@Didakt
Ist dies die Schlussrechnung, die Sie aufgrund Ihres Widerspruchs gegen die erste Abrechnung erhalten haben?
Ich hatte die Schlichtungsstelle Energie (SE) angerufen, da ich bisher
gar keine Abrechnung erhalten hatte. Nunmehr ist mir am gestrigen Tage die Schlussrechnung zugegangen, in welcher das erste Vertragsjahr, der erste Monat des zweiten Vertragsjahres (Januar 2014), zu dessen Ablauf ich fristlos wegen einer angekündigten Preiserhöhung gekündigt hatte, und auch ein Zeitraum, in welchem ich zwar von immergrün beliefert wurde, jedoch kein Vertragsverhältnis mehr bestand (01.02. bis 20.02.2014), abgerechnet werden.
Die Abrechnungen bezüglich des ersten Vertragsjahres und des Januar sind, abgesehen von der Tatsache, dass der Neukundenbonus fehlt, korrekt.
Für den Zeitraum vom 01.02. bis 20.02.2014 wird ein anteiliger Paketverbrauch auf Grundlage des SLP berechnet. Dies wäre an sich auch ok, wenn in diesem Zeitraum das Vertragsverhältnis noch bestanden hätte. Da dies aber nicht der Fall ist und ich etwas weniger verbraucht habe, bin ich lediglich bereit, die Kosten des tatsächlichen Verbrauchs zu bezahlen. Natürlich wurden für diesen Zeitraum auch die anteiligen Kosten des Grundpreises (19,95 €/Monat) berechnet, welcher im Vorfeld 0 €/Monat betrug. Dass ich dies nicht bezahlen werde, versteht sich von selbst.
Ob die Berechnung korrekt ist, weiß ich nicht. Ich werde dies auch nicht prüfen, da ich in diesem konkreten Punkt nicht beschwert bin.
Weshalb sind Sie aus welchem Grund nicht beschwert?
Interessant wird dies meines Erachtens nur, wenn ein Mehrverbrauch abgerechnet wird. Dies ist bei mir jedoch nicht der Fall.
...was gedenken Sie jetzt zu tun?
Ich widerspreche der Abrechnung, führe die falschen Angaben auf und übersende den Widerspruch an immergrün. Ich fordere den Zugang einer berichtigten Rechnung unter Berücksichtigung des Neukundenbonus und die Überweisung des von mir konkret bezeichneten Guthabenbetrages auf mein Konto unter Fristsetzung von 14 Tagen. Nachrichtlich werde ich das Schreiben auch an die SE senden, da ich mein Beschwerdeziel etwas umfassender beschrieben hatte und u.a. die Berücksichtigung des Neukundenbonus mit aufgeführt hatte.
Mein in meinem Antrag angegebenes Beschwerdeziel lautet:
Ich fordere den Zugang einer Verbrauchsabrechnung für das erste Belieferungsjahr (Zeitraum: 03.01.2013 bis 02.01.2014) unter Berücksichtigung des zugesagten Neukundenbonus in Höhe von 25% auf den Rechnungsbetrag und der geleisteten Abschlagszahlungen in Höhe von XXX,- Euro. Weiterhin fordere ich sodann innerhalb von 14 Tagen die Überweisung des Guthabenbetrages auf mein Konto (IBAN: XXX; BIC: XXX).
Der Grund, warum ich das Schreiben nicht ausschließlich an die SE übersende, ist folgender Passus in der Mitteilung über die Annahme des Schlichtungsantrags:
Nach erster Prüfung Ihres Antrags auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens gemäß der Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle Energie möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir uns mit Ihrem Anliegen an Ihren Energieversorger gewandt haben. Das Energieversorgungsunternehmen hat nun drei Wochen Zeit, Ihre Beschwerde zu prüfen und dieser abzuhelfen bzw. sich mit Ihnen einvernehmlich zu einigen. Wir bitten Sie darum, die Korrespondenz in dieser Zeit zunächst ausschließlich mit dem Versorger zu führen. Sollte eine einvernehmliche Einigung erzielt werden, bitten wir um entsprechende Mitteilung.
(Hervorhebungen durch mich)
@Didakt
Haben Sie ggf. andere Vorschläge?