Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Weihnachtsaktion mit Treuebonus und Zählerstandsabfrage
khh:
Abwarten und nicht selbst alles noch weiter verkomplizieren ;).
Wenn Sie möchten, dann rufen Sie mich zu den Fragen gerne an.
thomass:
Hallo,
ich bin neu hier und leider erst jetzt über dieses Forum gestolpert. Tolle Arbeit und ich würde mir wünschen das soetwas vielmehr durch die Medien bekannt gemacht würde.
So zum Thema: Auch ich habe die besagte email erhalten, auch ich dachte es geht um SEPA und jetzt hebe ich festgestellt das auch bei mir der Grundpreis auf 19.95 € steigen soll.
Ich habe jetzt das Problem das mein neuer Versorgungszeitraum schon am 1.1.2014 gestartet ist und mein Vertrag sich um 12 Monate verlängert.
Kann mir jemand sagen ob ich noch eine Chance habe bei almado herauszukommen oder bin ich bei diesem ....-Verein gefangen?
khh:
--- Zitat von: thomass am 10. Januar 2014, 17:23:46 ---Kann mir jemand sagen ob ich noch eine Chance habe bei almado herauszukommen oder bin ich bei diesem ....-Verein gefangen?
--- Ende Zitat ---
Hallo thomass,
vorzeitig aufgrund des gesetzlichen Sonderkündigungsrechts nur dann, wenn nochmals eine weitere Preiserhöhungsmitteilung kommt. Anderfalls erst zum Ablauf des laufenden Lieferjahres am 31.12.2014, wobei rechtzeitig/fristgemäß zu kündigen ist (IMMER mit Einwurf-Einschreiben!).
Alternativ könnte man der Grundpreiserhöhung wg. Intransparenz der Preiserhöhungsmitteilung widersprechen (versteckt auf Seite 4 einer 6-seitigen Email dürfte dem inhaltlich des Energiewirtschaftsgesetzes sowie der EU-Binnenmarktrichtlinie verlangten Transparenzgebots wohl kaum entsprechen!) und die Zahlung verweigern.
Einfacher könnte es u.U. sein, der Preiserhöhung wg. Unwirksamkeit der AGB-Preisänderungsklausel zu widersprechen. Da Almado wohl seit kurzer Zeit eine veränderte AGB verwendet, kann man vermuten, dass besonders Preise betreffende Klauseln der zum Zeitpunkt Ihres Vertragsabschlusses geltenden AGB durch die jüngste Rechtsprechung des EuGH am 21.03.13 und des BGH am 31.07.13 womöglich unwirksam sind.
Daher die Frage: Wie lauten die Preisänderungsklauseln (wörtlich!) der zu Ihrem Vertrag gehörenden AGB? - zwecks eines unverbindlichen Checks bitte hier einstellen oder per PM an mich!
Gruß khh
khh:
Im Netz habe ich mit der Sucheingabe „almado agb 2012“ nachstehende AGB der almado-ENERGY GmbH gefunden – Auszug:
--- Zitat ---8. Preismodell, Preisanpassung, Sonderkündigungsrecht
[...]
[8] Preisänderungen erfolgen entsprechend § 5 Abs. 2 Satz 1 StromGVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz).
Ist der Kunde mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ab Zugang der Mitteilung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von dem Energieversorger in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Weitere vertragliche und gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
[...]
--- Ende Zitat ---
Eine solche AGB-Preisanpassungsklausel allein mit Bezugnahme auf die GVV ist jedenfalls in entsprechender Auslegung der hier im Forum nachzulesenden und anwaltlich kommentierten Urteile des EuGH vom 21.03.2013, Az C-92/11 sowie des BGH vom 31.07.2013, Az VIII ZR 162/09 für Sonderverträge (und nur die gibt es bei Almado) rechtlich unwirksam. Folglich dürfte zum Vertrag zwischen Almado und @thomass kein Preisänderungsrecht wirksam vereinbart sein!
Ich würde der erfolgten Grundpreiserhöhung ab 01.01.2014 jetzt mit Hinweis auf die o.g. höchstrichterliche Recht-sprechung per Einwurf-Einschreiben widersprechen, die Zahlung des Mehrpreises verweigern (Einzugsermächtigung widerrufen, reduzierte Zahlung per Dauerauftrag) und mit Fristsetzung (10 Werktage + Postlaufzeit) von Almado eine entsprechende schriftliche Bestätigung einschließlich einer Vertragserfüllung bis 31.12.2014 einfordern. Sollte Almado nicht fristgemäß antworten oder sich nicht auf meine Zahlung der ursprünglich vereinbarten Preise etc. einlassen, würde ich eine einvernehmliche Vertragsaufhebung verlangen und mich nötigenfalls mit einer (allein für almado kostenpflich-tigen) Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de wenden.
thomass:
Hallo khh,
ersteimal vielen Dank für Ihre schnellen und ausführlichen Antworten.
In den AGBs die mir zugesendet wurden steht zu Preisänderungen folgendes
...............
(6) Preisänderungen, mit Ausnahme der
Weitergabe der hoheitlichen Preisbestandteile
gem. Abs. 5 Satz 2, erfolgen nur zum Ende der
jeweiligen Preisgarantie und richten sich nach
Abs. 8.
(7) Nach Ablauf des Garantiezeitraumes für
eine Preisgarantie gelten die ab diesem
Zeitpunkt von ENERGY für das
Versorgungsgebiet des Kunden geltenden
Tarife für das von dem Kunden gewählte
Produkt weiter, sofern weder der Kunde noch
ENERGY von ihrem ordentlichen
Kündigungsrecht gemäß Ziff. 4 Gebrauch
machen. Diese Tarife kann der Kunde jederzeit
bei ENERGY schriftlich oder telefonisch
anfragen.
(8 ) Änderungen der Preise nach Abs. 6 sind nur
zum Monatsersten möglich. Preisanpassungen
werden nur wirksam, wenn ENERGY dem
Kunden die Änderungen spätestens zwei
Monate vor dem geplanten Wirksamwerden in
Textform mitteilt. Ist der Kunde mit der
mitgeteilten Preisanpassung nicht
einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag
ab Zugang der Mitteilung mit einer Frist von
einem Monat zum Monatsende auf den
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Preisanpassung in Textform zu kündigen.
Hierauf wird der Kunde von ENERGY in der
Mitteilung gesondert hingewiesen. Weitere
vertragliche und gesetzliche Kündigungsrechte
bleiben hiervon unberührt.
...........
in der email vom 15.9.13 die mir geschickt wurde steht in Anhang 2 auf Seite 4 von 6
...........
Grundpreise enthalten verbrauchsunabhängige, teils hoheitlich regulierte Entgeltbestandteile und Fremdkosten,
auf deren Entwicklung wir nur begrenzt Einfluss haben. Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine
vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 02.01.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche
Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95 € fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert. Ihnen als
Produktkunde im Tarif almado fair&einfach garantieren wir diese Konditionen automatisch und unwiderruflich.
Damit sind Sie daher vor jeglichem Grundpreisanstieg vollumfänglich geschützt.
In diesen bewegten Zeiten ist Planungssicherheit bares Geld wert.
Aufgrund von Anpassungen der Stromlieferbedingungen und/oder -konditionen besteht ein grundsätzliches
Recht, Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Anpassung ohne Einhaltung von Fristen zu
beenden, vgl. § 41 Abs. 3 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz in der Fassung vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert
durch Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2013, BGBl. I S. 1738, 1748 (EnWG).
..............
Lustig finde ich in dem Zusammenhang auch meine Tarifbezeichnung "fair & einfach".
Da meine AGBs ein wenig anders formuliert sind bin ich unsicher ob Ihre vorgeschlagene Vorgehensweise noch auf mich zutrifft. Falls ja werde ich das dann so machen.
Ist es eigentlich auch ein Kündigungsgrund wenn ich nach 6 Wochen noch keine Jahresendabrechnung bekommen habe?(Ich gehe ja davon aus das ich keine bekommen werde.)
Viele Grüße
thomass
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