Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün

<< < (6/12) > >>

str_eik:
Am gestrigen Tage erhielt ich seitens immergrün eine E-Mail, in welcher mir mitgeteilt wurde, dass mein Vertrag "zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 20.02.2014" endet. Weiterhin ist dieser zu entnehmen, dass die Netznutzung durch immergrün zum 20.02.2014 abgemeldet und anschließend für den Zeitraum der Belieferung eine Schlussrechnung erstellt wird.

Der Netzbetreiber hat mir heute auf Nachfrage bestätigt, dass die Netznutzung seitens immergrün zum 20.02.2014 abgemeldet wurde.

Erstaunlich ist, dass ich allerdings von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und zum 31.01.2014 gekündigt hatte. Zudem hatte ich den Zählerstand vom 31.01.2014 dem Netzbetreiber und immergrün mitgeteilt.
Ein Vertragsverhältnis besteht demzufolge seit dem 01.02.2014 nicht mehr.

Das erste Belieferungsjahr endete bereits zum Ablauf des 02.01.2014, sodass mir die Jahresabrechnung, in welcher der Neukundenbonus berücksichtigt werden muss, innerhalb der nächsten Tage zugehen müsste.

Hat jemand einen Tip, was nun das sinnvollste wäre?

khh:
Hallo str_eik,

wenn die ordnungsgemäße Verbrauchsabrechnung für das 1. Lieferjahr nicht bis zum 14.02. zugeht, würde ich das unverzüglich per E-Mail reklamieren mit Fristsetzung bis zum 22.02. sowie verbunden mit der Ankündigung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs.

Wenn immergrün/365 AG in der Schlussrechnung für den Lieferzeitraum 03.01. - 20.02.14 die Preiserhöhung ab 01.02. berechnet, dann würde ich das ebenfalls reklamieren und keinesfalls bezahlen!

Gruß, khh

str_eik:
Hallo khh,
vielen Dank für die wahnsinnig schnelle Reaktion und die Hilfe! Ich werde es so machen!
Viele Grüße

str_eik:
Kurzer Zwischenstand:

Da mir die Abrechnung für das 1. Belieferungsjahr, wie zu erwarten war, nicht bis zum 14.02.2014 zugegangen ist, habe ich taggleich eine E-Mail an immergrün gesandt und eine Frist bis zum 22.02.2014 gesetzt. Weiterhin habe ich angekündigt, dass ich bei fruchtlosem Fristablauf die Schlichtungsstelle Energie anrufen werde. Da keine Reaktion seitens immergrün erfolgte, habe ich mich am 01.03.2014 an die Schlichtungsstelle gewandt. Von dort erhielt ich am heutigen Tage die Information, dass man nicht für mich tätig werden könne. Dem Schreiben der Schlichtungsstelle ist u.a. folgendes zu entnehmen:

"Bitte beachten Sie, dass nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Abrechnung erst 6 Wochen nach Vertragsende (§ 40 EnWG) fällig wird und somit dann auch erst der Bonus. Diese Fälligkeit ist bei Ihnen noch nicht eingetreten. Außerdem müssen Sie sich nach Ablauf dieser 6 Wochen nochmals bei Ihrem Energieversorger beschweren."

Dies Aussage verwundert mich. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass der Versorger innerhalb von 6 Wochen nach dem Abrechnungszeitraum abrechnen muss. Das erste Belieferungsjahr endete in meinem Fall am 02.01.2014. Ich habe gegenüber der Schlichtungsstelle auch deutlich gemacht, dass es mir um die Abrechnung bzgl. des ersten Belieferungsjahres und nicht um die Schlussrechnung geht.

Sollte ich nun tatsächlich 6 Wochen ab Vertragsende (31.01.2014) abwarten müssen?

(Nicht unrelevant könnte dann noch der Umstand sein, dass immergrün die Kündigung nicht zum Ablauf des 31.01.2014, sondern zum 20.02.2014 bestätigte. Bis dato sah ich keinen Grund hiergegen zu intervenieren, da ich nachweislich zum Ablauf des 31.01.2014 gekündigt habe.)

Didakt:
@ str_eik,

mit Lesen kommen Sie weiter. Hier ist alles zu Ihrer Frage gesagt!


Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln