Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Ankündigung Preiserhöhung durch Almado wirksam ?
martino35:
--- Zitat von: khh am 26. Februar 2014, 12:02:27 ---Mich interessiert, was die Klage von almado/365 AG denn beinhaltet. Da die keine Forderung gegen Sie haben, kann das ja wohl "nur" eine Feststellungsklage sein, keinen Schadensersatz (insbesondere keine Boni ?) leisten zu müssen.
--- Ende Zitat ---
Hallo,
genau so sieht es mein Anwalt auch. Wir werden jetzt ersteinmal die Klage (falls denn tatsächlich eine kommt) abwarten und sind insb. auf die Begründung gespannt. Dann wird entschieden, ob Widerklage erhoben wird oder nicht. Wenn ich das richtig sehe, kann das sogar in der mündlichen Verhandlung der Klage noch entschieden werden. So oder so: aufgrund der bisherigen, klar rechtswidrigen Vorgehensweise Almados im Fall meiner vorzeitigen Kündigung bin ich auf jeden Fall sehr zuversichtlich.
martino35:
Man fasst es nicht: Gestern hat sich erneut die SE bei mir gemeldet; diesmal per Email. In der Anlage tatsächlich die Klageschrift der Feststellungsklage von Almado gegen mich. A. behauptet darin, dass es sich bei meinem Gebäude um eine gewerbliche Abnahmestelle handelt, und für die ist die SE nicht zuständig. Die SE bittet mich daher um Stellungnahme.
Der erste Knüller ist, dass die (vor grammatikalischen- und Rechtschreibfehlern nur so wimmelnde) Klageschrift der hauseigenen A.-Anwälte (gleiche Briefkasten-Adresse) offensichtlich an ein für meinen Wohnsitz örtlich vollkommen unzuständiges Amtsgericht ging. Noch nicht einmal das Bundesland stimmt.
Noch besser ist dann nur noch die (einzige) Begründung, auf die sich die Klage stützt: Man habe anhand eines Google Earth- Fotos festgestellt, dass sich auf meinem Gebäude eine grosse (!) Photovoltaikanlage befinde und ich den von dieser erzeugten Strom ins eigene Hausnetz einspeise (Toll, was man alles auf Google Earth erkennen kann). Damit habe ich gegen die AGBs von A. verstossen, denen ich bei Abschluss des Stromliefervertrages zugestimmt hatte,da A. die Belieferung derartiger gewerblicher Abnahmestellen ausgeschlossen habe, weshalb ich A. arglistig getäuscht und somit jeden Anspruch auf Bonus und Schadensersatz verwirkt habe.
Blöd ist jetzt nur, dass der von meiner kleinen (ca. 4 kwp) PV-Anlage erzeugte Strom seit Inbetriebnahme vor 5 Jahren nachweislich voll und ganz ins Netz meines Grundversorgers eingespeist wird. Da hat A. offenbar bei Google Earth nicht richtig hingesehen.
Mal sehen, wie sich die Sache weiter entwickelt...
Didakt:
--- Zitat von: martino35 ---...diesmal per Email. In der Anlage tatsächlich die Klageschrift der Feststellungsklage von Almado gegen mich....
--- Ende Zitat ---
Es ist wirklich nicht zu fassen! Die scheinen mir alle Register einer Einschüchterungstaktik zu ziehen! Schreiben Sie denen doch auch eine E-Mail mit der Frage, ob die noch alle Tassen im Schrank haben und sonst nichts weiter! Es wird Zeit, dass sich endlich die Bundesnetzagentur um diesen "Kriminalfall Almado" kümmert!
PLUS:
--- Zitat von: martino35 am 27. Februar 2014, 10:31:41 ---Blöd ist jetzt nur, dass der von meiner kleinen (ca. 4 kwp) PV-Anlage erzeugte Strom seit Inbetriebnahme vor 5 Jahren nachweislich voll und ganz ins Netz meines Grundversorgers eingespeist wird. Da hat A. offenbar bei Google Earth nicht richtig hingesehen.
Mal sehen, wie sich die Sache weiter entwickelt...
--- Ende Zitat ---
Dann ist ja alles gut! Oder ist es ein Problem, das dem Stromversorger nachzuweisen?
Das Thema wurde im richtigen Forum für PV-Anlagenbetreiber schon behandelt.
berghaus:
Zitat von dort:
"Nicht angeboten wird weiterhin die Belieferung von Kunden, die mittels eigener Photovoltaikanlagen vor Ort selbst erzeugten Strom unmittelbar in ihr Hausnetz einspeisen. [...] Stellt sich während der Laufzeit des Stromliefervertrages heraus, dass diese Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegen bzw. gegen die vorstehenden Belieferungsausschlüsse verstoßen wird, darf ENERGY diesen Stromliefervertrag mit sofortiger Wirkung kündigen oder dem Kunden gegenüber den für die tatsächlichen Gegebenheiten zutreffenden Tarif zur Anwendung bringen..."
Was ist denn in diesem Fall unmittelbar?
berghaus 27.02.14
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