Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün  (Gelesen 43817 mal)

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Offline Energieblitz

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Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
« Antwort #15 am: 13. Januar 2014, 22:24:39 »
Hallo Zusammen.

Dieser Thread wurde von mir eröffnet.

Es wird langsam verwirrend, wohl nicht nur für pk85 selbst, der sich hier als Erster mit seinem Kündigungsanliegen einreihte und dann die gegebenen Antworten nicht zuordnen konnte, sondern insbesondere auch für Mit- /Querleser und auch für mich selbst.
Ich bitte "hapefoe" und zuletzt auch "Carl" einen neuen Thread mit ihrem Anliegen zu starten, da es sich nicht um die selbe Angelegenheit handelt, auch wenn der Unterschied im Detail liegt.
Diese Vorgehensweise stellt wohl für die bisherigen Antwortgeber "kkrubin", "stromer51", "khh" ... und Zukünftigen auch eine Erleichterung dar (???) und schadet dem Forum keinesfalls. Für mich wäre es eine Erleichterung, und ich lese hier regelmäßig neue Beiträge bzgl. Almado oder 365 AG und sehe mich in der Pflicht auch zu antworten (wenn ich bei den Beiträgen durchblicke). Also nur Mut.

Bisheriger Stand:
Kündigung habe ich per Einschreiben am 02.01.2014 abgeschickt:
Inhalt des Kündigungsschreibens:
-Sonderkündigung, wegen Ankündigung einer Grundpreiserhöhung vom 13.09.2013 zum 01.02.2014, mit Ablauf des 31.01.2014.
-Zählerstand zum 31.12 2013 für das erste Belieferungsjahr
-Kündigungsbestätigung innerhalb von längstens 2 Wochen gefordert.
-Bei Nichtbestätigung der Sonderkündigung Ankündigung Einschaltung der Schlichtungsstelle Energie.

Grüße
Energieblitz

Offline Energieblitz

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Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
« Antwort #16 am: 16. Januar 2014, 10:09:10 »
Meine Kündigung wurde per email bestätigt.
Nun warte ich auf die Jahresrechnung...

Alles wird Gut
Energieblitz

Offline khh

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Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
« Antwort #17 am: 16. Januar 2014, 12:45:27 »
... Es wird langsam verwirrend, wohl nicht nur für pk85 ..., der ... die gegebenen Antworten nicht zuordnen konnte, sondern insbesondere auch für Mit- /Querleser ...
Ich bitte "hapefoe" und zuletzt auch "Carl" einen neuen Thread mit ihrem Anliegen zu starten, da es sich nicht um die selbe Angelegenheit handelt, auch wenn der Unterschied im Detail liegt. ...

Ein gesonderter Thread für unterschiedliche Anliegen JA; für identische eher NEIN, da ansonsten die zu empfehlende Vorgehesweise etc. gebetsmühlenartig x-mal wiederholt werden muss.

Die Zuordnung von Antworten sollte sich aus den vorangestellten Zitaten und/oder aus einer direkter Ansprache des Betreffenden ergeben, was in diesem Thread nachvollziehbar auch so ist.

Betroffene könnten sich in identische "Anliegen" (wie generell in Forum-Infos) auch mal selbst einlesen, dann würde sich ein schrittweises "durchkauen" jedes Einzelfalls oftmals erübrigen! ;)
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Offline HomerJayS

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Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
« Antwort #18 am: 20. Januar 2014, 09:05:18 »
Hallo!

Ich bin über den Thread gestolpert, da wir momentan ein ähnliches "Problem" haben (Im Dezember 2012 über ein Vergleichportal zu Immergrün [allerdings kein Paket] gewechselt, Bestätigung auch 12/2012 erhalten, Belieferungsbeginn war aber erst 01.02.13)

@ Energieblitz: Hat Immergrün den Bonus bezahlt, sprich wurde die Bestätigung von Immergrün als Vertragsbeginn akzeptiert, oder doch der Versorgungsbeginn? (In einer der ersten Bestätigugnsmails, die ich erhalten habe, finden sich auch die alten AGBs (siehe weiter ober im Thread), in denn nicht steht, dass der Vertrag mit der Belieferung beginnt.

Vielen Dank und viele Grüße!
Homer

Offline khh

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Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
« Antwort #19 am: 20. Januar 2014, 10:36:59 »
Hallo HomerJayS,

zu dem von Almado/Immergrün (365 AG) ggf. behaupteten unterschiedlichen Vertrags- und Lieferbeginn siehe hier:  www.schlichtungsstelle-energie.de  unter "Schlichtungsempfehlungen", Veröffentlichung vom 08.03.2013 !

Almado/Immergrün hat das zu leisten/zu bezahlen und zu akzeptieren, was vertraglich vereinbart ist und den rechtlichen Bestimmungen entspricht. Nötigenfalls muss sich der Kunde wehren und seine Rechte in geeigneter Weise geltend machen!

An Ihrer Stelle würde ich mich möglichst "zum Ablauf des 1. Lieferjahres am 31.01.2014" von Immergrün verabschieden. Prüfen Sie, ob Ihnen eine Preiserhöhungsmitteilung vorliegt, die ab 01.02.2014 wirksam werden soll. Falls das zutrifft (wie nach bisheriger Erfahrung zu vermuten ist), können Sie jetzt noch Ihr gesetzliches Sonderkündigungsrecht ausüben (Ihre Kündigung per Einwurf-Einschreiben müsste dem Versorger spätestens am 31.01. von der Post zugestellt sein). 

Gruss
khh
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Offline str_eik

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Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
« Antwort #20 am: 01. Februar 2014, 21:44:29 »
Hallo,
ich habe auch ein Problem mit immergrün und hoffe, dass mir jemand einen Rat geben kann.
Zu den Details:
- Antrag auf Wechsel zu immergrün am 02.12.2012 über check24
- Pakettarif mit eingeschränkter Preisgarantie bis zum 31.01.2014
- Erhalt Versorgungsbestätigung am 13.12.2012
- Versorgungsbeginn 03.01.2013
- Erhalt E-Mail "Informationen zu Ihrer Energieversorgung" am 13.09.2013 (6 Seiten), in welcher versteckt auf Seite 4 der hier im Forum bereits bekannte nachfolgende Auszug zu finden war, welcher mir zunächst nicht auffiel  >:(

"Grundpreise enthalten verbrauchsunabhängige, teils hoheitlich regulierte Entgeltbestandteile und Fremdkosten,
auf deren Entwicklung wir nur begrenzt Einfluss haben. Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine
vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.02.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche
Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95 € fixiert
und ist gegen jede Erhöhung abgesichert. Ihnen als
Produktkunde im Tarif immergrün! ökosiegel garantieren wir diese Konditionen automatisch und unwiderruflich.
Damit sind Sie daher vor jeglichem Grundpreisanstieg vollumfänglich geschützt.

In diesen bewegten Zeiten ist Planungssicherheit bares Geld wert.

Aufgrund von Anpassungen der Stromlieferbedingungen und/oder -konditionen besteht ein grundsätzliches
Recht, Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Anpassung ohne Einhaltung von Fristen zu
beenden
, vgl. § 41 Abs. 3 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz in der Fassung vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert
durch Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2013, BGBl. I S. 1738, 1748 (EnWG)."


- 17.01.2014: meinerseitige Entdeckung der versteckten vorstehenden Ankündigung
- 18.01.2014: außerordentliche Kündigung des Stromliefervertrages zum 31.01.2014 wegen der angekündigten Strompreiserhöhung ab dem 01.02.2014 nachweisbar per Telefax und postalisch
- 27.01.2014: immergrün bestätigt Kündigung des Folgeversorgers (???) zum 02.01.2015
- 28.01.2014: nachweisliche schriftliche Reaktion meinerseits mit der Information, dass ab dem 01.02.2014 kein Vertragsverhältnis mehr besteht und keinerlei weitere Abschlagszahlungen vorgenommen werden; nochmalige außerordentliche Kündigung zum Ablauf des 31.01.2014
- seither habe ich nichts von immergrün gehört
- die Netznutzung wurde bis dato nicht abgemeldet

Nun meine Frage, wie kann ich immergrün zur Abmeldung der Netznutzung "bewegen"? Ist eine Abmeldung auch rückwirkend möglich?

Es versteht sich von selbst, dass ich keinerlei weiteren Zahlungen an immergrün leisten werde!

Vielen Dank im Voraus!

Offline khh

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Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
« Antwort #21 am: 02. Februar 2014, 14:05:53 »
... Zu den Details:
- Antrag auf Wechsel zu immergrün am 02.12.2012 über check24
- Pakettarif mit eingeschränkter Preisgarantie bis zum 31.01.2014
- Erhalt Versorgungsbestätigung am 13.12.2012
- Versorgungsbeginn 03.01.2013
- Erhalt E-Mail "Informationen zu Ihrer Energieversorgung" am 13.09.2013 (6 Seiten), in welcher versteckt auf Seite 4 der hier im Forum bereits bekannte nachfolgende Auszug zu finden war, welcher mir zunächst nicht auffiel  >:( 

"Grundpreise enthalten verbrauchsunabhängige, teils hoheitlich regulierte Entgeltbestandteile und Fremdkosten, auf deren Entwicklung wir nur begrenzt Einfluss haben. Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.02.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95 € fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert. ... "

- 17.01.2014: meinerseitige Entdeckung der versteckten vorstehenden Ankündigung
- 18.01.2014: außerordentliche Kündigung des Stromliefervertrages zum 31.01.2014 wegen der angekündigten Strompreiserhöhung ab dem 01.02.2014 nachweisbar per Telefax und postalisch
- 27.01.2014: immergrün bestätigt Kündigung des Folgeversorgers (???) zum 02.01.2015
- 28.01.2014: nachweisliche schriftliche Reaktion meinerseits mit der Information, dass ab dem 01.02.2014 kein Vertragsverhältnis mehr besteht und keinerlei weitere Abschlagszahlungen vorgenommen werden; nochmalige außerordentliche Kündigung zum Ablauf des 31.01.2014
- seither habe ich nichts von immergrün gehört
- die Netznutzung wurde bis dato nicht abgemeldet

Nun meine Frage, wie kann ich immergrün zur Abmeldung der Netznutzung "bewegen"? Ist eine Abmeldung auch rückwirkend möglich?

Es versteht sich von selbst, dass ich keinerlei weiteren Zahlungen an immergrün leisten werde!

War Versorgungsbeginn wirklich der 03.01.2013 oder tatsächlich erst der 01.02.2013 (anhand der Schlussrechnung prüfen, wann die Versorgung des Vorlieferanten endete!)?

Es sieht ganz so aus, als würde immergrün/almado AG (jetzt 365 AG) hier, wie schon in anderen Fällen bekannt, wieder mal ein nicht identisches Vertragsjahr (03.01.2013 – 02.01.2013) und Lieferjahr (01.02.2013 – 31.01.2014) konstruieren wollen.

Wie die www.schlichtungsstelle-energie.de zu einer solchen Vertrags-„Interpretation“ steht, ist in der Veröffentlichung am 08.03.2013 unter „Schlichtungsempfehlungen“ im zweitletzten Absatz nachzulesen.  :)

Die Sonderkündigung vom 18.01.2014 erfolgte wirksam zum 31.01.2014, damit ist der Vertrag mit immergrün beendet, ebenso die vertragliche Pflicht, weitere Abschläge zahlen zu müssen. Für Belieferungen ab 01.03.2014 durch immergrün ohne Vertragsgrundlage(!) ist wohl höchstens Wertersatz zu leisten, frühestens aber nach einer Schlussrechnung, wobei m.E. maximal der alte Grund- und Arbeitspreis von immergrün oder der ggf. niedrigere Preise des gewollten neuen Versorgers zugrunde zu legen wäre. Eventuell dann Ihrerseits bestehende Gegenansprüche (bspw. aus nicht ordnungsgemäßer Abrechnung per 31.01.2014 oder weitergehende Schadensersatzansprüche) würde ich aufrechnen.

JETZT würde ich unverzüglich den (ggf. geschätzten) Zählerstand vom 31.01.2014 an den Netzbetreiber und an immergrün mitteilen und eine Schlussrechnung verlangen. Gleichzeitig würde ich aus dem im vorherigen Absatz genannten Gründen sämtliche Zahlungen einstellen, was Sie ja auch vorhaben (immergrün wird sich dann schon rühren). Und drittens würde ich mich spätestens am 17.02.2014 (nach Ablauf der 4 Wochen / siehe §§ 111a und b EnWG) mit einer (für immergrün kostenpflichtigen!) Beschwerde an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden.
« Letzte Änderung: 02. Februar 2014, 14:21:13 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline str_eik

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Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
« Antwort #22 am: 02. Februar 2014, 14:43:53 »
@khh

Zunächst möchte ich mich für Ihre schnelle Antwort bedanken! Es freut mich sehr, dass Sie sich derart engagiert einsetzen und professionelle Antworten/ Hinweise geben!

Versorgungsbeginn war bei mir tatsächlich der 03.01.2013. Die eingeschränkte Preisgarantie/ Preisfixierung bestand vertraglich bis zum 31.01.2014, sodass der Grundpreis erst ab dem 01.02.2014 "angepasst" werden konnte.
Den Zählerstand zum 31.01.2014 habe ich sowohl dem Netzbetreiber als auch immergrün taggleich mitgeteilt und immergrün aufgefordert mir innerhalb von 6 Wochen die Schlussrechnung zugehen zu lassen.

Sollte bis zum 17.02.2014 keine Reaktion seitens immergrün erfolgt sein, werde ich mich, Ihrem Rat folgend, an die Schlichtungsstelle wenden.

Vielen Dank nochmals und viele Grüße!

Offline pk85

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Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
« Antwort #23 am: 04. Februar 2014, 01:11:58 »
@str_eik

Auch von mir herzlich Willkommen im Forum bzw. im "Club der immergrün!-Geschädigten". Auch meines Erachtens nach ist Ihre Sonderkündigung rechtmäßig und Ihr Vertrag ist wirksam gekündigt. Lehnen Sie sich entspannt zurück und warten Sie ab, was immergrün! nun versucht. Wie khh richtig rät, unbedingt den Zählerstand ablesen und dem Netzbetreiber mitteilen. Wie sieht es denn bei Ihnen mit einem Bonus aus?



In meinem Fall habe ich von immergrün! heute die Endabrechnung erhalten - selbstverständlich fehlerhaft. Es wurde der "Neukundenbonus" nicht eingerechnet, obwohl eine 12 monatige Belieferung bestanden hat und laut den für meinen Vertrag gültigen AGB der Vertrag mit dem Lieferbeginn beginnt.

Zitat
2. Wirksamwerden des Vertrags, Lieferbeginn
(1) Der Vertrag kommt – vorbehaltlich der Regelungen in Abs. 2 - durch die Annahmeerklärung von IMMERGRÜN zustande und beginnt mit Aufnahme der Belieferung. (...)

Sogleich ging folgende Mail an immergrün! raus, welche ich auch per Einschreiben verschicken werden.

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Energierechnung mit der Nummer ******* vom 31.01.2014 ein.
Es wurde (mit Sicherheit versehentlich) die Verrechnung des vertraglich vereinbarten Neukundenbonus vergessen.

Auf Grundlage des Energieverbrauches und der vertraglich festgelegten Kosten ist folgende Abrechnung anzusetzen:

Zählerstand Anfang: 59.****
Zählerstand Ende: 62.****
Verbrauch: 2.****

Arbeitspreis brutto: 0,24€ kWh
Grundpreis brutto: 6,45€

Grundpreis gesamt:    7***€
Arbeitspreis gesamt:    7***€
SUMME:             7***€
abzgl. 25% Bonus d.
Rechnungsbetrag:       1***€
SUMME:            5***€

Mein Vertragskonto:   - 8***,-€

Rechnungssaldo:      - 2***€

Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre Abrechnung wie oben genannt zu korrigieren und mir binnen 14 Tage erneut zuzustellen. Eine gleichlautende Aufforderung inkl. Verbrauchsrechnung geht Ihnen heute per Einschreiben zu.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ich bei einer Ablehnung oder Fristverstreichung unverzüglich und ohne weitere Ankündigung die Schlichtungsstelle Energie e.V. anrufen werde.

Mit freundlichen Grüßen,
********

Was bin ich froh, dass ich mit diesem Laden nichts (bzw. nicht mehr viel) am Hut habe und mittlerweile bei einem seriösen Stromversorger gelandet bin.

Allen anderen weiterhin viel Erfolg!

Offline str_eik

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Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
« Antwort #24 am: 04. Februar 2014, 13:45:47 »
@pk85

Den Zählerstand habe ich immergrün und dem Netzbetreiber mitgeteilt. Bis dato habe ich noch keine Rechnung für das 1. Jahr erhalten. Bei mir begann die Belieferung am 03.01.2013, sodass ich immergrün "gern" die gesetzlich verankerte Frist von 6 Wochen einräume, um mir die Abrechnung für das 1. Jahr zukommen zu lassen.  ;D
Ich bin gespannt, ob diese, auch im Hinblick auf den mir zustehenden Neukundenbonus, korrekt ist. Für die Erstellung der Schlussrechnung (Abrechnungszeitraum vom 03.01. bis 31.01.2014) haben sie ja noch ein wenig Zeit. Sofern es Neuigkeiten gibt, werde ich berichten!


Offline str_eik

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Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
« Antwort #25 am: 11. Februar 2014, 12:00:25 »
Am gestrigen Tage erhielt ich seitens immergrün eine E-Mail, in welcher mir mitgeteilt wurde, dass mein Vertrag "zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 20.02.2014" endet. Weiterhin ist dieser zu entnehmen, dass die Netznutzung durch immergrün zum 20.02.2014 abgemeldet und anschließend für den Zeitraum der Belieferung eine Schlussrechnung erstellt wird.

Der Netzbetreiber hat mir heute auf Nachfrage bestätigt, dass die Netznutzung seitens immergrün zum 20.02.2014 abgemeldet wurde.

Erstaunlich ist, dass ich allerdings von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und zum 31.01.2014 gekündigt hatte. Zudem hatte ich den Zählerstand vom 31.01.2014 dem Netzbetreiber und immergrün mitgeteilt.
Ein Vertragsverhältnis besteht demzufolge seit dem 01.02.2014 nicht mehr.

Das erste Belieferungsjahr endete bereits zum Ablauf des 02.01.2014, sodass mir die Jahresabrechnung, in welcher der Neukundenbonus berücksichtigt werden muss, innerhalb der nächsten Tage zugehen müsste.

Hat jemand einen Tip, was nun das sinnvollste wäre?


Offline khh

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Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
« Antwort #26 am: 11. Februar 2014, 12:23:01 »
Hallo str_eik,

wenn die ordnungsgemäße Verbrauchsabrechnung für das 1. Lieferjahr nicht bis zum 14.02. zugeht, würde ich das unverzüglich per E-Mail reklamieren mit Fristsetzung bis zum 22.02. sowie verbunden mit der Ankündigung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs.

Wenn immergrün/365 AG in der Schlussrechnung für den Lieferzeitraum 03.01. - 20.02.14 die Preiserhöhung ab 01.02. berechnet, dann würde ich das ebenfalls reklamieren und keinesfalls bezahlen!

Gruß, khh
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Offline str_eik

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Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
« Antwort #27 am: 11. Februar 2014, 12:32:14 »
Hallo khh,
vielen Dank für die wahnsinnig schnelle Reaktion und die Hilfe! Ich werde es so machen!
Viele Grüße

Offline str_eik

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Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
« Antwort #28 am: 04. März 2014, 17:54:50 »
Kurzer Zwischenstand:

Da mir die Abrechnung für das 1. Belieferungsjahr, wie zu erwarten war, nicht bis zum 14.02.2014 zugegangen ist, habe ich taggleich eine E-Mail an immergrün gesandt und eine Frist bis zum 22.02.2014 gesetzt. Weiterhin habe ich angekündigt, dass ich bei fruchtlosem Fristablauf die Schlichtungsstelle Energie anrufen werde. Da keine Reaktion seitens immergrün erfolgte, habe ich mich am 01.03.2014 an die Schlichtungsstelle gewandt. Von dort erhielt ich am heutigen Tage die Information, dass man nicht für mich tätig werden könne. Dem Schreiben der Schlichtungsstelle ist u.a. folgendes zu entnehmen:

"Bitte beachten Sie, dass nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Abrechnung erst 6 Wochen nach Vertragsende (§ 40 EnWG) fällig wird und somit dann auch erst der Bonus. Diese Fälligkeit ist bei Ihnen noch nicht eingetreten. Außerdem müssen Sie sich nach Ablauf dieser 6 Wochen nochmals bei Ihrem Energieversorger beschweren."

Dies Aussage verwundert mich. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass der Versorger innerhalb von 6 Wochen nach dem Abrechnungszeitraum abrechnen muss. Das erste Belieferungsjahr endete in meinem Fall am 02.01.2014. Ich habe gegenüber der Schlichtungsstelle auch deutlich gemacht, dass es mir um die Abrechnung bzgl. des ersten Belieferungsjahres und nicht um die Schlussrechnung geht.

Sollte ich nun tatsächlich 6 Wochen ab Vertragsende (31.01.2014) abwarten müssen?

(Nicht unrelevant könnte dann noch der Umstand sein, dass immergrün die Kündigung nicht zum Ablauf des 31.01.2014, sondern zum 20.02.2014 bestätigte. Bis dato sah ich keinen Grund hiergegen zu intervenieren, da ich nachweislich zum Ablauf des 31.01.2014 gekündigt habe.)

Offline Didakt

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Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
« Antwort #29 am: 04. März 2014, 18:28:56 »
@ str_eik,

mit Lesen kommen Sie weiter. Hier ist alles zu Ihrer Frage gesagt!



 

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