Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün

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str_eik:
Hallo,
ich habe auch ein Problem mit immergrün und hoffe, dass mir jemand einen Rat geben kann.
Zu den Details:
- Antrag auf Wechsel zu immergrün am 02.12.2012 über check24
- Pakettarif mit eingeschränkter Preisgarantie bis zum 31.01.2014
- Erhalt Versorgungsbestätigung am 13.12.2012
- Versorgungsbeginn 03.01.2013
- Erhalt E-Mail "Informationen zu Ihrer Energieversorgung" am 13.09.2013 (6 Seiten), in welcher versteckt auf Seite 4 der hier im Forum bereits bekannte nachfolgende Auszug zu finden war, welcher mir zunächst nicht auffiel  >:(

"Grundpreise enthalten verbrauchsunabhängige, teils hoheitlich regulierte Entgeltbestandteile und Fremdkosten,
auf deren Entwicklung wir nur begrenzt Einfluss haben. Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine
vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.02.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche
Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95 € fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert. Ihnen als
Produktkunde im Tarif immergrün! ökosiegel garantieren wir diese Konditionen automatisch und unwiderruflich.
Damit sind Sie daher vor jeglichem Grundpreisanstieg vollumfänglich geschützt.

In diesen bewegten Zeiten ist Planungssicherheit bares Geld wert.

Aufgrund von Anpassungen der Stromlieferbedingungen und/oder -konditionen besteht ein grundsätzliches
Recht, Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Anpassung ohne Einhaltung von Fristen zu
beenden, vgl. § 41 Abs. 3 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz in der Fassung vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert
durch Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2013, BGBl. I S. 1738, 1748 (EnWG)."

- 17.01.2014: meinerseitige Entdeckung der versteckten vorstehenden Ankündigung
- 18.01.2014: außerordentliche Kündigung des Stromliefervertrages zum 31.01.2014 wegen der angekündigten Strompreiserhöhung ab dem 01.02.2014 nachweisbar per Telefax und postalisch
- 27.01.2014: immergrün bestätigt Kündigung des Folgeversorgers (???) zum 02.01.2015
- 28.01.2014: nachweisliche schriftliche Reaktion meinerseits mit der Information, dass ab dem 01.02.2014 kein Vertragsverhältnis mehr besteht und keinerlei weitere Abschlagszahlungen vorgenommen werden; nochmalige außerordentliche Kündigung zum Ablauf des 31.01.2014
- seither habe ich nichts von immergrün gehört
- die Netznutzung wurde bis dato nicht abgemeldet

Nun meine Frage, wie kann ich immergrün zur Abmeldung der Netznutzung "bewegen"? Ist eine Abmeldung auch rückwirkend möglich?

Es versteht sich von selbst, dass ich keinerlei weiteren Zahlungen an immergrün leisten werde!

Vielen Dank im Voraus!

khh:

--- Zitat von: str_eik am 01. Februar 2014, 21:44:29 ---... Zu den Details:
- Antrag auf Wechsel zu immergrün am 02.12.2012 über check24
- Pakettarif mit eingeschränkter Preisgarantie bis zum 31.01.2014
- Erhalt Versorgungsbestätigung am 13.12.2012
- Versorgungsbeginn 03.01.2013
- Erhalt E-Mail "Informationen zu Ihrer Energieversorgung" am 13.09.2013 (6 Seiten), in welcher versteckt auf Seite 4 der hier im Forum bereits bekannte nachfolgende Auszug zu finden war, welcher mir zunächst nicht auffiel  >:( 

"Grundpreise enthalten verbrauchsunabhängige, teils hoheitlich regulierte Entgeltbestandteile und Fremdkosten, auf deren Entwicklung wir nur begrenzt Einfluss haben. Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.02.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95 € fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert. ... "

- 17.01.2014: meinerseitige Entdeckung der versteckten vorstehenden Ankündigung
- 18.01.2014: außerordentliche Kündigung des Stromliefervertrages zum 31.01.2014 wegen der angekündigten Strompreiserhöhung ab dem 01.02.2014 nachweisbar per Telefax und postalisch
- 27.01.2014: immergrün bestätigt Kündigung des Folgeversorgers (???) zum 02.01.2015
- 28.01.2014: nachweisliche schriftliche Reaktion meinerseits mit der Information, dass ab dem 01.02.2014 kein Vertragsverhältnis mehr besteht und keinerlei weitere Abschlagszahlungen vorgenommen werden; nochmalige außerordentliche Kündigung zum Ablauf des 31.01.2014
- seither habe ich nichts von immergrün gehört
- die Netznutzung wurde bis dato nicht abgemeldet

Nun meine Frage, wie kann ich immergrün zur Abmeldung der Netznutzung "bewegen"? Ist eine Abmeldung auch rückwirkend möglich?

Es versteht sich von selbst, dass ich keinerlei weiteren Zahlungen an immergrün leisten werde!
--- Ende Zitat ---

War Versorgungsbeginn wirklich der 03.01.2013 oder tatsächlich erst der 01.02.2013 (anhand der Schlussrechnung prüfen, wann die Versorgung des Vorlieferanten endete!)?

Es sieht ganz so aus, als würde immergrün/almado AG (jetzt 365 AG) hier, wie schon in anderen Fällen bekannt, wieder mal ein nicht identisches Vertragsjahr (03.01.2013 – 02.01.2013) und Lieferjahr (01.02.2013 – 31.01.2014) konstruieren wollen.

Wie die www.schlichtungsstelle-energie.de zu einer solchen Vertrags-„Interpretation“ steht, ist in der Veröffentlichung am 08.03.2013 unter „Schlichtungsempfehlungen“ im zweitletzten Absatz nachzulesen.  :)

Die Sonderkündigung vom 18.01.2014 erfolgte wirksam zum 31.01.2014, damit ist der Vertrag mit immergrün beendet, ebenso die vertragliche Pflicht, weitere Abschläge zahlen zu müssen. Für Belieferungen ab 01.03.2014 durch immergrün ohne Vertragsgrundlage(!) ist wohl höchstens Wertersatz zu leisten, frühestens aber nach einer Schlussrechnung, wobei m.E. maximal der alte Grund- und Arbeitspreis von immergrün oder der ggf. niedrigere Preise des gewollten neuen Versorgers zugrunde zu legen wäre. Eventuell dann Ihrerseits bestehende Gegenansprüche (bspw. aus nicht ordnungsgemäßer Abrechnung per 31.01.2014 oder weitergehende Schadensersatzansprüche) würde ich aufrechnen.

JETZT würde ich unverzüglich den (ggf. geschätzten) Zählerstand vom 31.01.2014 an den Netzbetreiber und an immergrün mitteilen und eine Schlussrechnung verlangen. Gleichzeitig würde ich aus dem im vorherigen Absatz genannten Gründen sämtliche Zahlungen einstellen, was Sie ja auch vorhaben (immergrün wird sich dann schon rühren). Und drittens würde ich mich spätestens am 17.02.2014 (nach Ablauf der 4 Wochen / siehe §§ 111a und b EnWG) mit einer (für immergrün kostenpflichtigen!) Beschwerde an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden.

str_eik:
@khh

Zunächst möchte ich mich für Ihre schnelle Antwort bedanken! Es freut mich sehr, dass Sie sich derart engagiert einsetzen und professionelle Antworten/ Hinweise geben!

Versorgungsbeginn war bei mir tatsächlich der 03.01.2013. Die eingeschränkte Preisgarantie/ Preisfixierung bestand vertraglich bis zum 31.01.2014, sodass der Grundpreis erst ab dem 01.02.2014 "angepasst" werden konnte.
Den Zählerstand zum 31.01.2014 habe ich sowohl dem Netzbetreiber als auch immergrün taggleich mitgeteilt und immergrün aufgefordert mir innerhalb von 6 Wochen die Schlussrechnung zugehen zu lassen.

Sollte bis zum 17.02.2014 keine Reaktion seitens immergrün erfolgt sein, werde ich mich, Ihrem Rat folgend, an die Schlichtungsstelle wenden.

Vielen Dank nochmals und viele Grüße!

pk85:
@str_eik

Auch von mir herzlich Willkommen im Forum bzw. im "Club der immergrün!-Geschädigten". Auch meines Erachtens nach ist Ihre Sonderkündigung rechtmäßig und Ihr Vertrag ist wirksam gekündigt. Lehnen Sie sich entspannt zurück und warten Sie ab, was immergrün! nun versucht. Wie khh richtig rät, unbedingt den Zählerstand ablesen und dem Netzbetreiber mitteilen. Wie sieht es denn bei Ihnen mit einem Bonus aus?



In meinem Fall habe ich von immergrün! heute die Endabrechnung erhalten - selbstverständlich fehlerhaft. Es wurde der "Neukundenbonus" nicht eingerechnet, obwohl eine 12 monatige Belieferung bestanden hat und laut den für meinen Vertrag gültigen AGB der Vertrag mit dem Lieferbeginn beginnt.


--- Zitat ---2. Wirksamwerden des Vertrags, Lieferbeginn
(1) Der Vertrag kommt – vorbehaltlich der Regelungen in Abs. 2 - durch die Annahmeerklärung von IMMERGRÜN zustande und beginnt mit Aufnahme der Belieferung. (...)
--- Ende Zitat ---

Sogleich ging folgende Mail an immergrün! raus, welche ich auch per Einschreiben verschicken werden.


--- Zitat ---Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Energierechnung mit der Nummer ******* vom 31.01.2014 ein.
Es wurde (mit Sicherheit versehentlich) die Verrechnung des vertraglich vereinbarten Neukundenbonus vergessen.

Auf Grundlage des Energieverbrauches und der vertraglich festgelegten Kosten ist folgende Abrechnung anzusetzen:

Zählerstand Anfang: 59.****
Zählerstand Ende: 62.****
Verbrauch: 2.****

Arbeitspreis brutto: 0,24€ kWh
Grundpreis brutto: 6,45€

Grundpreis gesamt:    7***€
Arbeitspreis gesamt:    7***€
SUMME:             7***€
abzgl. 25% Bonus d.
Rechnungsbetrag:       1***€
SUMME:            5***€

Mein Vertragskonto:   - 8***,-€

Rechnungssaldo:      - 2***€

Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre Abrechnung wie oben genannt zu korrigieren und mir binnen 14 Tage erneut zuzustellen. Eine gleichlautende Aufforderung inkl. Verbrauchsrechnung geht Ihnen heute per Einschreiben zu.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ich bei einer Ablehnung oder Fristverstreichung unverzüglich und ohne weitere Ankündigung die Schlichtungsstelle Energie e.V. anrufen werde.

Mit freundlichen Grüßen,
********
--- Ende Zitat ---

Was bin ich froh, dass ich mit diesem Laden nichts (bzw. nicht mehr viel) am Hut habe und mittlerweile bei einem seriösen Stromversorger gelandet bin.

Allen anderen weiterhin viel Erfolg!

str_eik:
@pk85

Den Zählerstand habe ich immergrün und dem Netzbetreiber mitgeteilt. Bis dato habe ich noch keine Rechnung für das 1. Jahr erhalten. Bei mir begann die Belieferung am 03.01.2013, sodass ich immergrün "gern" die gesetzlich verankerte Frist von 6 Wochen einräume, um mir die Abrechnung für das 1. Jahr zukommen zu lassen.  ;D
Ich bin gespannt, ob diese, auch im Hinblick auf den mir zustehenden Neukundenbonus, korrekt ist. Für die Erstellung der Schlussrechnung (Abrechnungszeitraum vom 03.01. bis 31.01.2014) haben sie ja noch ein wenig Zeit. Sofern es Neuigkeiten gibt, werde ich berichten!

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