Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
khh:
--- Zitat von: PLUS am 03. Februar 2014, 18:44:05 ---
--- Zitat von: khh am 03. Februar 2014, 18:04:05 ---Bspw. die Schlichtungsstelle Energie e.V. mit einem Richter a.D. des VIII. BGH-Senats (seinerzeit verantwortlicher Ombudsmann) hat es SO "interpretiert". ...
--- Ende Zitat ---
Sie meinen wohl diese Schlichtungsempfehlung.
Dass das Gesetz diese Vorgabe macht ist wieder eine Interpretation der ich nicht folge.
--- Zitat ---Dem Wortlaut nach sieht § 41 Absatz 3 Satz 2 EnWG sogar ein fristloses Kündigungsrecht vor. ...
--- Ende Zitat ---
... Von einem fristlosen bzw. unbefristeten Kündigungsrecht bei einer Preiserhöhung und einem gegebenen vertraglich vereinbarten AGB-Sonderkündigungsrecht ist hier nicht die Rede.
--- Ende Zitat ---
WARUM folgen Sie dieser "Interpretation" der Schlichtungsstellen-Juristen nicht ?
Und WOVON ist hier die Rede, wenn nicht von einem fristlosen Kündigungsrecht bei einer Preiserhöhung ?
Heißt es doch in dem Schlichterspruch an anderer Stelle:
--- Zitat ---Unter die in § 41 Absatz 3 Satz 2 EnWG genannten Vertragsbedingungen fallen zudem entgegen der Ansicht der Beschwerdegegnerin insbesondere auch Preisänderungen. Denn der vereinbarte Preis bestimmt das Maß der Hauptleistungspflichten des Letztverbrauchers und stellt damit die wichtigste Vertragsbedingung für den Verbraucher dar. Es gibt keinerlei plausible Anzeichen dafür, dass der Gesetzgeber ausgerechnet diese für den Verbraucher wichtigste Vertragsbedingung nicht unter § 41 Absatz 3 Satz 2 EnWG fassen wollte.
--- Ende Zitat ---
sylle:
So, ich bin es noch einmal, wollte mal kurz für alle Interessierten mitteilen:
ALMADO hat tatsächlich den Abschlag für den Monat Februar (bei uns der 12. Abrechnungsmonat - also eigentlich ja schon bezahlt/ oder wird mit der Jahresabrechnung normalerweise verrechnet!) abgebucht >:(
Jetzt kann ich erst einmal zur Bank fahren und mir das Geld wiederholen ....... SUPER >:(
sylle
PLUS:
--- Zitat von: khh am 04. Februar 2014, 02:11:30 ---WARUM folgen Sie dieser "Interpretation" der Schlichtungsstellen-Juristen nicht
--- Ende Zitat ---
Sie sollten zur Kenntnis nehmen, dass der Schlichtungsstellen-Jurist das nicht so interpretiert hat. Lesen Sie den nachstehenden Satz genau. Der Schlichtungsstellen-Jurist schreibt hier von einer Zeit die er als "fristgemäß" ansieht. Da steht nichts von fristenlos.
--- Zitat ---In Anbetracht der Tatsache, dass die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer nicht wie in § 41 Absatz 3 Satz 1 EnWG gesetzlich vorgeschrieben über sein Recht, sich vom Vertrag zu lösen, unterrichtet hat, ist eine Zeit von 5 Wochen jedenfalls als fristgemäß anzusehen.
--- Ende Zitat ---
Es macht keinen Sinn und ich will mich hier nicht mit Ihnen über die AGB Ihres "Lieblingsversorgers" auseinandersetzen. Jedenfalls gibt es dort zu Preisanpassungen AGB-Bedingungen die man nachlesen kann. AGB sind Vertragsbestandteil und müssen von beiden Seiten akzeptiert werden um einen wirksamen Vertrag zu schliessen. Wer den Vertrag oder die AGB formuliert hat spielt keine Rolle. Die Willenserklärungen der Vertragsparteien müssen übereinstimmen. Nichts anderes war gemeint. Um nicht weitere Diskussionen auszulösen: Ja, die AGB müssen dem BGB § 307 ff. entsprechen. Ob diese AGB das erfüllen steht auf einem anderen Blatt.
khh:
@PLUS
Ich stimme zu, es macht leider aus verschiedenen Gründen wirklich keinen Sinn, sich mit Ihnen sachlich auseinander setzen zu wollen.
Auf weitere Ausführungen verzichte ich, da angeführte Fakten oder Argumente ohnehin nur verdreht oder einfach ignoriert werden.
Gruß, khh
sylle:
So, ich habe nun eine Antwort von Almado bekommen:
[EMail entfernt]
Dieses Schreiben kam per Mail! Ich habe sofort folgendes geantwortet:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Sonderkündigung aufgrund der Preiserhöhung
zum Ablauf des 28.02.2014
ausgesprochen.
Ich bitte um eine berichtigte Kündigungsbestätigung Ihrerseits zum Ablauf des 28.02.2014 bis spätestens
14. Februar 2014.
Nach ergebnislosem Fristablauf werde ich die Angelegenheit an die Schlichtungsstelle Energie e.V. sowie an meinen
Rechtsanwalt weiterleiten.
Mit freundlichem Gruß"
Die Antwort habe ich jetzt erst auch einmal per Mail rausgeschickt, werde sie aber noch heute per Einschreiben Einwurf an Almado schicken!
Oh man, was ne Rennerei - hätte ich das doch bloß alles vorher gewusst >:(
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