zunächst bleibt doch erstmal abzuwarten, ob E.ON nicht alle Altverträge mit der unwirksamen AGB-Preisanpassungsklausel noch kündigt.
Wenn sie das vorgehabt hätten, hätten Sie sich die Aktion mit den neuen AGB in dieser Form doch sparen können und hätten allen Altverträgen eine Kündigung mit gleichzeitigem Angebot eines Neuvertrages mit den geänderten AGB zugeschickt, so wie es mein Versorger seinerzeit gemacht hat. Dadurch hat er zwar einige Abgänge gehabt, aber dafür "sauberere" Verträge. Zwar war auch in diesen Verträgen wieder eine unwirksame Preisanpassungsklausel enthalten, aber diejenigen, die abgeschlossen hatten, hatten auf jeden Fall neue vereinbarte Preise und konnten nicht rückwirkend kürzen.
Also, welche Begründung hätte die AGB-Aktion, wenn man nicht nur den Kunden, die der Einbeziehung widersprechen, kündigen würde sondern ALLE Altverträge noch kündigt ?Welcher Versorger wird es auf weitere Kosten verursachende Gerichtsverfahren ankommen lassen, wo der Sachverhalt bereits höchstrichterlich (BGH und EuGH !) entschieden ist.
Haben Sie eine gewisse Zeit verschlafen oder haben Sie tatsächlich nicht mitbekommen, dass in der Vergangenheit so gut wie KEIN Versorger trotz höchstrichterlicher Rechtsprechung z.B. bei unwirksamen Preisanpassungsklauseln (selbst wenn diese identisch zu den eigenen waren) freiwillig Rückerstattungen im größeren Stil geleistet hat? Auch nicht auf Aufforderung. Mir ist da nur ein größerer Fall, ich meine es wäre EWE gewesen, bekannt. Ansonsten geht es fast immer ans Gericht bezgl. Rückerstattungen. Erst da bewegt man sich dann das eine oder andere Mal im Wege eines Vergleichs.
Wenn man Glück hatte, hat man es geschafft, im Wege einer Aufrechnung/Verrechnung mit anderen Ansprüchen des Versorgers (mal dahingestellt ob zulässiger- oder unzulässigerweise) dieses Geld zurück zu bekommen. Aber auch das wird heute immer schwerer, da sehr schnell bei Einbehaltungen/Nichtzahlungen Inkassobüros eingeschaltet und Verträge gekündigt werden.
Ich finde, Sie sind da deutlich zu optimistisch. Aber genauso wie Ihre Ratschläge möglicherweise später nicht Ihre Nerven kosten sondern die der betroffenen Kunden (womit ich Ihre Gesamtleistung nicht herabsetzen möchte, da Sie zugegebenermaßen auch eine Menge positiver Aufklärungsarbeit im Forum leisten), so kostet es auch den Entscheider beim Versorger, ob prozessiert wird, letztlich nicht sein Geld sondern das der Kunden.
Und ich weiss aus eigener Erfahrung, dass viele Kunden den Gang vor Gericht scheuen und letztlich doch "klein beigeben", so dass bei einer betriebswirtschaftlichen Betrachtung dieser Vorgehensweise wahrscheinlich sogar noch ein Gewinn übrig bleibt, und der Versorger wieder einen Strich bei der Seite "Gewinn, alles läuft richtig" macht.