Energiepreis-Protest > LEW Lechwerke AG Augsburg
Frage zu Änderung der AGB
RR-E-ft:
Sollen nachträglich geänderte AGB wirksam in einen Vertrag einbezogen werden, ist dafür regelmäßig das ausdrückliche Einverständnis des Kunden erforderlich, da ein Vertrag seinem Inhalt nach grundsätzlich nicht einseitig geändert werden kann, es vielmehr einer Änderungsvereinbarung bedarf.
khh:
--- Zitat von: amy-mey am 13. August 2014, 10:36:52 ---... Und was ist wenn ich dieses Schreiben nicht unterschreibe und an LEW zurücksende ?
--- Ende Zitat ---
Amy,
warum wollen und sollten Sie das machen (siehe vorstehende Beiträge!) ?
Gruß, khh
Ogerfürschtin:
Hallo Amy-mey,
wir folgen khh's Ratschlag und machen gar nix. Bis jetzt ist noch nichts weiter von den LEW gekommen.
Wir werden uns sicher hier wieder hören. 8)
amy-mey:
Vielen Dank für Eure Mitteilungen.
Im Schreiben der LEW steht ausdrücklich: "Sind Sie mit der Anpassung der AGB nicht einverstanden, können Sie dieser bis zum 01.10.2014 in Textform widersprechen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Sie haben daneben auch das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bis zum 31.10.2014 zu kündigen".
Also muß ich entweder zustimmen oder kündigen - richtig ? Soweit ich weiß bedeutet nicht reagieren automatisch zustimmen....
(als hätte man als braver Bürger nicht schon genug am Hals muß man sich noch mit solchem Mist herumschlagen)
Trotzdem schöne Grüße an alle Leser !
Amy
khh:
--- Zitat von: amy-mey am 16. August 2014, 10:54:16 ---... Also muß ich entweder zustimmen oder kündigen - richtig ? Soweit ich weiß bedeutet nicht reagieren automatisch zustimmen....
--- Ende Zitat ---
@amy-mey,
Sie müssen weder zustimmen noch kündigen und nicht reagieren (Stillschweigen) bedeutet eben N I C H T Zustimmung (siehe Antwort #15 des Rechtsanwalts) !
Ich würde aus den in vorstehenden Antworten genannten Gründen z. Zt. gar nicht reagieren und erst einmal abwarten, was weiter passiert.
Seit wann sind Sie denn mit dem derzeitigen Tarif Kunde der LEW (vgl. Antworten #5 bis #9) ?
Gruß, khh
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