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Kostenexplosion beim Ökostrom gestoppt
RR-E-ft:
Gegenüber 2008 ist die EEG- Umlage, welche Stromlieferanten an die ÜNB zu zahlen haben, von 1,16 Ct/ kWh auf 6,24 Ct/ kWh um 5,08 Ct/ kWh gestiegen.
Dieser Anstieg gründet nicht unwesentlich auch darauf, dass sich nach der AusgleichMechV sinkende Großhandelspreise an der Börse nachteilig auf die Höhe der über die EEG- Umlage umzulegenden Kosten auswirken.
Sinkende Börsenpreise führen deshalb selbst dann zu einer höheren EEG- Umlage, wenn die EEG- Strommenge und die Summe der gezahlten EEG- Einspeisevergütungen nicht anwachsen.
Im Sommer 2008 notierten die Großhandelspreise über 80 EUR/ MWh, wohingegen sie sich derzeit bei 36 EUR/MWh belaufen, also etwa um 4,4 Ct/ kWh gesunken sind.
Der auch infolge gesunkener Großhandelspreise für Strom gestiegenen EEG- Umlage stehen deshalb gesunkene Großhandelspreise gegenüber, so dass sich die gegenläufigen Kostenentwicklungen bei den Stromlieferanten weitgehend kompensieren.
Nähme man die gesamte EEG-Strommenge, die derzeit mit Grenzkosten null daherkommt, vollständig vom Markt, so verschiebt sich dadurch die merit order. Führt diese Verschiebung der merit order dazu, dass die Stromnachfrage nur noch unter Einsatz auch von Gaskraftwerken gedeckt werden kann, so werden diese Gaskraftwerke preisbestimmend.
Liegen die Grenzkosten der Gaskraftwerke dabei bei 80 EUR/ MWh, so hat man es dann mit entsprechenden Großhandelspreisen von 80 EUR/ MWh zu tun, statt der derzeitigen 36 EUR/ MWh.
Der komplette Wegfall des EEG mit seinem Einspeisevorrang, der gesetzlichen Abnahme- und Vergütungspflicht und dem Kostenausgleich nach dem Ausgleichsmechanismus führt deshalb nicht zwingend zu günstigeren Strompreisen für die Letztverbraucher.
Für die Betrachtung der Gesamtkostenbelastung sowohl der Stromlieferanten als auch der Stromkunden, an welche die Stromlieferanten ihre Belastungen weitergeben, wenn sie dazu rechtlich befugt und wettbewerblich in der Lage sind, kommt es deshalb auf die jeweilige Summe aus EEG- Umlage und Großhandelspreis an.
Wer nur die EEG- Umlage und die mit dieser nach der AusgleichMechV abzudeckenden Kosten auf dem Bilschirm hat, der kann sich wohl kein zutreffendes Bild machen.
Die Erwartung, dass Stromlieferanten eine Kostenentlastung infolge sinkender oder vollständig entfallender EEG- Umlage an die Kunden weitergeben, erscheint insoweit unberechtigt, als derzeit zu beobachten ist, dass Kostenentlastungen infolge gesunkener Großhandelspreise auch nicht von den Stromlieferanten an Kunden weitergegeben werden.
Insoweit führt der Wegfall des EEG auch nicht zwingend zu Strompreissenkungen.
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Dem EuGH liegen in den Verfahren C-400/11 und C-359/11 die Frage zur Entscheidung vor, ob die gesetzlichen Regelungen der § 4 AVBEltV bzw. § 5 Abs. 2 StromGVV überhaupt mit den EU- Richtlinien vereinbar und wirksam sind und somit die Grundversorger überhaupt wirksam zu einseitigen Leistungsbestimmungen im Sinne des § 315 Abs. 1 BGB berechtigen können.
Stellt sich heraus, dass eine wirksame Ermächtigung der Versorger zu einseitigen Preisänderungen nicht besteht, kann es auf die Angmessenenheit der vorgenommenen einseitigen Preisänderungen nicht erst ankommen.
Nur wenn die Stromversorger demnach überhaupt gesetzlich wirksam zu einseitigen Leistungsbestimmungen in Bezug auf die Allgemeinen Strompreise ermächtigt wurden, kann sich erst die Frage stellen, ob die vorgenommenen einseitigen Leistungsbestimmungen der Versorger einer gerichtlichen Angmessenheitskontrolle gem. § 315 Abs. 3 BGB standhalten.
Wobei sich letztere Frage auch nur dann stellt, wenn der betroffene Kunde den einseitigen Leistungsneubestimmungen (Preiserhöhungen) widersprochen hatte und danach die eine oder andere Partei zur Klärung ein Gericht anruft (§ 308 ZPO), etwa der Versorger auf Zahlung klagt, weil der betroffene Kunde nach Preiswiderspruch die Preiserhöhungen bisher nicht gezahlt hat.
Stromkunden tun deshalb jedenfalls gut daran, einseitigen Preiserhöhungen und darauf beruhenden Verbrauchsabrechnungen zu widersprechen, dabei sowohl die Berechtigung des Versorgers zu einseitigen Preisänderungen als auch deren Angemessenheit zu bezweifeln.
PLUS:
--- Zitat von: RR-E-ft am 10. Januar 2014, 15:06:53 ---Nähme man die gesamte EEG-Strommenge, die derzeit mit Grenzkosten null daherkommt, vollständig vom Markt, so verschiebt sich dadurch die merit order. Führt diese Verschiebung der merit order dazu, dass die Stromnachfrage nur noch unter Einsatz auch von Gaskraftwerken gedeckt werden kann, so werden diese Gaskraftwerke preisbestimmend.
Liegen die Grenzkosten der Gaskraftwerke dabei bei 80 EUR/ MWh, so hat man es dann mit entsprechenden Großhandelspreisen von 80 EUR/ MWh zu tun, statt der derzeitigen 36 EUR/ MWh.
Der komplette Wegfall des EEG mit seinem Einspeisevorrang, der gesetzlichen Abnahme- und Vergütungspflicht und dem Kostenausgleich nach dem Ausgleichsmechanismus führt deshalb nicht zwingend zu günstigeren Strompreisen für die Letztverbraucher.
--- Ende Zitat ---
Mit den Rechenkünsten von Adam Riese kommt man so nicht zum Ergebnis. Die Angelegenheit ist etwas komplexer als das Kleine Einmaleins.
Spielereien, wie die gedankliche Wegnahme der gesamten EEG-Strommenge, geschähe nicht ohne Auswirkungen und Reaktionen im Markt. Ersetzende GuD-Kraftwerke u.a. wären effektiver und wirtschaftlicher zu betreiben. Andere EE-Belastungen im Netz-, Ausgleichs-, Speicher-, und Reservebereich würden dann wegfallen. Sorry, das sind unreale Spielereien, das macht keinen Sinn. Diese EEG-Energiewende ist schon fortgeschritten und steht heute mit der Mehrzahl der gesetzten Zielen am Abgrund. Noch ein paar Schritte weiter in diese Richtung, dann folgt der Absturz.
Es empfiehlt sich ein einfacher Vergleich der Haushaltsstrompreise der Letztverbraucher. Dort steht Deutschland mit an der Spitze und die Preise steigen bekanntlich weiter.. Außerdem, Fakt ist, dass der Mittelwert der EE-Vergütungen immer noch weit über den Grenzkosten moderner GUD-Kraftwerke liegt.
Es soll sie geben, die grundversorgten Kunden, die widersprochen und gekürzt haben und gegen die Vesorger geklagt haben. Die Verfahren liegen auf Eis, weil das EuGH noch nicht entschieden hat. Warum auch immer noch nicht?! Man hat wohl suggeriert, dass bei einer entsprechenden Entscheidung die Grundversorgung erledigt wäre.
RR-E-ft:
--- Zitat von: PLUS am 10. Januar 2014, 15:35:39 ---Es empfiehlt sich ein einfacher Vergleich der Haushaltsstrompreise der Letztverbraucher. Dort steht Deutschland mit an der Spitze und die Preise steigen bekanntlich weiter..
--- Ende Zitat ---
Möglicherweise liegt das ja auch daran, dass die Stromlieferanten in Deutschland gesunkene Großhandelspreise nicht hinreichend an Haushaltskunden weitergeben, andererseits die EEG- Einspeisung hierzulande auch die Großhandelspreise bei den Nachbarn sinken lässt, zu denen vermehrt billiger deutscher Kohlestrom exportiert wird.
--- Zitat von: PLUS am 10. Januar 2014, 15:35:39 ---Außerdem, Fakt ist, dass der Mittelwert der EE-Vergütungen immer noch weit über den Grenzkosten moderner GUD-Kraftwerke liegt.
--- Ende Zitat ---
Was soll aus diesem Fakt folgen?
Der Mittelwert der EEG- Vergütungen ist bisher ohne Einfluss auf die Höhe der nach merit order gebildeten Großhandelspreise, während die Grenzkosten moderner GuD- Kraftwerke nach merit order preisbestimmend werden, soweit man auf diese Kraftwerke zur Bedarfsdeckung zurückgreifen muss.
Auch der viele, billig erzeugte Kohlestrom wird dann zu den hohen Großhandelspreisen losgeschlagen, die sich aus den Grenzkosten der zur Bedarfsdeckung benötigten und deshalb preisbestimmenden GuD- Kraftwerke ergeben. Unter sonst gleichen Bedingungen lohnt sich Kohleverstromung dann noch mehr, weil sie noch deutlich profitabler wird.
PLUS:
--- Zitat von: RR-E-ft am 10. Januar 2014, 16:52:28 ---Möglicherweise liegt das ja auch daran, dass die Stromlieferanten in Deutschland gesunkene Großhandelspreise nicht hinreichend an Haushaltskunden weitergeben, andererseits die EEG- Einspeisung hierzulande auch die Großhandelspreise bei den Nachbarn sinken lässt, zu denen vermehrt billiger deutscher Kohlestrom exportiert wird.
--- Zitat von: PLUS am 10. Januar 2014, 15:35:39 ---Außerdem, Fakt ist, dass der Mittelwert der EE-Vergütungen immer noch weit über den Grenzkosten moderner GUD-Kraftwerke liegt.
--- Ende Zitat ---
Was soll aus diesem Fakt folgen?
--- Ende Zitat ---
Sie hatten doch den vollständig vom Markt genommenen EE-Strom ins Spiel gebracht. Dann fallen doch auch die EEG-Vergütungen weg oder sollten die in Ihrem Gedankenspiel weiter bezahlt werden? Wenn dann die GuD-Kraftwerke einspringen, dann doch zu weit niedrigeren Preisen als zu diesem EEG-Umlagen-Mittelwert. Keine Preiswirkung auf den Endverbraucherpreis?!
--- Zitat von: RR-E-ft am 10. Januar 2014, 16:52:28 ---Auch der viele, billig erzeugte Kohlestrom wird dann zu den hohen Großhandelspreisen losgeschlagen, die sich aus den Grenzkosten der zur Bedarfsdeckung benötigten und deshalb preisbestimmenden GuD- Kraftwerke ergeben. Unter sonst gleichen Bedingungen lohnt sich Kohleverstromung dann noch mehr, weil sie noch deutlich profitabler wird.
--- Ende Zitat ---
Der ins Ausland fast verschenkte Strom, falls dieser tatsächlich rein und separat selektiert nur als Kohlestrom ins Ausland geliefert werden sollte, ist keine Folge dieser EEG-Energiewende? BR: Das beknackte System
Einmal abgesehen davon, dass die Politik immer noch in der Lage sein sollte, für die Erzeugung von Kohlestrom in Bezug auf den Klima- und Umweltschutz entsprechende Rahmenbedingungen zu setzen, soll sich das Verschenken unter "sonst gleichen Bedingungen", also normalen Marktbedingungen(?), für die Erzeuger lohnen?
Sorry, aber darunter steht oft als letzter Satz: Wenn sie noch nicht gestorben sind, leben sie noch heute .....
superhaase:
--- Zitat von: PLUS am 10. Januar 2014, 15:35:39 ---Sorry, das sind unreale Spielereien, das macht keinen Sinn. Diese EEG-Energiewende ist schon fortgeschritten und steht heute mit der Mehrzahl der gesetzten Zielen am Abgrund. Noch ein paar Schritte weiter in diese Richtung, dann folgt der Absturz.
Es empfiehlt sich ein einfacher Vergleich der Haushaltsstrompreise der Letztverbraucher. Dort steht Deutschland mit an der Spitze und die Preise steigen bekanntlich weiter.
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Sie hatten doch den vollständig vom Markt genommenen EE-Strom ins Spiel gebracht. Dann fallen doch auch die EEG-Vergütungen weg oder sollten die in Ihrem Gedankenspiel weiter bezahlt werden? Wenn dann die GuD-Kraftwerke einspringen, dann doch zu weit niedrigeren Preisen als zu diesem EEG-Umlagen-Mittelwert. Keine Preiswirkung auf den Endverbraucherpreis?!
--- Ende Zitat ---
Diese von Ihnen als unreal bezeichneten Spielereien zeigen klar und deutlich auf, dass an den hohen und weiter steigenden Haushaltsstrompreisen das EEG und die EEG-Strommengen mit daraus resultierender EEG-Umlage praktisch kaum bzw. nur zu einem relativ kleinen Teil verantwortlich sind. Der gesunkene Beschaffungspreis (Börsenpreis) für Strom und die EEG-Umlage heben sich zu einem Großteil gegenseitig auf (Weitergabe der gesunkenen Börsenstrompreise an die Verbraucher vorausgesetzt).
Hätte es nie ein EEG gegeben, gäbe es heute keine EEG-Umlage, aber auch keine Senkung des Börsenstrompreises - und beides hängt über die AusglMechV kausal zusammen.
Da beißt keinen Maus keinen Faden nicht ab.
An den steigenden Haushaltsstrompreisen ist also überwiegend der mangelhaft funktionierende Markt Schuld, der nicht für eine Weitergabe der gesunkenen Börsenstrompreise an die Verbraucher sorgt.
Es ist also ganz einfach sachlich falsch, dies dem EEG anzulasten. Ihre Verteufelung des EEG ist daher unbegründet.
Das wurde hier im Forum schon mehrfach diskutiert und dargelegt.
Es ist hier auch bekannt, dass Sie, lieber PLUS, dies entweder nicht begreifen können, oder aber sehr wahrscheinlich gar nicht begreifen wollen. Sie hätten sonst nämlich keine Grundlage mehr für Ihren fanatischen Kreuzzug gegen die erneuerbaren Energien im Allgemeinen und gegen das EEG im Besonderen.
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