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Autor Thema: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün  (Gelesen 44538 mal)

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Offline khh

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Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
« Antwort #45 am: 25. März 2014, 22:38:07 »
@str_eik, das ist doch naheliegend ;):

Vermutlich wurde aufgrund des Mehrverbrauchs 2013 für 2014 ein größeres Paket zugrundegelegt, jedenfalls zeitanteilig für Jan. 2014 = 6XX kWh.
Die 6XX kWh hat @Energieblitz im Jan. 2014 um 3X kWh überschritten. Besonders interessant ist dieser Mehrverbrauch m.E. nicht, da die Mehrkosten nur wenige Euro ausmachen.

Gruß, khh

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Offline str_eik

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Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
« Antwort #46 am: 26. März 2014, 08:45:43 »
@khh
Diese Vermutung hatte ich auch in meiner Frage formuliert.
Hat immergrün die vom Paket erfassten kWh einfach durch 12 geteilt?

Dies wäre ja auch nachvollziehbar. Wenn man 6400 durch 12 teilt oder von mir aus auch durch 365 Tage und das Ergebnis mit den 31 auf Januar fallenden Tage multipliziert, kommt man jedoch nicht auf einen anteiligen kWh-Anteil von
...01.01.2014 31.01.2014 0,21397000 € 6XX kWh

Wie berechnet sich also der kWh-Anteil am Paket?
« Letzte Änderung: 26. März 2014, 08:54:28 von str_eik »

Offline stromer51

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Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
« Antwort #47 am: 26. März 2014, 13:46:10 »
Hallo,

Entschuldigung ich habe Position 2 nicht genau gelesen.
Die Position 4 ist Betrug.  Das gebuchte Strompaket von 6400 kWh bezieht sich auf ein Versorgungsjahr,
also innerhalb von 365 Tagen.
Die 365 Tage sind korrekt berechnet. (ohne Bonus). Wie ein 2. Versorungsjahr berechnet wird entnehmen
sie wieder der Mail mit den 3 guten Nachrichten.
Somit  wäre eigentlich ein Grundpreis von 19,95 EUR für den Januar 2014 fällig.
Das geht aber nicht weil sie ja der Preiserhöhung widersprochen haben.
Somit begann am 1.1.2014 wieder ein neues Versorgungsjahr wieder mit dem Paket Strom von
6400 kWh/Jahr. So ihr Vertrag.  Mit der Position 2 ist der Monat Januar 2014 vollständig bezahlt.
mfg
« Letzte Änderung: 26. März 2014, 14:07:10 von stromer51 »

Offline str_eik

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Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
« Antwort #48 am: 26. März 2014, 13:57:18 »
...Das gebuchte Strompaket von 6400 kWh wurde im Laufe des ersten Versorgungsjahres vollständig verbraucht. Der weitere Verbrauch an kWh wird mit 40 Cent berechnet.

Dies ist unproblematisch und ergibt sich aus den Pos. 1 und 3.

...Und den Januar 2014 hat man einfach mit draufgehauen...Man hat also mit einer voraussichtlichen Sonderkündigung gerechnet um den 13. Monat mit 40 Cent abzukassieren...

Wäre dem so, gäbe es keinen anteiligen Paketverbrauch für den Monat Januar (Pos. 2), sondern nur einen Mehrverbrauch, der sich dann allerdings auf alle im Januar verbrauchten kWh beziehen würde. Dies ist jedoch offensichtlich nicht der Fall.

...die Berechnung ist doch ganz einfach...Ist doch ganz einfach zu verstehen...

Ganz so einfach scheint es folglich nicht zu sein.


...Somit  wäre eigentlich ein Grundpreis von 19,95 EUR für den Januar 2014 fällig.

Nein, die Grundpreiserhöhung gilt ab dem 01.02.2014. Bis zum 31.01.2014 war der Preis "fixiert". @Energieblitz hat wegen dieser Erhöhung auch von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und zum 31.01.2014 gekündigt (siehe


...Ich habe die Informationsmail mit den "drei GUTE Nachrichten" erhalten. Darin wurde eine Anpassung der Kosten (ohne Nennung des Betrags) durch die EEG-Umlage ab dem 01.01.2014 und eine Erhöhung der Grundgebühr von 0€ auf 19,95€ ab dem 01.02.2014 mitgeteilt.
Die geplante Erhöhung der Grundgebühr habe ich als Sonderkündigungsgrund angeführt...
« Letzte Änderung: 26. März 2014, 14:05:38 von str_eik »

Offline stromer51

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Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
« Antwort #49 am: 26. März 2014, 20:54:31 »
Hallo str_eik,

mein unrsprünglicher Beitrag war nicht korrekt. Nach ein paar Minuten habe ich das korrigiert.
Leider waren sie schneller.

Was ich bei ihrem Vertrag  übersehen hatte, ist der Beginn mit dem 03.01.2013.
Demnach wäre das erste Jahr am 02.01.2014 24 Uhr beendet.  Das wäre auch der Zeitpunkt
einer ordentlichen Kündigung zum Ablauf der Mindesvertragslaufzeit gewesen.

Warum die Preiserhöhung des Grundpreis nicht am 03.01.2014 mitgeteilt wurde, bleibt das Geheimnis
von immergrün. Ein vergleichbarer Fall den ich online gestellt habe, da endet  die Mindesvertragslaufzeit am 23.04.2014.  Einen Tag später beginnt die Preiserhöhung des Grundpreises, also mitten im Monat.

Immergrün zählt also die verbleibenden 29 Tage bis zum Schluss einfach dem ersten Versorgungsjahr
hinzu. Es bleibt bei meinem Verdacht für die zusätzlichen 29 Tage soll doppelt abkassiert werden.
Es wäre demnach ohne weiters möglich gewesen den Beginn der Preiserhöhung auch auf den
03.01.2014 zu legen.  Wenn mit der Position 2 der Verbrauch im Januar 2014 vollständig erfasst ist,
dann ist Position 4 falsch. Begründung: Das erworbene Strompaket gilt nur für 365 Tage = ein Jahr .

mfg

Offline str_eik

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Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
« Antwort #50 am: 27. März 2014, 23:35:48 »
Ich habe am heutigen Tage meine Schlussrechnung von immergrün erhalten, welche, wie ich erwartet habe, in nahezu allen Punkten falsch ist. Natürlich ist auch der Neukundenbonus unberücksichtigt geblieben.

In der mir zugegangenen Rechnung findet sich in der Fußnote 1 folgendes:

Zitat
¹ Paketverbrauch
Ihr Paket immergrün! ökosiegel 3400 beinhaltet einen Jahresverbrauch von 3400 kWh. Auf den aktuellen Abrechnungszeitraum 03.01.2013 bis 20.02.2014 entfallen hiervon laut SLP 3926,0 kWh. Das Standardlastprofil (SLP) des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.) berücksichtigt die saisonbedingten Schwankungen der Energieabnahme.
(Hervorhebungen durch mich)

Dies dürfte im Hinblick auf die Unklarheiten bezüglich der Abrechnung bei nur anteiligem Paketverbrauch hilfreich sein. Ob die Berechnung korrekt ist, weiß ich nicht. Ich werde dies auch nicht prüfen, da ich in diesem konkreten Punkt nicht beschwert bin.

Offline khh

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Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
« Antwort #51 am: 28. März 2014, 00:04:44 »
Bei 3400 kWh Jahres-Paket = nach SLP zeitanteilig 3926 kWh (115,47 %) im Abrechnungs-zeitraum 03.01.2013 bis 20.02.2014 (414 Tage = 113,42 %) könnte durchaus hinkommen.

Wer Gewissheit haben möchte, kann das vllt. telefonisch mit seinem Netzbetreiber klären. 
« Letzte Änderung: 28. März 2014, 00:11:06 von khh »
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Offline Didakt

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Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
« Antwort #52 am: 28. März 2014, 10:54:11 »
@ str_eik

Zitat von: Ihnen im vorstehenden Beitrag
Dies dürfte im Hinblick auf die Unklarheiten bezüglich der Abrechnung bei nur anteiligem Paketverbrauch hilfreich sein. Ob die Berechnung korrekt ist, weiß ich nicht. Ich werde dies auch nicht prüfen, da ich in diesem konkreten Punkt nicht beschwert bin.

Es mag sein, dass ich ein wenig begriffsstutzig bin! Weshalb sind Sie aus welchem Grund nicht beschwert? Ich bitte zu berücksichtigen, dass ich mich mit den Abrechnungsmodalitäten eines Pakettarifs noch nicht im engeren Sinne vertraut gemacht habe. Ist dies die Schlussrechnung, die Sie aufgrund Ihres Widerspruchs gegen die erste Abrechnung erhalten haben? Wenn ja, was gedenken Sie jetzt zu tun?
« Letzte Änderung: 28. März 2014, 11:05:43 von Didakt »

Offline str_eik

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Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
« Antwort #53 am: 28. März 2014, 12:42:59 »
@Didakt
Ist dies die Schlussrechnung, die Sie aufgrund Ihres Widerspruchs gegen die erste Abrechnung erhalten haben?

Ich hatte die Schlichtungsstelle Energie (SE) angerufen, da ich bisher gar keine Abrechnung erhalten hatte. Nunmehr ist mir am gestrigen Tage die Schlussrechnung zugegangen, in welcher das erste Vertragsjahr, der erste Monat des zweiten Vertragsjahres (Januar 2014), zu dessen Ablauf ich fristlos wegen einer angekündigten Preiserhöhung gekündigt hatte, und auch ein Zeitraum, in welchem ich zwar von immergrün beliefert wurde, jedoch kein Vertragsverhältnis mehr bestand (01.02. bis 20.02.2014), abgerechnet werden.

Die Abrechnungen bezüglich des ersten Vertragsjahres und des Januar sind, abgesehen von der Tatsache, dass der Neukundenbonus fehlt, korrekt.

Für den Zeitraum vom 01.02. bis 20.02.2014 wird ein anteiliger Paketverbrauch auf Grundlage des SLP berechnet. Dies wäre an sich auch ok, wenn in diesem Zeitraum das Vertragsverhältnis noch bestanden hätte. Da dies aber nicht der Fall ist und ich etwas weniger verbraucht habe, bin ich lediglich bereit, die Kosten des tatsächlichen Verbrauchs zu bezahlen. Natürlich wurden für diesen Zeitraum auch die anteiligen Kosten des Grundpreises (19,95 €/Monat) berechnet, welcher im Vorfeld 0 €/Monat betrug. Dass ich dies nicht bezahlen werde, versteht sich von selbst.

Ob die Berechnung korrekt ist, weiß ich nicht. Ich werde dies auch nicht prüfen, da ich in diesem konkreten Punkt nicht beschwert bin.

Weshalb sind Sie aus welchem Grund nicht beschwert?

Interessant wird dies meines Erachtens nur, wenn ein Mehrverbrauch abgerechnet wird. Dies ist bei mir jedoch nicht der Fall.

...was gedenken Sie jetzt zu tun?

Ich widerspreche der Abrechnung, führe die falschen Angaben auf und übersende den Widerspruch an immergrün. Ich fordere den Zugang einer berichtigten Rechnung unter Berücksichtigung des Neukundenbonus und die Überweisung des von mir konkret bezeichneten Guthabenbetrages auf mein Konto unter Fristsetzung von 14 Tagen. Nachrichtlich werde ich das Schreiben auch an die SE senden, da ich mein Beschwerdeziel etwas umfassender beschrieben hatte und u.a. die Berücksichtigung des Neukundenbonus mit aufgeführt hatte.

Mein in meinem Antrag angegebenes Beschwerdeziel lautet:
Zitat
Ich fordere den Zugang einer Verbrauchsabrechnung für das erste Belieferungsjahr (Zeitraum: 03.01.2013 bis 02.01.2014) unter Berücksichtigung des zugesagten Neukundenbonus in Höhe von 25% auf den Rechnungsbetrag und der geleisteten Abschlagszahlungen in Höhe von XXX,- Euro. Weiterhin fordere ich sodann innerhalb von 14 Tagen die Überweisung des Guthabenbetrages auf mein Konto (IBAN: XXX; BIC: XXX).

Der Grund, warum ich das Schreiben nicht ausschließlich an die SE übersende, ist folgender Passus in der Mitteilung über die Annahme des Schlichtungsantrags:
Zitat
Nach erster Prüfung Ihres Antrags auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens gemäß der Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle Energie möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir uns mit Ihrem Anliegen an Ihren Energieversorger gewandt haben. Das Energieversorgungsunternehmen hat nun drei Wochen Zeit, Ihre Beschwerde zu prüfen und dieser abzuhelfen bzw. sich mit Ihnen einvernehmlich zu einigen. Wir bitten Sie darum, die Korrespondenz in dieser Zeit zunächst ausschließlich mit dem Versorger zu führen. Sollte eine einvernehmliche Einigung erzielt werden, bitten wir um entsprechende Mitteilung.
(Hervorhebungen durch mich)

@Didakt
Haben Sie ggf. andere Vorschläge?

Offline Didakt

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Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
« Antwort #54 am: 28. März 2014, 14:06:29 »
@ str_eik,

Kompliment. Schlüssige, nachvollziehbare Darlegung. Nun ist zunächst die Reaktion des Versorgers auf Ihren Widerspruch abzuwarten. Davon ist abhängig, ob die Schlichtungsstelle Ihren schon eingereichten Schlichtungsantrag weiterbearbeitet, den Sie aus bekannten Gründen (wegen nicht zeitgerecht ergangener Abrechnung) schon im Vorfeld der erst jetzt bei Ihnen eingegangenen Schlussrechnung der SE vorgelegt hatten, und den Sie vielleicht - soweit nicht schon geschehen - später noch auf die Bonusgewährung hin ergänzen müssten.

Logisch ist, dass die SE sich erst dann weitergehend einschalten wird, wenn Sie  ggf. den Anlass dazu geben, weil der Versorger Ihrem Widerspruch (Ihrem Antrag auf Gewährung des Bonus) nicht stattgibt. Schließlich heißt das, dass Sie die SE mit den übrigen Ungereimtheiten der fragwürdigen Abrechnung für den Zeitraum Februar 2014 zunächst gar nicht konfrontieren wollen/werden. Im Moment keine weiteren Vorschläge! Viel Erfolg ist Ihnen zu wünschen! :)

Offline khh

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Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
« Antwort #55 am: 28. März 2014, 14:34:50 »
@str_eik,

auch ich bin der Meinung, dass Sie richtig vorgehen. Immergrün/365 AG kann den gesamten Belieferungszeitraum 03.01.2013 - 20.02.2014 jetzt nicht in eine Abrechnung packen. Das sind zwei verschiedene Sachverhalte:

1. Haben Sie haben den vertraglichen (Mitte Februar mit Bezugnahme auf § 40 Abs. 4 EnWG auch eingeforderten) Anspruch einer separaten Verbrauchsabrechnung für das erste Lieferjahr 03.01.2013 - 02.01.2014 mit Gutschrift des Bonus und Auszahlung des Guthabens. Mit diesem Sachverhalt ist die Schlichtungsstelle ja auch bereits befasst und hierzu muss immergrün m.E. nicht erneut 4 Wochen Bearbeitungszeit eingeräumt werden.

2. Gibt es den Lieferzeitraum 03.01.2014 - 20.02.2014, für den eine gesonderte Schlussrechnung zu erstellen ist. Fragwürdig (und streitig insbes. bzgl. des Verbrauchs und des Preises eines ggf. zu leistenden Wertersatzes) sind die vertragslosen Lieferungen 01.02. - 20.02.2014. Dass immergrün Ihre wirksame Sonderkündigung am 18.01.2014 zum Ablauf des 31.01.2014 erst am 10.02.2014 korrekt bearbeitet hat (u.a. Abmeldung zum 20.02.2014 beim Netzbetreiber), haben nicht Sie zu vertreten.

Keinesfall hinnehmen würde ich, wenn immergrün/365 AG eine strittige Forderung aus der zu erstellenden Schlussrechnung zu 2. mit dem Bonus aus der zu korrigierenden Abrechnung zu 1. verrechnet!

Gruß, khh

« Letzte Änderung: 28. März 2014, 14:44:01 von khh »
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