Hallo Zusammen,
auch ich habe einen Paketvertrag mit 365/almado Immergrün abgeschlossen, ohne die üblen Machenschaften dieses Konzerns zu kennen. Es wurde eine Grundpreiserhöhung angekündigt, deshalb möchte ich den Vertrag kündigen, selbstverständlich ohne den Bonus zu verlieren. Hier möchte ich mein angedachtes Vorgehen schildern (Für Schnellleser: Entscheidend ist Punkt 3)
Vertragsdetails: Tarif/Paket: immergrün! ökosiegel B 6400
Arbeitspreis: 24,47 Cent/kWh, ab 6401 kWh 40 Cent/kWh (EEG-Umlage 2013 ist laut Angebot bereits eingerechnet)
Grundpreis: 0,00 €/Monat
Preisgarantie: bis 31.01.2014
Bonus 25% inkl.
Zahlungsweise Lastschrift: Monatliche Abbuchung der Beträge durch Immergrün läuft ohne Probleme.
Vertragsbeginn:
03.12.2012 entsprechend Verfassungsdatum der Auftragsbestätigung durch Immergrün und der Allgemeinen Stromlieferbedingungen: „2.(1) Der Vertrag kommt …durch die Annahmeerklärung von Immergrün zustande.“
Ob das der wirkliche Vertragsbeginn ist, erschließt sich mir nicht. Handelt es sich bei der
Auftragsbestätigung um die
Annahmeerklärung?
Versorgungsbeginn:
01.01.2013 Email-Schreiben vom 18.09.2013: „
Drei Gute Nachrichten“ (dürfte hier im Forum bekannt sein)
In diesem Schreiben habe ich drei Punkte als wichtig markiert:
1. SEPA:
Beiliegendes Formular wurde von mir unterschrieben am 20.09.2013 zurückgeschickt. Die Abbuchung erfolgt seitdem als SEPA-Lastschrift (laut Abbuchungstext Kontoauszug).
2. Entwicklung hoheitlich festgelegter Preisbestandteile.
Auszug: „Sollte es zum 01.01.2014 zu Änderungen hoheitlich festgelegter Umlagen und Abgaben kommen, seien es Verringerungen oder Erhöhungen, reichen wir diese ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens an unsere Kunden weiter. Hierauf möchten wir Sie bereits heute hinweisen. Nach offizieller Bekanntgabe der Höhe etwaiger Änderungen (voraussichtlich am 15.10.2013) werden wir dies Ihnen auf der Seite
www.kundenserviceenergie.de/umlagen/2014 bekannt geben.“
Hier handelt es sich um eine Weitergabe der EEG-Umlage 2014 zum 01.01.2014. Mit dieser Erhöhung bin ich einverstanden, da sie sich wohl im Rahmen der eingeschränkten Preisgarantie bewegt, auch wenn hier keine konkrete Zahl genannt wird.
3. Grundpreisentwicklung:
Auszug: „Grundpreise enthalten verbrauchsunabhängige, teils hoheitlich regulierte Entgeltbestandteile und Fremdkosten, auf deren Entwicklung wir nur begrenzt Einfluss haben. Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.02.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche
Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95 € fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert. Ihnen als Produktkunde im Tarif immergrün! ökosiegel garantieren wir diese Konditionen automatisch und unwiderruflich. Damit sind Sie daher vor jeglichem Grundpreisanstieg vollumfänglich geschützt. In diesen bewegten Zeiten ist Planungssicherheit bares Geld wert. Aufgrund von Anpassungen der Stromlieferbedingungen und/oder -konditionen besteht ein grundsätzliches Recht, Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Anpassung ohne Einhaltung von Fristen zu beenden, vgl. § 41 Abs. 3 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz in der Fassung vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert
durch Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2013, BGBl. I S. 1738, 1748 (EnWG).“
Ich deute dies als eine Preiserhöhung des monatlichen Grundpreises von 0,00€ auf 19,95€ ab dem 01.02.2014. Deswegen möchte ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und am
02.01.2014 zum Ablauf des 31.01.2014 kündigen.
Da es sich um eine Sonderkündigung handelt, muss ich keine Fristen einhalten. Wichtig ist nur die Kündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens, wie es aus den Stromlieferbedingungen unter 8.8 zu entnehmen ist:
„Preisänderungen erfolgen entsprechend § 5 Abs. 2 Satz 1 StromGVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die
Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz). Ist der Kunde mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ab Zugang der Mitteilung auf den
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von IMMERGRÜN in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Weitere vertragliche und gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.“
Am 01.01.2014 endet das erste Versorgungsjahr und der Bonus wird fällig. Einer vorgezogenen Kündigung oder Kündigungsbestätigung durch Almado, wie hier schon öfter berichtet, entgehe ich, indem ich meine Kündigung erst nach Ablauf des ersten Versorgungsjahres an Almado schicke.
Was ich nicht verstehe ist die Grundpreiserhöhung durch Almado nicht schon nach 12 Monaten, wie hier schon öfter beschrieben, sondern erst nach 13 Monaten. Das wurde hier noch nie beschrieben.
Wird die angekündigte, versteckt formulierte Preiserhöhung von Almado für unwirksam erklärt oder zurückgenommen, werde ich zum Ablauf des 02.12.2014 ordentlich kündigen, so wie es auch geplant war.
Ist mein Vorgehen so umsetzbar? Wann muss die Kündigung abgeschickt werden? Wo lauern Gefahren?
Vielen Dank für Anregungen und Richtigstellungen schon im voraus!