind immer möglich, das zeigt auch die geübte derzeitige Praxis, wo Versorger "nachträglich" Verträge z.B. aus der Grundversorgung "übernehmen".

Offline PLUS

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #25 am: 07. Februar 2014, 11:18:51 »
@bolli,auch schon beim Verdrehen. Wo habe ich von einer 2-Wochenfrist geschrieben? Können Sie lesen? Ein Zitat(!), eine dort gemachte Durchschnittserfahrung, keine Frist!

Richtig, es steht in den Gesetzen und auch die Schlichtungsstelle hat dazu nichts anderes gesagt. Man müsste hier nicht "rumdiskutieren", wenn nicht hier im Forum Verbrauchern gesagt würde, die Sonderkündung sei unbefristet möglich. Jetzt bestreiten Sie das nicht auch noch. Man ist ja schon am Rückrudern und Sie selbst realtivieren bereits wie man an der Antwort an @Energietourist sehen kann. Man kann nachlesen was da verbreitet wurde!

PS:
@bolli noch zu Ihrer Verlinkung und dem wohl vorliegenden Missverständnis. Ja, es steht im Gesetz keine explizite Frist. Das hat der Gesetzgeber, aus welchem Grund auch immer, nicht hineingeschrieben.

Zum X. Mal,  es steht aber im Gesetz: "fristlose Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist innerhalb einer angemessenen Frist". Dazu gibt es dann verbindliche Verträge mit konkreten eingeschlossenen AGBs die Fristen enthalten. Es ist lediglich im Falle des Falles zu klären ob die vertraglich vereinbarte Frist angemessen ist. Genau diese Angemessenheit hat die Schlichtungsstelle in dem hier schon verlinkten Fall festgestellt. Von einem Recht auf  unbefristete Sonderkündigung steht nirgends etwas.

« Letzte Änderung: 07. Februar 2014, 11:42:34 von PLUS »

Offline khh

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #26 am: 07. Februar 2014, 11:52:10 »
@khh
das sagt doch der gesunde Menschenverstand schon, dass die Sonderkündigung nicht unbefristet möglich ist. Nach ihrer Argumentation könnten sie dann ja Monate oder Jahre später noch kündigen, sollten dann alle Energielieferungen rückabgewickelt werden??? Das ist doch alles pille palle!

@Energietourist,
wo haben Sie das denn aus meiner Argumentation herausgelesen? Selbstverständlich kann nicht rückwirkend gekündigt werden: Bspw. ist dazu in der Gas- und StromGVV definiert - Zitat "hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen". Das interpretiere ich (wie auch die VZ NRW) so, dass die Kündigung dem Versorger vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zugestellt sein muss. Und nichts anderes hab ich x-mal geschrieben!

Das mit dem "gesunden Menschenverstand" lassen wir also künftig besser.  ;)
« Letzte Änderung: 07. Februar 2014, 12:24:11 von khh »
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Offline PLUS

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #27 am: 07. Februar 2014, 12:19:57 »
.. Das interpretiere ich so, dass die Kündigung dem Versorger vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zugestellt sein muss. Und nichts anderes hab ich x-mal geschrieben!
@kkh, dann war das alles nur ein Missverständnis? ;) Schön, wenn Sie jetzt langsam aber sicher von der unbefristeten Kündigungsversion abrücken.

Es ist eben nicht so, dass eine mitgeteilte Preiserhöhung ein außerordentliches gesetzliches fristloses Sonderkündigungsrecht ohne jegliche Kündigungsfrist eröffnet. Wenn das klar ist, dann ist jetzt fast alles gut ;). Ob die Kündigungszustellung bis zum Vortag der Änderung rechtlich möglich, sprich nach der Gesetzesvorgabe noch angemessen ist, darf man aber noch bezweifeln?
PS
..Mit @PLUS ist eine ergebnisoffene Diskussion leider nicht möglich, die geneigten Leser werden zu beurteilen wissen, wer hier etwas "verdreht" und eigene zuvor getroffene Aussagen negiert.

Wenn das Sonderkündigungsrecht (wie bspw. von Prio) zeitlich befristet wird, dann gibt es m.E. im Ergebnis eine Kündigungsfrist, die das EnWG jedoch ausdrücklich ausschließt. Überlassen wir es zunächst mal der Schlichtungsstelle und letztlich den Gerichten, den Sachverhalt zu beurteilen.
Doch nicht fair.  >:( Unglaublich, wir sind hier nicht in einem Gesetzgebungsverfahren. Es geht um bestehende Gesetze, da ist nichts mehr "ergebnisoffen".
« Letzte Änderung: 07. Februar 2014, 12:31:41 von PLUS »

Offline khh

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #28 am: 07. Februar 2014, 12:23:05 »
Und Ihre 2-Wochenfrist ist genauso eine Meinung wie eine andere, die wir  hier diskutiert haben, ...

@bolli,
ich stimme Ihren Ausführungen uneingeschränkt zu. Mit @PLUS ist eine ergebnisoffene Diskussion leider nicht möglich, die geneigten Leser werden zu beurteilen wissen, wer hier etwas "verdreht" und eigene zuvor getroffene Aussagen negiert.

Wenn das Sonderkündigungsrecht (wie bspw. von Prio) zeitlich befristet wird, dann gibt es m.E. im Ergebnis eine Kündigungsfrist, die das EnWG jedoch ausdrücklich ausschließt. Überlassen wir es zunächst mal der Schlichtungsstelle und letztlich den Gerichten, den Sachverhalt zu beurteilen.
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Offline khh

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #29 am: 07. Februar 2014, 12:38:48 »
... Ob die Kündigungszustellung bis zum Vortag der Änderung rechtlich möglich, sprich nach der Gesetzesvorgabe noch angemessen ist, darf man aber noch bezweifeln?

Bezweifeln ja, aber nicht als Fakt verkaufen:

Der Einzelfall ist abhängig von den jeweiligen Verhältnissen, vom  Ankündigungszeitpunkt, den AGBs etc.. Der Ratgeber FINANZTIP hat da im Schnitt eben zwei Wochen an Zeit ausgemacht. Auch wenn das im Fall des Falles das Doppelte ist, die Sonderkündigung ist jedenfalls nicht unbefristet möglich. Ich denke, die Sache ist jetzt durch.

Ich bezweifel weiterhin, dass § 314 Abs. 3 BGB hier anzuwenden ist.  :)
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