Energiepreis-Protest > LEW Lechwerke AG Augsburg

Frage zu Änderung der AGB

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Jokeman14:
Vielen Dank für den Tipp!

Muss ich, wie die LEW schreibt, den neuen AGB "in Textform" widersprechen? Es müsste doch reichen, nicht zu zustimmen?

khh:

--- Zitat von: Jokeman14 am 03. Februar 2014, 19:59:14 ---Muss ich, wie die LEW schreibt, den neuen AGB "in Textform" widersprechen?
Es müsste doch reichen, nicht zu zustimmen?
--- Ende Zitat ---

So sehe ich das auch! Und jetzt erst mal ganz in Ruhe abwarten was passiert:
Kommt von LEW bis Mitte Mai 2014 eine Preiserhöhungsmitteilung ab 01.07.2014 oder
Ende Mai 2014 eine Vertragskündigung wg. ausgebliebener Zustimmung zur neuen AGB ?

@Jokeman14,
ich komme baldmöglichst noch einmal auf den Sachverhalt zurück, etwas Geduld bitte !

Ogerfürschtin:
Ich reihe mich hier mal ein mit einer Frage zu einer Änderung der AGBs der Lechwerke.

Sachverhalt:
Seit 1.11.2013 sind wir Kunde der LEW, also liegen unserem Vertrag die AGBs vom 09.2013 zugrunde.
Im Auftrag an die LEW steht bei "Produkt, Laufzeit und Preise ...": "Die LEW-Preisgarantiefrist läuft bis zum 30.6.2015. Ziffer 3 der AGB (Preisänderungen) darf erstmals zum Lauf der Preisgarantiefrist und danach angewendet werden."

Heute bekommen wir einen Brief von den LEW mit einem Ausdruck der AGBs vom 09.2013 und der Kundeninformation zur Änderung der Allgemeinen (Energie-)Lieferbedingungen ... und einem Vordruck, in dem wir -jetzt kommt's!- die Änderungen zum 1.11.2014 (!) zur Kenntnis nehmen und einverstanden sind.

Was ist das denn? Mit unserem Auftrag haben wir ja die bisherigen AGBs vom 09.2013 ohnehin akzeptiert. Und eine Änderung zum 1.11.2014 - die kenne ich ja nicht - unterschreiben?

Sehr verwirrend  :o - Wer kann mir da was sagen? Unsere erste Reaktion ist: Liegenlassen ...

Danke schon mal für Antworten und
ein schönes Wochenende für alle
Ogerfürschtin

khh:

--- Zitat von: Ogerfürschtin am 12. Juli 2014, 13:23:13 ---Unsere erste Reaktion ist: Liegenlassen ...
--- Ende Zitat ---

... und GAR NICHT reagieren. Ansonsten ist im zum Thema bereits bestehenden Thread eigentlich alles gesagt.

amy-mey:
Ich habe auch dieses Schreiben mit der Änderung der AGB erhalten, es ist auch auf der Homepage von LEW nachzulesen (http://www.lew.de/CLP/Downloads/Gesetze/Kundenanschreiben_LEW.pdf). Was mich stutzig macht ist die Formulierung: ...Gleichwohl wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie Ihr Einverständnis zusätzlich durch Rücksendung der beiliegenden Erklärung dokumentieren.... Was steckt denn hinter dieser Formulierung ? Und was ist wenn ich dieses Schreiben nicht unterschreibe und an LEW zurücksende ? LG, Amy, Landkreis Landsberg am Lech

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