Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Ich will kündigen - wie rette ich meinen Bonus?
bolli:
--- Zitat von: uwes am 18. Februar 2014, 13:09:17 ---Andererseits entnehme ich den aus dem Internet ersichtlichen AGB von Almado, dass man sich über deren Wirksamkeit wenig bis gar keine Gedanken gemacht zu haben schien. Gerade die Preiserhöhungsklauseln, die doch si wichtig sind, werden nach meiner Auffassung keine realistische Chance haben, von einem AGB- kundigen Richter als wirksam angesehen zu werden.
--- Ende Zitat ---
Das die Preisanpassungsklauseln fragwürdig sind mag stimmen, ändert aber nichts daran, dass vertragswidriges Verhalten möglicherweise dann vorliegt, wenn vereinbarte Abschlagszahlungen nicht zeitgerecht geleistet werden, weil man einen Bonus, der einem zu diesem Zeitpunkt noch nicht zusteht (nämlich ein bis zwei Monate vor Beendigung des Vertrages, in dem der Bonus erst nach einem Jahr Belieferung fällig wird) schon mal verrechnet und somit der Bonus, den man vermeintlich zu Recht schon mal vorsorglich einbehalten hat, gar nicht fällig wird.
Das man der Versorger später unter Druck setzen muss, ggf. sogar klagen muss, ist zwar bedauerlich, ändert aber nichts daran, dass ein Einbehalt möglicherweise den Verlust des Bonusses UND Erstattung der Gerichtskosten im Obsiegensfall des Versorgers bei Einreichen einer Zahlungsklage zur Folge haben kann.
Obsolet wäre die entsprechende AGB-Passage nur dann, wenn die AGB KOMPLETT nicht für das Vertragsverhältnis von Belang wären, weil sie insgesamt unwirksam oder nicht wirksam für den Vertrag vereinbart worden wären. Das alles hat aber eher nichts mit der Preisanpassungsklausel bei Almado zu tun. ;)
Didakt:
Viel unsinniges Geschreibsel ist diesem Thread zu konstatieren!
Das BGH-Urt. v. 19.06.2013, Az.: VIII ZR 7/13 setzt auch zu vorliegender Thematik die Maßstäbe:
--- Zitat ---Leitsatz:
Kann eine Klausel in einem Stromlieferungsvertrag für einen juristisch nicht vorgebildeten Kunden ohne weiteres dahin verstanden werden, dass ein Anspruch auf einen Bonus bereits dann besteht, wenn der Vertrag mindestens ein Jahr bestanden hat, so ist die Klausel nach § 305c Abs. 2 BGB in diesem Sinne auszulegen.
--- Ende Zitat ---
Und folgendes aus dem Urteil gilt auch analog:
--- Zitat ---Vielmehr kann die Formulierung der vorliegenden Klausel für einen juristisch nicht vorgebildeten Kunden ohne weiteres dahin verstanden werden, dass ein Anspruch auf den Bonus bereits dann besteht, wenn der Vertrag - wie hier - mindestens ein Jahr bestanden hat. Die Klausel ist deshalb nach § 305c Abs.2 BGB in diesem Sinne auszulegen (Senatsurteile vom 17. April 2013 - VIII ZR 225/12, [...] Rn. 10, und VIII ZR 246/12, [...] Rn. 11).
--- Ende Zitat ---
§ 305c BGB lautet:
--- Zitat ---(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders
--- Ende Zitat ---
Jedem betroffenen Verbraucher ist deshalb anzuraten, sich vertragstreu zu verhalten, die Abrechnung des Versorgers abzuwarten und bei Nichtverrechnung eines zugesagten Bonus die Schlichtungsstelle anzurufen. Für solche Fälle ist sie ja schließlich eingerichtet worden!
uwes:
--- Zitat von: Didakt am 18. Februar 2014, 16:44:30 ---Jedem betroffenen Verbraucher ist deshalb anzuraten, sich vertragstreu zu verhalten, die Abrechnung des Versorgers abzuwarten und bei Nichtverrechnung eines zugesagten Bonus die Schlichtungsstelle anzurufen. Für solche Fälle ist sie ja schließlich eingerichtet worden!
--- Ende Zitat ---
Ja, das ist die Theorie. Sie haben diese Fälle oft? Hat Ihr Amtsgericht aus Bad Gandersheim auch so entschieden?
Ich hatte diese Fälle. Schlichtungsstelle sagt (vereinfacht) Verbraucher hat Recht. Versorger sagt, ich habe doch Recht. Passiert ist - nichts.
Kunde kam zu mir. Entscheidung des Gerichts: Versorger muss zahlen. Leider hatte das Ganze - insbesondere das Schlichtungsstellenverfahren - zuvor zu lange gedauert. Versorger war pleite. Konnte nicht mehr zahlen. Kunde ärgert sich, weil er so dachte, wie der Verfasser zuvor.
berghaus:
Gibt es denn schon Fälle, in denen 365AG den Bonus ausgezahlt hat, nachdem der Verbraucher zum Ende des 1. Vertragsjahres gekündigt hat?
berghaus 19.02.14
Didakt:
--- Zitat von: s. Antwort # 27 ---Ja, das ist die Theorie. Sie haben diese Fälle oft? Hat Ihr Amtsgericht aus Bad Gandersheim auch so entschieden?
--- Ende Zitat ---
::) Merkwürdige Fragestellung!
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