Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
SepaWerner:
--- Zitat von: SepaWerner am 24. Dezember 2013, 10:59:45 ---
--- Zitat von: Didakt am 07. Dezember 2013, 12:56:52 ---
--- Zitat ---...kann ich das wirklich ohne Nachteile für mich unterschreiben?
--- Ende Zitat ---
Bei diesem Versorger sind Ihre Bedenken durchaus angebracht. Schauen Sie doch mal in Ihren Vertrag bzw. in die einbezogenen AGB, ob dort eine diesbezügliche Klausel enthalten ist. Wer weiß, womit Sie sich möglicherweise "mit der Aktualisierung Ihres Liefervertrages" einverstanden erklären! Vorsicht ist die Mutter der Weisheit! :D
Üblich ist, dass Dienstleister bisherige Bankdaten (Konto-Nr. u. BLZ) automatisch konvertieren, den Kontoinhabern die nötigen Informationen zum SEPA-Lastschriftmandat sowie BIC und IBAN mit der Bitte um Überprüfung mitteilen und nur um Nachricht bitten, falls Abweichungen zu den Ihnen vorliegenden Angaben (z. B. auf Ihrem Kontoauszug) bestehen. Also nichts da mit neuer Ermächtigung zum Lastschrifteinzug!
Um auf "Nummer Sicher" zu gehen, fügen Sie dem Formular ein Begleitschreiben bei, in dem sie zum Ausdruck bringen, dass Sie sich ausschließlich des SEPA-Lastschriftmandats mit keiner weiteren Anpassung des Vertrages einverstanden erklären. Und ab die Post, am besten mit Einschreiben-Rückschein. Die Gebührenübernahme kann sich ggf. bewähren.
--- Ende Zitat ---
danke, für diesen sehr klugen Tipp.
So habe ich es jetzt gemacht.
--- Ende Zitat ---
Vielen Dank an das Forum für die vielen Tipps.
Almado hat einen Check über 700 € (incl. Bonus)geschickt.
Ohne dieses Forum hätte ich mein Recht nur mit Hilfe eines Rechtsanwalts durchsetzen können.
Drohen mit der Schlichtungsstelle und der Verbraucherzentrale und der hier beschriebenen Vorgehensweise einhalten wirkt Wunder. Ich bin erstmal froh von Antoine Beinhoff erlöst zu sein.
martinamlk:
Habe jetzt kürzlich meine Jahresabrechnung erstellt - hatte bis jetzt keine Probleme mit dem Anbieter aber auch gar keinen Kontakt! Das erste Jahr ist also so gelaufen, das Ablesungsergebnis entspricht der Vereinbarung und ich habe eine Abrechnung erwartet, die den 25% Bonus enthält. Tat sie aber nicht, keine Rede von einem Bonus. Daraufhin habe ich mit einem Mitarbeiter gesprochen und diesem erklärt, dass der Bonus Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung ist und ihn gebeten, mir eine entsprechend korrigierte Rechnung zukommen zu lassen.
Stattdessen habe ich gestern eine Mail mit folgendem Wortlaut erhalten:
--- Zitat ---Ihre aktuelle Rückfrage zum Inhalt unserer aktuellen Abrechnung beantworten wir wie folgt:
In Ihrem speziellen Falle liegen die Voraussetzungen zur Gewährung eines Bonus nicht vor. Ausweislich unseres Vertrages wird der Bonus ausschließlich Privatkunden gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch.
Nach unseren Unterlagen erfolgt an Ihrer Abnahmestelle jedoch auch eine gewerbliche Nutzung. Aufgrund dieses Umstandes besteht in Ihrem Falle kein Bonusanspruch.
->hier der Link zum Impressum meiner Website, auf dem u.a. meine Steuernummer und der Ort Berlin angegeben sind.
Wir hoffen, Ihre Anfrage damit vollständig und abschließend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr immergrün!-Energie Team
--- Ende Zitat ---
Ich bin total schockiert und fühle mich fast als Opfer einer Ausspähaffaire, da ich bei meiner Anmeldung nicht die Adresse meiner Website angegeben habe (Anmeldung lief über Verifox, habe ich mittlerweile eingeschaltet), d.h. dieser Stromlieferer benutzt das Geld seiner Kunden (sprich Arbeitszeit seiner Angestellten) dafür, über dubiose und plumpe "Spionage" anderen Kunden ihr Recht mit allen und unlauteren Mitteln streitig zu machen.
Tatsächlich bin ich Freiberufler als Webdesigner und miete für meine Arbeit ein Büro woanders (Strom kommt bei diesem Gewerberaum vom Vermieter)! Die hier betroffene Abnahmestelle ist rein privater Wohnraum/Mietwohnung, bewohnt von 2 Erwachsenen und 2 Kindern.
Was ratet ihr mir? Danke für Tips und ähnliche Erfahrungsberichte.
khh:
--- Zitat von: martinamlk am 05. August 2014, 15:05:25 ---... Daraufhin habe ich mit einem Mitarbeiter gesprochen und diesem erklärt, dass der Bonus Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung ist und ihn gebeten, ...
Was ratet ihr mir? Danke für Tips und ähnliche Erfahrungsberichte.
--- Ende Zitat ---
Hallo martinamlk,
Telefonate mit der Hotline bzw. dem sogen. "Kundenservervice" von immergrün/almado/365 AG bringen absolut NICHTS, zumindest nichts Brauchbares! Von Emails ist ebenfalls abzuraten - Ergebnis: wie vor.
Bei Reklamationen die Forderung 1 x (!) per Einschreiben-Einwurf mit Fristsetzung vorbringen, danach muss anderweitig vorgegangen werden (bspw. Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de ).
Konkret zu Ihrem "Fall" (die Bonusverweigerungs-Masche mit behauptetem Gewerbe etc. ist hier altbekannt) geben Sie einfach mal "gewerbliche Nutzung" bei "Suche" ein, dann finden Sie reichlich Hinweise - aktuell siehe hier:
--- Zitat von: Beatzekatze am 05. August 2014, 10:43:37 ---... Boni bekomme ich nicht ausgezahlt, da ich ein Gewerbe angemeldet habe und der Boni nur für Privatpersonen gilt. ...
--- Ende Zitat ---
Wenn Sie noch Kunde von immergrün! sind, dann sollten Sie prüfen, ob Ihnen für das 2. Lieferjahr eine "versteckte" Preiserhöhungsmitteilung untergeschoben wurde. Wenn ja, dann sollten Sie auch dagegen entsprechend vorgehen!
Gruß, khh
martinamlk:
Antwort von Immergrün
[EMail entfernt]
Woher bezieht Immergrün eigentlich seine Erkenntnisse - aus der Tatsache, dass jemand selbstständig ist? Und von welchem für unsere Abnahmestelle zuständigem Amt ist da die Rede?
khh:
zur Behauptung von immergrün/365 AG :
--- Zitat ---... wird Ihre Abnahmestelle nach unseren Erkenntnissen gewerblich genutzt. Damit liegen die Voraussetzungen zur Gewährung eines Bonus nicht vor. Sofern Sie der Ansicht sind, die Abnahmestelle werde ausschließlich privat genutzt, ...
--- Ende Zitat ---
martinamlk,
steht denn wirklich irgendwo in der bei Auftragserteilung für Ihren Vertrag verwendeten immergrün-AGB "Bonus nur bei ausschließlich privater Nutzung" ?
Oder ist womöglich gemäß der für Sie geltenden AGB tatsächlich vereinbart "Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch" ?
Zumindest ist diese für Vertragsabschlüsse vor Aug. 2013 (?) von immergrün/almado verwendete und dann nach wie vor geltende AGB-Klausel mehrdeutig, was bekanntlich zu Lasten des Verwenders geht (§ 305c Abs. 2 BGB) !
Wenn Letzteres für Ihren Vertrag gilt, dürfte Ihr Bonusanspruch gegeben sein, denn § 3 Nr. 22 EnWG (Energie-wirtschaftsgesetz) definiert "Haushaltskunden" wie folgt:
--- Zitat ---Haushaltskunden [sind] Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder
für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen,
--- Ende Zitat ---
[Einfügung in [ ] und Hervorhebungen/Unterstreichung durch khh]
Das heißt: Wenn man den bezogenen Strom nicht überwiegend gewerblich nutzt oder wenn man den Strom ausschließlich gewerblich nutzt, aber nicht mehr als 10.000 kWh im Jahr bezieht, dann ist man Haushaltskunde und hat demnach hier einen Anspruch auf Gewährung des Bonus.
Wenn Sie also Haushaltskunde i.S. des Gesetzes sind, dann prüfen Sie unbedingt die AGB Ihres Vertrages !
Gruß, khh
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