Energiepolitik > Erneuerbare Energie
Kostenexplosion beim Ökostrom gestoppt
RR-E-ft:
Es bleibt nochmals darauf hinzuweisen, dass für die Kostenbelastung der Stromlieferanten, welche diese über die Strompreise auf die Endkunden abzuwälzen suchen, auf die Summe aus Großhasndelspreis und EEG- Umlage abzustellen ist.
Die EEG- Umlage, welche die ÜNB den Stromlieferanten abverlangen, beträgt nunmehr 6,24 Cent/kWh.
Laut aktueller McKinsey- Studie sollen 1,8 Cent/kWh davon allein auf der Entlastung der privilegierten energieintensiven Stromverbraucher beruhen. Entfällt diese wohl europarechtswidrige Beihilfe der energieintensiven Stromverbraucher, so kann laut McKinsey die EEG- Umlage um 1,8 Cent/kWh abgesenkt werden. Sie würde folglich hiernach "nur" noch 4,44 Cent/kWh betragen.
Bei der EEG- Umlage entlastet werden bisher solche energieintensiven Stromverbraucher, die zumeist ohnehin unmittelbar von den sinkenden Großhandelspreisen profitieren, welche ursächlich auch auf die verstärkte EEG- Stromeinspeisung zurückgeführt werden. Diese glücklichen Profiteure wurden bisher durch die sinkenden Großhandelspreise entlastet, ohne im Gegenzug durch die steigende EEG- Umlage belastet zu sein; lenken die öffentliche Wahrnehmung jedoch geschickt ab von ihrem Glück.
Die Großhandelspreise belaufen sich - wie bereits oben ausgeführt - derzeit bei etwa 36 EUR/ MWh oder 3,6 Cent/kWh. Die Summe aus Großhandelspreis und "abgespeckter" EEG- Umlage beliefe sich folglich auf ca. 8 Cent/kWh.
Fraglich, ob sich daran etwas ändert, wenn sich der Großhandelspreis nach den Grenzkosten der für die Bedarfsdeckung notwendigen und somit preisbestimmenden GuD- Kraftwerke richtet und die EEG- Umlage vollständig entfällt. Das hängt von den Grenzkosten solcher effizienten GuD- Kraftwerke ab, die wiederum entscheidend von der Höhe der Gaspreise abhängen. Immerhin bleibt festzustellen, dass die Großhandelspreise an der Börse im Sommer 2008 bereits über 80 EUR/ MWh lagen, was 8 Ct/kWh entspricht.
Demnach führt der Wegfall der EEG- Umlage nicht zwingend zu einer Kostenentlastung bei den Stromlieferanten. Erst recht ergibt sich nicht zwingend, dass die Stromlieferanten, wenn sie denn überhaupt eine Kostenentlastung dabei erfahren, eine solche auch tatsächlich an die Stromkunden weitergeben werden.
Es bleibt nochmals darauf hinzuweisen, dass sich die rückläufigen Kosten der Beschaffung infolge gesunkener Großhandelspreise und die gestiegenen Kosten hinsichtlich der EEG- Umlage sich bei den Stromlieferanten weitestgehend kompensieren.
Wenn dem aber so ist, so hat wohl der Anstieg der Letztverbraucherpreise seine Ursache weniger im Anstieg der EEG- Umlage, sondern vielmehr in der (unzulässigen) Erhöhung der Vertriebsmargen durch nicht hinreichende Weitergabe gesunkener Beschaffungskosten infolge gesunkener Großhandelspreise durch die Stromlieferanten.
Wenn aber festgestellt werden muss und festzustellen ist, dass die Stromlieferanten ihre gesunkenen Beschaffungskosten nicht oder jedenfalls nicht hinreichend an ihre Kunden weitergegeben haben, bleibt wohl die nicht ganz unberechtigte Frage, woraus sich dann jedoch die Erwartung nährt, dass die Stromlieferanten demgegenüber jedoch sinkende Kosten bei der EEG- Umlage jedenfalls und zudem auch noch hinreichend an ihre Kunden weitergeben und nicht statt dessen ihre Vertriebsmargen noch weiter erhöhen werden.
Fakt ist wohl auch, dass die Kohlestromer von RWE & Co. sich sehr freuen würden, wenn sie für den Kohlestrom statt derzeit 36 EUR/ MWh (bei weiter sinkender Tendenz) in der Zukunft wieder die Großhandelspreise kassieren können, die sich aus den Grenzkosten der zur Bedarfsdeckung dann wieder notwendigen GuD- Kraftwerke ergeben....
berndh:
Sehr gute Zusammenfassung!
Nur wird die Ausführung leider die festbetonierten Feindbilder einiger User nicht ändern.
PLUS:
--- Zitat von: berndh am 11. Januar 2014, 04:51:06 ---Sehr gute Zusammenfassung! Nur wird die Ausführung leider die festbetonierten Feindbilder einiger User nicht ändern.
--- Ende Zitat ---
@berndt, nein, das ist nicht gut, das klärt nicht wirklich auf. Es geht hier nicht um Feindbilder und nicht um Beton, es geht um Energieverbraucherinteressen!
--- Zitat von: RR-E-ft am 10. Januar 2014, 23:37:46 ---Es bleibt nochmals darauf hinzuweisen, dass für die Kostenbelastung der Stromlieferanten, welche diese über die Strompreise auf die Endkunden abzuwälzen suchen, auf die Summe aus Großhasndelspreis und EEG- Umlage abzustellen ist.
--- Ende Zitat ---
Starke Formulierung. Das ist wohl ein betriebswirtschaftliche Selbstverständlichkeit, eine Binsenweisheit, dass die Stromlieferanten den Großhandelspreis und die EEG-Umlage, so in den Endverbraucherpreis einkalkulieren. Kein seriöses Unternehmen ist mit dem Ziel der Insolvenz angelegt.
--- Zitat von: RR-E-ft am 10. Januar 2014, 23:37:46 ---Die EEG- Umlage, welche die ÜNB den Stromlieferanten abverlangen, beträgt nunmehr 6,24 Cent/kWh. Laut aktueller McKinsey- Studie sollen 1,8 Cent/kWh davon allein auf der Entlastung der privilegierten energieintensiven Stromverbraucher beruhen. Entfällt diese wohl europarechtswidrige Beihilfe der energieintensiven Stromverbraucher, so kann laut McKinsey die EEG- Umlage um 1,8 Cent/kWh abgesenkt werden. Sie würde folglich hiernach "nur" noch 4,44 Cent/kWh betragen.
--- Ende Zitat ---
Spielerei, da gibt es solche und andere Rechnungen. Fakt: Die deutschen EEG-Subventions-Kosten sind in hoher dreistelliger Milliardenhöhe bereits verursacht. Die Notwendigkeit der Entlastung gegenüber Mitwettbewerbern, die diese hohen Strompreise mit Umlage nicht bezahlen müssen, ist unstreitig. Auch der neue Energieminister sieht das so. Die Kernfrage ist, wer die EEG-Zeche bezahlen soll. Antwort = Steuerfinanzieren. Damit ist auch die Entlastungsfrage erledigt. Bei der aktuellen Entlastung zu Lasten anderer Stromverbraucher gibt es Missbrauch. Wird der abgestellt, ändert das nichts an der Zeche, die zahlen die Verbraucher dann halt in anderen Preisen (z.B. Fahrkarten etc. pp.). "Glück" lässt sich da nicht verteilen, kompensierten schon gar nicht. Selbst die Bäcker von nebenan haben nichts von einer Kompensation und wehren sich gegen die Belastung.
--- Zitat von: RR-E-ft am 10. Januar 2014, 23:37:46 ---Immerhin bleibt festzustellen, dass die Großhandelspreise an der Börse im Sommer 2008 bereits über 80 EUR/ MWh lagen, was 8 Ct/kWh entspricht.
--- Ende Zitat ---
Wie hoch war denn im Sommer 2008 die durchschnittliche Einspeisevergütung für EE-Strom. Diese Einspeisevergütung steckt ebenso wie der Gasgroßhandelspreis im Endverbraucherpreis! Gas liegt aktuelle und wohl noch lange davon weit entfernt. Maskieren gerne im Karneval, Fastnacht, Fasching, aber bitte nicht beim Energieverbrauch.
superhaase:
--- Zitat von: berndh am 11. Januar 2014, 04:51:06 ---Nur wird die Ausführung leider die festbetonierten Feindbilder einiger User nicht ändern.
--- Ende Zitat ---
Was eben wieder bewiesen wurde. ;D
RR-E-ft:
@PLUS
Der Großhandelspreis für Strom an der Börse belief sich im Sommer 2008 auf über 80 EUR/MWh.
Dieser Großhandelspreis war und ist von keiner EEG- Vergütungshöhe abhängig, sondern von den Grenzkosten der teuersten konventionellen Stromerzeugungsanlage, die zur Bedarfsdeckung nach merit order gerade noch benötigt wird.
Wie hoch die EEG- Umlage noch 2008 lag, wurde auch schon ausgeführt.
Wenn sich die Kostenbelastung der Stromvertriebe, die im Endkundenpreis steckt, bekanntlich jeweils aus der Summe von Großhandelspreis und EEG- Umlage ergeben (angeblich eine Binsenweisheit), sollte es wohl möglich sein, die daraus resultierende Kostenbelastung der Stromlieferanten im Sommer 2008 mit der jetzigen resultierenden Kostenbelastung der Stromlieferasnten zu vergleichen.
Diese Entwicklung der resultierenden Kostenbelastung der Stromlieferanten, die im Endkundenpreis steckt, sollte sich dann schließlich wohl noch mit der Entwicklung der Belastung der Haushaltskunden durch Strompreiserhöhungen seit 2008 vergleichen lassen.
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