Energiepreis-Protest > LEW Lechwerke AG Augsburg

Frage zu Änderung der AGB

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khh:
Seit wann sind Sie denn Kunde bei LEW, hat Ihr Vertrag eine feste Erstlaufzeit ?

Und was machen Sie jetzt bezüglich der neuen AGB ?

Jokeman14:
Ich habe einen Liefervertrag ab 01.03.2013, Kündigungsmöglichkeit 28.02.2014 und Preisgarantie bis 30.06.2014.

Ich habe die neuen AGB gestern Abend kurz überflogen und meine, eher zu einer Unterschrift zu tendieren. Oder würden Sie etwas anderes empfehlen?

 

khh:
Ich würde NICHT unterschreiben, zumindest JETZT nicht. Begründung: Die für Ihren Vertrag geltende AGB(alt) lautet - Auszug

--- Zitat ---15 Laufzeit und Kündigung
15.b) Bei Verträgen mit Preisgarantie (siehe Produktbeschreibung) ist LEW erstmals zum Ablauf der Preisgarantiefrist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von mindestens einem Monat zu kündigen, danach zum jeweiligen Ende der Vertragsverlängerung. Von dem Kunden kann der Vertrag mit einer Frist von mindestens einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit bzw. zum jeweiligen Ende der Vertragsverlängerung gekündigt werden.
--- Ende Zitat ---

LEW kann demnach den Vertrag (mit Fristwahrung) frühestens zum 30.06.2014 kündigen !  Warum sollte man als Kunde während der Vertragslaufzeit neue Vertragsbedingungen (AGB) unterschreiben ?

Wichtige Frage:
Verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr bis zum 28.02.2015 (für Sie bereits ab dem 01.03.2014 und für die LEW endgültig ab 01.07.2014 nach Ablauf der Preisgarantiefrist) ?

Jokeman14:
Der Vertrag "verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht gem. Ziff. 14.1b) und 14.5 der AGB mit Wirkung auf das Ende der jeweils gültigen Vertragslaufzeit gekündigt wird." Produktbeschreibung LEW Strom 24max, Stand 01.11.2012

Wie Sie schreiben, verlängert sich der Vertrag also um ein weiteres Jahr bis zum 28.02.2015. Sollte zum 01.07. eine Preiserhöhung heran stehen, müsste sich mir ein Sonderkündigungsrecht eröffnen?

Ich kann den neuen AGB bis 01.04. widersprechen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bis 01.05. kündigen, laut Anschreiben LEW.

khh:
LEW Lechwerke AG Augsburg = Mehrheitsaktionär ist die RWE AG !


--- Zitat von: Jokeman14 am 02. Februar 2014, 19:59:54 ---Sollte zum 01.07.14 eine Preiserhöhung heran stehen, müsste sich mir ein Sonderkündigungsrecht eröffnen?
--- Ende Zitat ---

Selbstverständlich, das ist ein gesetzliches Recht (§ 41 Abs. 3 EnWG), außerdem siehe Ziff. 3
der alten AGB, wobei die in Ziff. 3.3 genannte Frist nicht der gesetzlichen Vorgabe entspricht!


--- Zitat von: Jokeman14 am 02. Februar 2014, 19:59:54 ---Ich kann den neuen AGB bis 01.04. widersprechen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bis 01.05. kündigen, laut Anschreiben LEW.
--- Ende Zitat ---

Warum sollte man das als Kunde machen? Ohne ausdrückliches Einverständnis des Kunden (warum sonst möchte die LEW wohl die Unterschrift haben :)?) wird die neue AGB NICHT Bestandteil des Alt-Vertrages.
Wenn die LEW sich von der unwirksamen AGB-Preisanpassungs-klausel Ziff. 3.1 lösen möchte, dann sollen sie den Vertrag doch bitteschön selbst mit Fristwahrung (1 Monat gem. Ziff. 15.1b der alten AGB) zum 30.06.2014 kündigen.

Falls die LEW das versäumt, kann der Preis mindestens bis 28.02.2015 (u.U. auch darüber hinaus) NICHT erhöht werden. Warum sollte man als Kunde diese eventuelle "Chance" durch unterschriftliche Zustimmung zur neuen AGB freiwillig aus der Hand geben ;)?
Jedenfalls ist nicht ersichtlich, dass sich für den Kunden irgendwelche Vorteile durch seine Unterschrift ergeben könnten. 

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