Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün

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khh:

--- Zitat von: str_eik am 04. März 2014, 17:54:50 ---... Das erste Belieferungsjahr endete in meinem Fall am 02.01.2014. Ich habe gegenüber der Schlichtungsstelle auch deutlich gemacht, dass es mir um die Abrechnung bzgl. des ersten Belieferungsjahres und nicht um die Schlussrechnung geht. ...
--- Ende Zitat ---

Kontaktieren Sie die Schlichtungsstelle doch nochmals zu diesem Sachverhalt! Beschwert haben Sie sich ja bereits nach Ablauf der 6 Wochen am 14.02. Wenn die SE allerdings darauf besteht, dann müssen Sie dem Versorger halt bis zum 14.03. (4 Wochen) Gelegenheit einräumen, auf Ihre Beschwerde zu antworten. Ab 15.03. wirt die SE dann tätig werden.

Zur Schlussrechnung für den Lieferzeitraum 03.01. - 20.02.14 ist in meinem Beitrag vom 11.02.14 alles gesagt (für diese Belieferungen derzeit KEINE Zahlungen leisten!).

str_eik:
@Didakt

Dass Lesen durchaus hilfreich ist, ist mir durchaus bewusst.
Mir ging es nicht um eine etwaige fehlerhafte Abrechnung, sondern um eine Abrechnung an sich, die mir bis dato nicht zugegangen ist, obgleich das 1. Belieferungsjahr vor nunmehr bereits 8,5 Wochen abgelaufen ist.

@khh

Vielen Dank!

Zu der Problematik "inkl. Bonus" kann ich sagen, dass sich eine derartige Formulierung in den mir zugegangenen Vertragsunterlagen nicht finden kann.

Meines Erachtens steht dieser Argumentation auch Ziffer 9 der AGB entgegen.
Abs. 1 lässt sich u.a. entnehmen:

"Ein von dem Energieversorger gewährter Bonus wird gewährt nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle." (also nicht in den zwölf Monaten)

Weiter ist Abs. 2 u.a. zu entnehmen:

"Sofern nicht anderweitig vereinbart, beläuft sich der Bonus auf eine prozentuale Gutschrift auf die erste Jahresabrechnung über die gelieferte Energie nach Ende des jeweilig für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes."

Und Abs. 3:

Die Verrechnung des Bonus oder von Frei-kWh mit den monatlichen Abschlagszahlungen gemäß Ziffer 10 vor Erteilung der ersten Jahresendabrechnung nach Ende des für den Bonus maßgeblichen  Belieferungszeitraumes ist unzulässig. (Wenn es für den Kunden schon nicht zulässig ist, dann doch für den Versorger erst recht, oder?!)

khh:

--- Zitat von: str_eik am 04. März 2014, 19:46:29 ---... Zu der Problematik "inkl. Bonus" kann ich sagen, dass sich eine derartige Formulierung in den mir zugegangenen Vertragsunterlagen nicht finden kann.

Meines Erachtens steht dieser Argumentation auch Ziffer 9 der AGB entgegen.
Abs. 1 lässt sich u.a. entnehmen:
"Ein von dem Energieversorger gewährter Bonus wird gewährt nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle." (also nicht in den zwölf Monaten)
Weiter ist Abs. 2 u.a. zu entnehmen:
"Sofern nicht anderweitig vereinbart, beläuft sich der Bonus ...
--- Ende Zitat ---

Die von mir rot hervorgehobene Bestimmung lässt eine anderweitige Vereinbarung wie z.B. "Preise inkl. Bonus" aber durchaus zu !

str_eik:
Durchaus. Allerdings stünde dies dann aber wieder den anderen Absätzen entgegen.

khh:
Man könnte eine "vorzeitige" Bonusverrechnung mit den Preisen und den Abschlägen auch so sehen, dass der Kunde damit günstiger gestellt wird. Warum sollte das unzulässig sein?

Bisher tappen wir aber noch weitgehend im Dunkeln und sind erst dabei, die vielen Ungereimtheiten bei der Bonusberücksichtigung durch Almado aufzuklären.

Wir sollten diese inzwischen wenig zielführende Endlos-Diskussion in dem anderen Thread
aber nicht auch noch in diesen Thread hineintragen! ;)

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