Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
martinamlk:
In den AGB von Immergrün, die mir vorliegen, ist folgendes definiert:
--- Zitat ---Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Privatkunden gewährt. Für gewerblich genutzte
Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch.
--- Ende Zitat ---
khh:
Hm, etwas ungewöhnlich, m.M.n. waren/sind die AGBs von immergrün-Energie und almado-Energy nämlich üblicherweise wortgleich :-\.
Wann und wie (über ein Vergleichsportal?) haben Sie denn den Auftrag für die Belieferung erteilt und die zitierte AGB ist die, welche zu dem Zeitpunkt vorlag?
bolli:
Fraglich ist möglicherweise, was man will. Falls es alleine um den Bonusanspruch geht, sollte es doch ein leichtes sein, dem Versorger einen Nachweis zu bringen, dass man sein Gewerbe woanders ausübt wenn das stimmt
--- Zitat von: martinamlk am 05. August 2014, 15:05:25 ---Tatsächlich bin ich Freiberufler als Webdesigner und miete für meine Arbeit ein Büro woanders (Strom kommt bei diesem Gewerberaum vom Vermieter)! Die hier betroffene Abnahmestelle ist rein privater Wohnraum/Mietwohnung, bewohnt von 2 Erwachsenen und 2 Kindern.
--- Ende Zitat ---
Will man aber ein Exempel statuieren an einem sterbenden Fisch, dann kann man natürlich mit anderen Kanonen auf Spatzen schießen. Wir sind uns doch weitestgehend einig, dass der Versorger unlautere Dinge macht, um sein Überleben so lange als möglich zu sichern. Der Einzelne muss darauf bedacht sein, nicht draufzuzahlen. Mehr wird man kaum erreichen. Den Versorger zu läutern, wird man nicht mehr schaffen. Aber wenn alle Kunden ihre Ansprüche durchziehen, wird der Versorger so oder so verschwinden.
Daher mein Tip: Weisen Sie ihm den Mietvertrag für Ihren freiberuflichen Arbeitsplatz nach und fordern Sie gleichzeitig mit Frist den Bonus. Kommt dieser nicht in der Frist, Schlichtungsstelle einschalten und gut ist !
martinamlk:
Habe den Belieferungsvertrag über Verifox abgeschlossen, Anfang Juli 2013, mit diesem gingen mir die AGB in der zitierten Wortform zu. Ich habe auch bemerkt, dass der Ausdruck auf den aktuellen AGBs von Immergrün nicht die gleiche ist.
--- Zitat ---Daher mein Tip: Weisen Sie ihm den Mietvertrag für Ihren freiberuflichen Arbeitsplatz nach
--- Ende Zitat ---
Ich weiss nicht so recht, warum ich einem sterbenden Fisch erlauben sollte, von mir zu verlangen, mich vor ihm auszuziehen. Das Zeitalter der Inquisition liegt doch hinter uns, nicht wahr? Aber das ist natürlich eine Möglichkeit.
bolli:
--- Zitat von: martinamlk am 08. August 2014, 16:16:16 ---Ich weiss nicht so recht, warum ich einem sterbenden Fisch erlauben sollte, von mir zu verlangen, mich vor ihm auszuziehen. Das Zeitalter der Inquisition liegt doch hinter uns, nicht wahr? Aber das ist natürlich eine Möglichkeit.
--- Ende Zitat ---
Sie wollen doch was von denen. Wenn es Anhaltspunkte für eine freiberufliche Tätigkeit gibt und Ihre AGB so abgefasst sind, dass auch eine geringfügige gewerbliche Nutzung zum Ausschluss des Bonusses führen würde, wird Ihnen vermutlich weder die Schlichtungsstelle noch ein Gericht den Bonus zusprechen, ohne dass Sie nachweisen, dass Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit woanders ausüben.
Das alles könnte aber zeit in Anspruch nehmen, die Ihnen hinterher vielleicht fehlt, denn wenn die Insolvenz mal da ist werden Sie von Ihrem Bonus wohl nichts mehr sehen.
Daher gilt es aus meiner Sicht, das Verfahren so schnell als möglich abzuschließen. Und da ist der von mir aufgezeigte Weg aus meiner Sicht der schnellste. Denen ist im Prinzip völlig egal, was Sie machen, die wollen nur den Bonus einsparen. Wenn das nicht geht, wendet man sich dem Nächsten zu.
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