Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Ich will kündigen - wie rette ich meinen Bonus?
Shangrila09:
Hi,
vielen Dank, dieser Briefvorschlag ist super.
Also ich hoffe nicht das es noch eng werden sollte.
Geplant ist, die Kündigung noch diesen Monat abzuschicken.
Dann reicht es 100% bis Juni. ;D
Und ich bin kuriert von solchen Anbietern und werde auf alt bewährtes zurückgreifen.
Noch mals vielen Dank an Sie beide.
Didakt:
@ khh
--- Zitat von: Ihnen: ---Wenn es bzgl. der fristgemäßen Zustellung zeitlich knapp wird, würde ich allerdings
für ein 'Einschreiben-Einwurf' anstatt des 'Einschreiben-Rückschein' plädieren! ;)
--- Ende Zitat ---
Vorschlag eingearbeitet, Danke.
uwes:
@Shangrila09
Wer haftet eigentlich für die rechtlichen Ratschläge, wenn sie fehlerhaft sein sollten?
Die Bonusregelung in den Geschäftsbedingungen von Almado-Energy ist inhaltlich und rechtlich kompliziert.
Zum einen hat man den Bonus erst verdient bei 12-monatiger ununterbrocherner Versorgung und zum anderen ist Voraussetzung, dass der Vertrag nicht innerhalb der 12- Monate gekündigt wird. (Es heißt nicht, "zum Ablauf gekündigt...")
Die Klausel ist etwas anders als als die berühmte Flexstromklausel (siehe hier: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=64985&pos=11&anz=591)
obwohl ich sie für ähnlich (un-)anwendbar halte, aber ich glaube nicht, dass man ohne Gericht an das Geld kommt. Dann sollte man schon vorher genug einbehalten.
Es ist nur sehr schwer, dies von einem Nichtjuristen beurteilen zu sehen, der - zudem - nicht haftpflichtversichert sein dürfte. Hier empfehle ich Zurückhaltung, zumal ich persönlich die an den Energieversorger gerichtete "Drohung mit der Einschaltung der Schlichtungsstelle" nicht nur für albern, sondern auch für sinnlos und kontraproduktiv halte.
Wenn es mit einerm Energieversorger Streit um eine Rechnungsumme im kleineren - dreistelligen - Bericht gibt, wird dieser den Kunden lieber gleich verklagen - entweder auf Zahlung oder Feststellung - weil er im gerichtlichen Verfahren neben der Erfolgsaussicht in der Hauptsache auch die Aussicht hat, nicht an den Kosten beteiligt zu werden. Das ist bekanntlich im Schlichtungsstellenverfahren nicht der Fall. Hier zahlt der Versorger die Kosten unabhängig davon, ob das Verfahren zu seinen Gunsten oder Lasten ausgeht. Also ist er doch weit besser beraten, einen Kunden, der mit der Schlichtungsstelle droht, gleich gerichtlich zu belangen.
Und:
Das alles wissen Praktiker, die sich in solchem Terrain juristisch bewegen. Laien - auch wenn sie - wie hier - autodidaktisch gut präpariert sind - können das nicht leisten und wollen dafür ja auch nicht haften.
khh:
--- Zitat von: uwes am 17. Februar 2014, 18:36:58 ---Die Bonusregelung in den Geschäftsbedingungen von Almado-Energy ist inhaltlich und rechtlich kompliziert.
Zum einen hat man den Bonus erst verdient bei 12-monatiger ununterbrocherner Versorgung und zum anderen ist Voraussetzung, dass der Vertrag nicht innerhalb der 12- Monate gekündigt wird. (Es heißt nicht, "zum Ablauf gekündigt...") ...
--- Ende Zitat ---
Zumindest in der aktuell von Almado verwendeten AGB heißt es:
--- Zitat ---9. Bonusanspruch/ Frei kWh
(1) Ein von dem Energieversorger gewährter Bonus wird gewährt nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle. Ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus oder von frei-kWh besteht nicht, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Belieferungsjahres durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde ...
--- Ende Zitat ---
Hallo @uwes,
warum sollte eine Vertragskündigung "zum Ablauf des 1. Lieferjahres" die Bonusgewährung in Frage stellen ?
Die Beurteilung der AGB-Klausel durch einen sachkundigen Juristen wird hier sicherlich alle sehr interessieren !
PLUS:
--- Zitat von: khh am 17. Februar 2014, 19:21:36 ---Zumindest in der aktuell von Almado verwendeten AGB heißt es:
--- Zitat ---9. Bonusanspruch/ Frei kWh
(1) Ein von dem Energieversorger gewährter Bonus wird gewährt nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle. Ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus oder von frei-kWh besteht nicht, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Belieferungsjahres durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde ...
--- Ende Zitat ---
Hallo @uwes, warum sollte eine Vertragskündigung "zum Ablauf des 1. Lieferjahres" die Bonusgewährung in Frage stellen ?
Die Beurteilung der AGB-Klausel durch einen sachkundigen Juristen wird hier sicherlich alle sehr interessieren !
--- Ende Zitat ---
@khh, kleiner Denkanstoß: Der zweite Satz wäre ja überflüssiges, sinnloses Beiwerk, wenn dieser vom Versorger nicht anders interpretiert würde. Der Versorger wird eine Kündigung als Vertragsbeendigung werten, die vor Ablauf eines Belieferungsjahres vom Kunden ausgeht.
Das kann man als Verbraucher mit Recht monieren. Zur Durchsetzung wird man sich dann aber vor Gericht streiten müssen.
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