Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Ankündigung Preiserhöhung durch Almado wirksam ?

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bolli:

--- Zitat von: berghaus am 27. Februar 2014, 14:10:06 ---Was ist denn in diesem Fall unmittelbar?

--- Ende Zitat ---
Ich vermute mal, dass damit der Eigenverbrauch gemeint ist. Gemäß dem EEG müssen bei Anlagen ab 10 kwp meines Wissens mindestens 10% zum Eigenverbrauch verwendet werden. Damit holt man diesen Strom nicht mehr aus dem Netz und das möchte der Anbieter natürlich nicht.  Das gilt natürlich auch für freiwilligen Eigenverbrauch. ;)

martino35:
Hallo Almado-Leidensgenossen,

von mir abschliessend noch die Info, dass zumindest mein Fall gegen Almado erledigt ist. A. bzw. deren Anwälte haben außergerichtlich einen Vergleich angeboten, dem ich nach einiger Überlegung zugestimmt habe, und das Geld ist inzwischen auch schon da. Im Detail sieht es so aus, dass von meiner Forderung von ca. 512 € ( davon 360 € Bonus aus 6200 kwh-Paket; der Rest sind hauptsächlich Mehrkosten der Anschlussbelieferung) 450 € ausbezahlt wurden. Allerdings bleiben 1/6 meiner eigenen Anwaltskosten an mir hängen, so dass unterm Strich rd. 400 € übrig bleiben. Das sind ca. 110 € weniger als ursprünglich von mir geltend gemacht.

Dem Vergleich habe ich zugestimmt, weil sich sich ein Gerichtsverfahren bekanntlich ziehen kann und A. möglicherweise vorher den Weg allen irdischen gehen könnte - im Fall Flexstrom habe ich mein Geld nur mit Glück und Hilfe meines Anwalts gerade so 4 Wochen vor der Pleite bekommen... Ein weiterer Grund ist, dass mein Gesamtanspruch ja rein rechtlich erst nach Ablauf der eigentlichen 1-jährigen Belieferungszeit durch A. - das wäre erst Mitte Mai gewesen - tatsächlich fällig geworden wäre. Und dann hätte ich u.a. auch noch für den vollen Bonus nachweisen müssen, dass das 6200er-Paket voll ausgeschöpft wurde. Im schlechtesten Fall hätte das das Risiko einer Teilunschlüssigkeit und somit eines Teilunterliegens bedeuten können. Auch das ist jetzt hinfällig.

Bemerkenswert ist aber, dass A. nun insgesamt für den Vergleich sogar mehr bezahlt hat als wenn sie meine erste anwaltliche Forderung erfüllt hätten. Zusammen mit Anwaltskosten waren das damals rd. 660 €; incl. der 5/6 die sie jetzt übernommen haben (dafür aber mit Vergleichsgebühr) sind es nun rd. 690 €, zuz. der eigenen Anwaltskosten in voller Höhe.

Für mich ist die Angelegenheit ausgestanden. Allen die noch nicht soweit sind wünsche ich viel Erfolg.

ratzefatz:
Mein Antwortschreiben nach Verweigerung des Bonus wg. eines in meinem Haushalt gemeldeten Ebay-Shops:


Hallo almado-ENERGY GmbH,

vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben Recht, das habe ich bei Vertragsabschluss übersehen. Danke, dass Sie mich darauf hingewiesen haben.
Schon gut, dass Sie so gut googeln können. Wenn ich da besser gewesen wäre, hätte ich Ihre AGBs früher gefunden und vieleicht gelesen - mein Fehler. (Aber Sie hatten ja aber auch fast ein Jahr Zeit dazu, meine privaten Verhältnisse zu überprüfen.)
Vielen Dank auch für Ihre Preiserhöhung im letzten November. Diese haben Sie nicht nur hinter einer spamreifen Mailadresse verpackt, sondern zusätzlich im Kleingedruckten einer belanglosen PDF-Datei. Aber das wissen Sie ja.
xxxx

Mit freundlichen Grüßen

[Edit DieAdmin: Letzte Satz gelöscht. Bitte beachten Sie die Forenregeln.]

khh:

--- Zitat von: ratzefatz am 15. Juli 2014, 19:26:07 ---Mein Antwortschreiben nach Verweigerung des Bonus wg. eines in meinem Haushalt
gemeldeten Ebay-Shops: ...
--- Ende Zitat ---

@ratzefatz,

anstatt Ihr teils obszönes >:( Antwortschreiben an almado/365AG hier einzustellen, hätten Sie vllt.
besser die Beiträge im Forum lesen sollen, welche die Wirksamkeit von Bonusverweigerungen und Preiserhöhungsmitteilungen dieses Ladens betreffen.

Bspw. schließt ein gemeldeter/betriebener "Ebay-Shop" in Ihrem Haushalt keinesfalls zwingend den Bonusanspruch aus  -  u.a. ist das abhängig von der diesbzgl. AGB-Klausel, die zum Zeitpunkt IHRES Vertragsabschlusses von almado verwendet wurde !

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