Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Ich will kündigen - wie rette ich meinen Bonus?

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Didakt:

--- Zitat von: PLUS ---Zur Durchsetzung wird man sich dann aber vor Gericht streiten müssen.
--- Ende Zitat ---

Dieses Urteil wird es notfalls in analoger Anwendung schon richten!

khh:
@Plus,

zwischen der Formulierung von @uwes „ist Voraussetzung, dass der Vertrag nicht innerhalb der 12- Monate gekündigt wird“ und der AGB-Formulierung „Anspruch auf Gewährung eines Bonus ... besteht nicht, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Belieferungsjahres durch den Kunden ... beendet wurde ...“ sehe ich nach wie vor einen Unterschied.

Dass möglicherweise vor Gericht gestritten werden muss, ist bei Almado/365 AG natürlich nicht auszuschließen. Der Ausgang des Verfahrens dürfte aber wohl klar sein (vgl. § 305c BGB sowie das vorstehend von @Didakt benannte BGH-Urteil). :)

Besonders mit der Einschätzung von @uwes bzgl. einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie gehe ich ganz und gar nicht überein: Wenn Almado/365 AG die Kosten des Schlichtungs-verfahrens vermeiden will und klagt, dann bin ich schon mal sehr gespannt, wie hier eine Fest-stellungsklage aussehen soll !?

Didakt:
@ khh


--- Zitat von: Ihnen ---Besonders mit der Einschätzung von @uwes bzgl. einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie gehe ich ganz und gar nicht überein: Wenn Almado/365 AG die Kosten des Schlichtungs-verfahrens vermeiden will und klagt, dann bin ich schon mal sehr gespannt, wie hier eine Fest-stellungsklage aussehen soll !?
--- Ende Zitat ---

Er fordert an anderer Stelle zum vertragswidrigen Verhalten auf (Einbehalten von Abschlägen/Aufrechnung). Der Kunde verliert dadurch vertragsgemäß seinen Bonusanspruch. Erst dadurch wird dem Versorger überhaupt eine Klagemöglichkeit gegeben. Was soll an dieser Empfehlung sinnvoll sein? >:(

bolli:

--- Zitat von: Didakt am 17. Februar 2014, 21:11:03 ---Er fordert an anderer Stelle zum vertragswidrigen Verhalten auf (Einbehalten von Abschlägen/Aufrechnung). Der Kunde verliert dadurch vertragsgemäß seinen Bonusanspruch. Erst dadurch wird dem Versorger überhaupt eine Klagemöglichkeit gegeben.

--- Ende Zitat ---
Das frage ich mich auch.  ::)  Ob dem sein Account gehackt worden ist ??? 8)  Sonst kann man sowas ja wohl in seiner Stellung kaum in die Welt setzen.

uwes:
Vielleicht für die Nichtjuristen zur Klarstellung.

Ein vertragswidriges Verhalten liegt dann vor, wenn ein Vertragspartner sich an geschlossene Verträge nicht hält, also hier z.B. Einbehalte tätigte, die ihm nicht zustehen.

So möchte ich nicht verstanden werden.

Ich habe nur gemeint, dass angesichts der Praxis der Energieversorgungsunternehmen mit dem sogenannten "Neukundenbonus" eben dieselben diesen Bonus bei Ablauf des Vertrages nach dem ersten vertragsjahr selten freiwillig auszahlen; der Kunde somit gut beraten ist, den Betrag in genau dieser Höhe vorher einzubehalten.

Ich gebe den Kommentatoren recht, dass der BGH mit seiner richtungsweisenden Entscheidung vom 19.6.2013 den Betroffenen schon einen guten Weg gewiesen hat. Diese Auffassung vertrete ich auch. Ich gebe allerdings zu bedenken, dass die - zitierten - AGB in dem hier vorliegenden Fall Abweichungen zu den AGB aufweisen, die Grundlage der BGH - Entscheidung waren. Das ist immer das Einfallstor für den Vorsorger um doch ein Verfahren zu riskieren.

Andererseits entnehme ich den aus dem Internet ersichtlichen AGB  von Almado, dass man sich über deren Wirksamkeit wenig bis gar keine Gedanken gemacht zu haben schien. Gerade die Preiserhöhungsklauseln, die doch si wichtig sind, werden nach meiner Auffassung keine realistische Chance haben, von einem AGB- kundigen Richter als wirksam angesehen zu werden.


 

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