Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......

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PLUS:

--- Zitat von: khh am 18. Februar 2014, 13:32:53 ---
--- Zitat von: uwes am 18. Februar 2014, 13:24:18 ---... Niemand verhält sich meiner Meinung nach vertragswidrig, wenn er den Bonus von der oder den letzten Zahlungen abzieht, nur weil er ihn abzieht. Das in einigen AGB dieser Auffassung entgegenstehende Aufrechnungsverbot ist gem. § 309 Ziff. 3 BGB unwirksam.

--- Ende Zitat ---
Es hat keinerlei Bedeutung, dass die "letzten (Abschlags)zahlungen" zum eventuellen Aufrechnungszeitpunkt fällig sind/waren, der "abgezogene Bonus" aber (noch) nicht ?
--- Ende Zitat ---
Merkwürdig sind sie schon, diese Energie"juristen"diskussionen. Jetzt werden, weil es gerade in den Kram passt, sogar die Abschlagstermine und der ausgelobte Bonus als fällige Einzelforderungen gesehen. Geht es dagegen zum Beispiel um die Verjährung, dann wird festgestellt, dass zur Fälligkeit der Forderung aus der Energielieferung an Haushaltskunden erst die Rechnungsstellung notwendig ist.

So ist das halt mit den verbraucherfreundlichen Gesetzen und dem "Energieverbraucherrecht" in denen selbst nicht nur ein Widerspruch steckt (§1 EnWG). Für Forderungen der Versorger beginnt die Verjährungsfrist erst dann zu laufen, wenn abgerechnet wurde, also mit der Rechnung. Es ist so möglich, das Strom oder Gas erst Jahre später in Rechnung gestellt wird. Verrechnung dann unmöglich!? Wie war das nochmal? Bei Verjährung so, bei Verrechnung anders.

Einfach unmöglich! Der Gesetzgeber hat zwar bestimmt, dass innerhalb eines angemessenen Zeitraums abzurechnen ist. Was Sache ist, wenn das nicht geschieht hat der Gesetzgeber nicht geregelt. Der Politik- und Staatsapparat wächst ständig. Immer mehr Abgeordnete, nicht selten Juristen. Ist das das Problem?!

Didakt:

--- Zitat von: aus Antwort # 28 ---Folgt man der Auffassung einiger "Autodidakten" ohne jegliche Prozesserfahrung hier im Forum, übersieht man leicht die einfacheren Lösungen. Niemand verhält sich meiner Meinung nach vertragswidrig, wenn er den Bonus von der oder den letzten Zahlungen abzieht, nur weil er ihn abzieht. Das in einigen AGB dieser Auffassung entgegenstehende Aufrechnungsverbot ist gem. § 309 Ziff. 3 BGB unwirksam.
--- Ende Zitat ---

Auch für die Diskussion in diesem Thread trifft dieser Beitrag zu.

Übrigens: § 309 BGB (Aufrechnungsverbot) lautet:


--- Zitat ---Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam

Ziff. 3 :
 ...eine Bestimmung, durch die dem Vertragspartner des Verwenders die Befugnis genommen wird, mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufzurechnen;
--- Ende Zitat ---

Die Almado-AGB enthalten ein solches Verbot nicht generell:

Ziff. 10 (5) lautet: „Gegen Ansprüche des Energieversorgers kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.“

Didakt:
Die Diskussion um die Aufrechnungsfrage in diesem und anderen Threads mit ähnlicher Thematik nimmt Formen an, über die man sich nur wundern kann, auch darüber, dass sie sogar noch von einem Juristen in einer fragwürdigen Art und Weise befeuert wird.

Soweit mir bekannt ist, gelten für das Zurückbehaltungsrecht und die Aufrechnung die §§ 273 ff. und 387 ff. BGB. Das Zurückbehaltungsrecht scheidet wohl aus.

Aufgerechnet werden sollen also Verbraucherforderungen (zugesagte Bonusse), die in den gegenständlichen Fällen vertragsgemäß erst nach einjähriger Belieferungszeit bzw. nach Beendigung eines Vertragsverhältnisses fällig werden und bei Prozentzusagen erst dann berechnet werden können, gegen die Forderungen des Energieversorgers aus Abschlagszahlungen für den Energiebezug.

Wer sich auf dem Gebiet der Aufrechnung auskennt, soll mir bitte mal erklären, in welcher Form und mit welcher rechtlichen Begründung der Verbraucher (Gläubiger) dem Energieversorger die Aufklärung unter Beachtung der einschlägigen BGB-Bestimmungen – egal ob vor oder vermeintlich nach Beendigung des Vertragsverhältnisses – erklärt werden soll und wie er gedenkt, die Aufrechnungslage im Einzelnen darzulegen und die zu erwartende Einrede des Versorgers dagegen, zu der dieser berechtigt ist, aus dem Weg zu räumen.

Wer etwa meint, er genüge den o. a. formalen Anforderungen, indem er den Versorger wissen lässt, er verrechne den ihm zustehenden selbst errechneten Bonus eben mal kurz und bündig durch Einbehalte von Abschlagszahlungen, befindet sich eindeutig auf dem Holzweg.

sylle:
Also erst einmal vielen Dank für die vielen Antworten  :D
@uwes:

Ich bin in erster Linie einfach nur erst mal mega glücklich, das almado uns nun zum 28.02.2014 aus dem Vertrag rauslässt! Zu den AGB`s bzw. einbehaltenem Abschlagsbetrag, wir sind seit dem 01.03.2013 Kunde und am 01.03.2013 wurde auch der erste Abschlagsbetrag eingezogen. Im von uns unterschriebenen Vertrag steht ganz eindeutig:

Jahresgesamtbetrag geteilt durch 11 Abschlagsmonate!

D.h., das der 12 Monate (in diesem Fall der Monat Februar 2014) abschlagsfrei bleibt, da er als Abrechnungsmonat gilt. So ist das bei - so glaube ich zumindest - fast allen Versorgern. Sogar Extra Energie (Prio) hat dies bei uns so gehalten und die haben im Monat Februar nicht eingezogen!

Und nur aus diesem Grund habe ich mir den Abschlagsbetrag für den Monat Februar zurückbuchen lassen und habe dieses auch in meinem allerersten Schreiben Almado mitgeteilt!

Diese haben ja jetzt die Kündigung ordnungsgemäß bestätigt, somit fällt im März auf keinen Fall mehr ein Abschlag an und die Sache ist für mich, zumindest was die Abschläge angeht, erledigt  ;D

Bezüglich des Bonus lassen wir uns einfach mal überraschen! Ich möchte nur noch, dass die Schlussabrechnung korrekt durchgeführt wird, ob mit oder ohne Bonus ist uns mittlerweile so ziemlich egal. Wir wollen nur unser Guthaben, welches sich durch diverse Einsparungen im letzten Jahr auf jeden Fall ergeben wird. Wir hatten bei Vertragsabschluss einen Verbrauch von 7.000 kwh (Verbrauch vom Vorjahr, 2012, betrug 6.800 kwh!) angegeben, haben aber lediglich 5.200 kwh verbraucht!

Und ob wir den Bonus dann letztendlich gerichtlich durchsetzen, werden wir uns dann überlegen  ;) (so etwas ist ja nun auch nicht ganz billig und leider haben wir im letzten Jahr unsere Privatrechtsschutz gekündigt  >:(

lieben Dank trotzdem noch einmal
sylle

sylle:
So Ihr Lieben, hier einen kurzen Zwischenstand zu meinem "Almado"Fall:

Die Schlussrechnung wurde erstellt, jedoch OHNE BONUS. Nach zweimaliger Aufforderung noch immer keine korrekte Schlussrechnung erhalten. Die Unterlagen sind schon seit 3 Wochen bei der Schlichtungsstelle, wir warten nur noch die gesetzliche Frist (30.05.) ab.

Heut kam ein Verrechnungssscheck von Almado über unser Guthaben aus der Schlussrechnung. Ich habe diesen Scheck auch heute direkt zur Bank gebracht, dann haben wir zumindest schon einmal unser zuviel gezahltes Geld zurück.

Aber, nun meine Frage: kann ich aufgrund des fehlenden Bonus jetzt noch Almado dazu auffordern, uns diesen auszuzahlen, da ich ja den Scheck eingelöst habe. Aber ich habe damit ja nicht einem Vergleich oder einer Erledigung der Angelegenheit zugestimmt. Ich wollte Almado nun noch einmal schriftlich zur Zahlung des Bonus auffordern, auch mit Hinsicht auf die abgegebene Unterlassungserklärung. Dann wollte ich auch natürlich nächste Woche der Schlichtungsstelle bescheid geben, das diese mit dem Verfahren beginnen sollen.

Auf den Bonus möchte ich jetzt natürlich, nach Abgabe der UE nur noch ungern verzichten........ :-)

sylle

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