Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Ich will kündigen - wie rette ich meinen Bonus?
khh:
--- Zitat von: uwes am 18. Februar 2014, 23:38:49 ---
--- Zitat von: Didakt am 18. Februar 2014, 16:44:30 ---Jedem betroffenen Verbraucher ist deshalb anzuraten, sich vertragstreu zu verhalten, die Abrechnung des Versorgers abzuwarten und bei Nichtverrechnung eines zugesagten Bonus die Schlichtungsstelle anzurufen. Für solche Fälle ist sie ja schließlich eingerichtet worden!
--- Ende Zitat ---
Ja, das ist die Theorie. ... Ich hatte diese Fälle. Schlichtungsstelle sagt (vereinfacht) Verbraucher hat Recht. Versorger sagt, ich habe doch Recht. Passiert ist - nichts.
Kunde kam zu mir. Entscheidung des Gerichts: Versorger muss zahlen. Leider hatte das Ganze - insbesondere das Schlichtungsstellenverfahren - zuvor zu lange gedauert. Versorger war pleite. Konnte nicht mehr zahlen. Kunde ärgert sich, weil er so dachte, wie der Verfasser zuvor.
--- Ende Zitat ---
Die vorstehende und ja schon mehrfach geäußerte Kritik bzgl. der Sinnhaftigkeit eines Schlichtungsstellenverfahrens kann man zwar aus Sicht eines Anwalts nachvollziehen ;), mir ist das aber zu pauschal. Selbst mit dem Wissen, dass einige wenige Versorger – insbesondere die sogen. ‚Discount-Anbieter“ – die Schlichtungsempfehlungen selten akzeptieren >:(, erfüllt jede Beschwerde den Zweck, dass sich durch die anfallenden Kosten für den Versorger nicht mehr rechnen. Wenn das immer öfter der Fall ist, tritt vllt. mal ein „Erziehungseffekt“ ein. Außerdem kommen diese auffälligen Versorger in den Focus der Schlichtungsstelle und der Bundesnetzagentur auch hinsichtlich § 5 Sätze 3 und 4 EnWG (siehe Bsp. Almado und ExtraEnergie).
Dass ein (nötigenfalls gerichtliches) Vorgehen ggf. mit Hilfe eines sachkundigen Anwalts – nicht nur gegen eine Bonusverweigerung sondern insbesondere gegen die (m.E. nicht wirksamen) Preiserhöhungen ab dem 2. Vertragsjahr – zu begrüßen wäre, hab ich bereits mehrfach geschrieben. Leider scheuen viele Verbraucher diesen Schritt, was ich nicht immer wirklich nachvollziehen kann. :(
@uwes
was mich und sicherlich die Betroffenen interessiert, halten Sie an Ihrem nachstehend zitierten „Ratschlag“ einer Aufrechnung uneingeschränkt fest ?
--- Zitat von: khh am 18. Februar 2014, 13:32:53 ---
--- Zitat von: uwes am 18. Februar 2014, 13:24:18 ---... Niemand verhält sich meiner Meinung nach vertragswidrig, wenn er den Bonus von der oder den letzten Zahlungen abzieht, nur weil er ihn abzieht. Das in einigen AGB dieser Auffassung entgegenstehende Aufrechnungsverbot ist gem. § 309 Ziff. 3 BGB unwirksam.
--- Ende Zitat ---
Es hat keinerlei Bedeutung, dass die "letzten (Abschlags)zahlungen" zum eventuellen Aufrechnungszeitpunkt fällig sind/waren, der "abgezogene Bonus" aber (noch) nicht ?
--- Ende Zitat ---
Besonders eine konkrete Antwort auf meine vorstehende Frage wäre hilfreich ! Danke.
Gruß, khh
berghaus:
@Didakt
da haben Sie, glaube ich, zu schnell drüber weggelesen:
--- Zitat von: berghaus am 19. Februar 2014, 00:57:40 ---Gibt es denn schon Fälle, in denen 365AG den Bonus ausgezahlt hat, nachdem der Verbraucher zum Ende des 1. Vertragsjahres gekündigt hat?
berghaus 19.02.14
--- Ende Zitat ---
--- Zitat von: Didakt am 19. Februar 2014, 11:04:29 ---
--- Zitat von: s. Antwort # 27 ---Ja, das ist die Theorie. Sie haben diese Fälle oft? Hat Ihr Amtsgericht aus Bad Gandersheim auch so entschieden?
--- Ende Zitat ---
::) Merkwürdige Fragestellung!
--- Ende Zitat ---
Meine Frage war nicht, ob 365AG den Bonus schon mal verweigert hat, sondern ob jemand hier berichten kann, dass er den Bonus bekommen hat, nachdem er zum Ende des 1. Lieferjahres gekündigt hat.
Meist sind hier im Forum ja Leute unterwegs, die Probleme haben oder eben Ratgeber unterschiedlichster Güte.
Hintergrund ist auch mein Beitrag in einem anderen Thread zu 365AG:
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18829.0.html
--- Zitat von: berghaus am 18. Februar 2014, 02:29:51 ---Das Problem ist doch aber auch, dass sich der Vertrag nach einem Jahr seit Vertragsbeginn um ein weiteres Jahr verlängert, es in diesem zweiten Jahr keinen Bonus gibt und exorbitante Preise gelten
Wenn dann der Lieferbeginn einen Monat später war..........
berghaus 18.02.14
--- Ende Zitat ---
berghaus 19.02.14
khh:
@berghaus, darf @Didakt über Ihren Beitrag nicht "drüber weglesen" ;) ?
Zu Ihrer Frage: Es hat sich hier wohl noch niemand gemeldet, der den Bonus nach Kündigung zum Ablauf des 1. Lieferjahres bekommen hat. Wie Sie aber ja selbst feststellen, sind hier im Forum meist Leute unterwegs, die Probleme haben.
Zu Ihrem verlinkten und zitierten Beitrag vom 28.02.2014: Das Thema wurde bereits in einem der von @Amazone eröffneten Threads angesprochen. Eine AGB-Klausel bzw. eine Auslegung durch die 365 AG, dass Vertragsbeginn nicht der Lieferbeginn sein soll, dürfte an § 305c und/oder § 307 BGB scheitern. Die Schlichtungsstelle Energie e.V. hat sich dazu bereits in der am 08.03.2013 veröffentlichten Schlichtungsempfehlung in den letzten Absätzen geäußert !
Didakt:
--- Zitat von: @ khh unter Antwort # 30 ---@uwes
was mich und sicherlich die Betroffenen interessiert, halten Sie an Ihrem nachstehend zitierten „Ratschlag“ einer Aufrechnung uneingeschränkt fest?
Besonders eine konkrete Antwort auf meine vorstehende Frage wäre hilfreich!
--- Ende Zitat ---
Und nicht nur die Antwort auf diese Frage, sondern auch, wie diese Aufrechnung unter Berücksichtigung der nachstehenden Ausführungen von @ bolli technisch durchgeführt werden soll.
--- Zitat von: @ bolli unter Antwort # 25 ---Das die Preisanpassungsklauseln fragwürdig sind mag stimmen, ändert aber nichts daran, dass vertragswidriges Verhalten möglicherweise dann vorliegt, wenn vereinbarte Abschlagszahlungen nicht zeitgerecht geleistet werden, weil man einen Bonus, der einem zu diesem Zeitpunkt noch nicht zusteht (nämlich ein bis zwei Monate vor Beendigung des Vertrages, in dem der Bonus erst nach einem Jahr Belieferung fällig wird) schon mal verrechnet und somit der Bonus, den man vermeintlich zu Recht schon mal vorsorglich einbehalten hat, gar nicht fällig wird.
--- Ende Zitat ---
Wie soll der Betrag der Aktivforderung (Gegenforderung) des Verbrauchers etwa zwei Monate vor Rechnungsabschluss und Fälligkeit errechnet werden, wenn die Bonushöhe von den Verbrauchkosten abhängig ist?
Gegen welchen Betrag der Passivforderung (Hauptforderung) des Versorgers soll zwei Monate vor Verbrauchsfeststellung und Rechnungsabschluss aufgerechnet werden. Zu diesem Zeitpunkt könnte bereits eine Abschlagsüberzahlung eingetreten sein.
In der Aufrechnungserklärung ist die Aufrechnungslage detailliert zu begründen und darzulegen. Unter den genannten Rahmenbedingungen ist dies nicht möglich und rechtlich gar nicht zulässig.
Didakt:
@ berghaus
--- Zitat von: Ihnen ---@Didakt
da haben Sie, glaube ich, zu schnell drüber weggelesen:
--- Ende Zitat ---
Pardon, nein, habe ich nicht! :D Ich sah es nicht für erforderlich an, Ihnen mein Nichtwissen mitzuteilen.
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