Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
sylle:
So, kurze Info an alle Interessierten:
Habe soeben die Kündigungsbestätigung von Almado per Mail zum 28.02.2014 erhaltenn :D
[EMail entfernt]
Jetzt bin ich ja mal gespannt, ob in der Schlussabrechnung der Bonus berücksichtigt wird?! ;) Aber ich bin gerade mega glücklich schon alleine über die Tatsache zumindest einen los zu sein! Jetzt gilt es noch den zweiten los zu werden ;)
lg
sylle
uwes:
@Sylle
Ich empfehle erst einmal selbst die Vertragsbedingungen - wei auch hier schon einmal vorgeschlagen - zu lesen.
Die Preisklausel ist m.E. unwirksam. Der Bonus ist nach mindestens einjähriger Vertragslaufzeit verdient, wenn dieser Umstand auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erst durch die Gerichte entschieden werden muss. Wenn Sie die Möglichkeit haben, einen Betrag i.H. des Bonus von dem letzten oder/und vorletzten Abschlag einzubehalten, dann sind Sie sicher gut beraten.
Ich würde Ihnen von der Einschaltung der Schlichtungsstelle unbedingt abraten.
Schulden Sie dem Versorger etwas, wird er sich nicht auf ein Schlichtungsstellenverfahren einlassen, sondern Sie lieber gleich gerichtlich in Anspruch nehmen, weil das im Ergebnis für ihn billiger ist.
Es gibt hier im Forum einige, die sich von einem Schlichtungsstellenverfahren etwas versprechen, weil es den Verbrauicher kein Geld kostet. Der Versorger, der das unabhängig vom Verfahrensausgang bezahlen soll, ist aber immer besser beraten, seine Forderungen gleich gerichtlich geltend zu machen, da die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nur möglich ist, wenn noch kein gerichtliches Verfahren anhängig ist und er im Gegensatz dazu im gerichtlichen Verfahren seine Kosten - Obsiegen vorausgesetzt - erstattet verlangen kann.
khh:
--- Zitat von: uwes am 17. Februar 2014, 19:20:36 ---... Wenn Sie die Möglichkeit haben, einen Betrag i.H. des Bonus von dem letzten oder/und vorletzten Abschlag einzubehalten, dann sind Sie sicher gut beraten.
Ich würde Ihnen von der Einschaltung der Schlichtungsstelle unbedingt abraten. Schulden Sie dem Versorger etwas, wird er sich nicht auf ein Schlichtungsverfahren einlassen, sondern Sie lieber gleich gerichtlich in Anspruch nehmen, weil das im Ergebnis für ihn billiger ist. ...
--- Ende Zitat ---
Hallo Sylle,
ich würde das mit dem Einbehalt berechtigter Abschlagsforderungen für Lieferungen bis zum 28.02.2014 NICHT machen, weil das vertragswidrig wäre und den Bonusanspruch wohl gefährden würde (siehe AGB) !
Und wer Almado/365 AG nichts schuldet, kann von denen auch kaum gerichtlich in Anspruch genommen werden, wenn man sich nötigenfalls zwecks Klärung des Bonusanspruchs (zunächst) an die Schlichtungsstelle wendet.
Gruß, khh
uwes:
--- Zitat von: khh am 17. Februar 2014, 22:46:08 ---Und wer Almado/365 AG nichts schuldet, kann von denen auch kaum gerichtlich in Anspruch genommen werden, wenn man sich nötigenfalls zwecks Klärung des Bonusanspruchs (zunächst) an die Schlichtungsstelle wendet.
--- Ende Zitat ---
Das ist richtig, ersetzt aber nicht die Notwendigkeit einer eigenen Klagerhebung, wenn der Versorger nicht freiwillig zahlt. Und ich persönlich habe die Erfahrung gemacht, dass genau das nicht geschieht. Um ein Verfahren kommt man nicht herum.
Folgt man der Auffassung einiger "Autodidakten" ohne jegliche Prozesserfahrung hier im Forum, übersieht man leicht die einfacheren Lösungen. Niemand verhält sich meiner Meinung nach vertragswidrig, wenn er den Bonus von der oder den letzten Zahlungen abzieht, nur weil er ihn abzieht. Das in einigen AGB dieser Auffassung entgegenstehende Aufrechnungsverbot ist gem. § 309 Ziff. 3 BGB unwirksam.
khh:
--- Zitat von: uwes am 18. Februar 2014, 13:24:18 ---... Niemand verhält sich meiner Meinung nach vertragswidrig, wenn er den Bonus von der oder den letzten Zahlungen abzieht, nur weil er ihn abzieht. Das in einigen AGB dieser Auffassung entgegenstehende Aufrechnungsverbot ist gem. § 309 Ziff. 3 BGB unwirksam.
--- Ende Zitat ---
Es hat keinerlei Bedeutung, dass die "letzten (Abschlags)zahlungen" zum eventuellen Aufrechnungszeitpunkt fällig sind/waren, der "abgezogene Bonus" aber (noch) nicht ?
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