Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Erhöhung der Abschlagszahlung / Kündigung möglich?

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KKRUBIN:
Hallo NickF95,

noch mal alles checken, was von almado an E-Mails eingegangen ist, denn die Ankündigung der Preiserhöhung kann sich, wie bei mir, schon sehr frühzeitig nach Vertragsbestätigung in einem Nebensatz am Ende eines längeren, nichtssagenden Textes verbergen. Beim Arbeitspreis des 2. Vertragsjahres stehen einem dann die Haare zu Berge. ::)

KKRUBIN:
Vielleicht auch noch mal prüfen:

immergrün AGB`s

§2 Absatz 9 (letzter Satz)
§8 Absatz 2 (die letzten 2 Sätze)

Stromfraß:
NickF95 schrieb:

--- Zitat ---vorab sei gesagt: bislang hatte ich mit almado noch gar keine Probleme.
Abgeschlossen habe ich zum 01.01.2013 über check24 einen "almado ökosiegel B" Tarif mit 3.200 kW/h (eigentlich verbrauche ich sogar weniger).
Laufzeit: 12 Monate
Kündigungsfrist (lt. AGBs): 6 Wochen (quasi vorgestern...)
Bisherige monatliche Abschlagszahlung: 59,00 €
Eine Einzugsermächtigung besteht seit meinem noch nicht an Almando übermittelten SEPA-Mandatsformular nicht mehr.
--- Ende Zitat ---

almado schrieb:

--- Zitat ---der örtlicher Netzbetreiber, die Stadtwerke Düsseldorf Netz GmbH, hat uns für Ihre Abnahmestelle eine veränderte Verbrauchsprognose mitgeteilt. Diese liegt weit über der Prognose, die bisher Basis für Ihre Abschlagszahlungen ist.
 
Wir versuchen die Abschläge in angemessener Höhe zu kalkulieren, sodass bei der Jahresverbrauchsabrechnung keine großen Zahlbeträge in die eine oder andere Richtung für Sie entstehen. Aus diesem Grund passen wir Ihren Abschlag auf den neuen Wert des Netzbetreibers an.
 
bisher:
monatlicher Abschlag 59,00 € - Basisprognose 3200,00 kWh/Jahr
 
ab 01.12.2013 :
monatlicher Abschlag  125,00 € - Basisprognose  5019,00 kWh/Jahr

--- Ende Zitat ---

Diese Differenz gilt es aufzuklären!
Wenn Ihre Angaben stimmen, dann ist doch ein Mehrverbrauch von über 1800 kWh erklärungsbedürftig.

Zunächst würde ich eine Eigenablesung durchführen.
Stimmt Ihre Verbrauchsangabe, dann dürften Sie bei knapp 2900 liegen.
Stimmt die Angabe des Netzbetreibers, müssten Sie ja bereits ca. 4400 kWh verbraucht haben.

Wie stromer51 schon schrieb:

--- Zitat ---Hier hilft nur die schriftliche Aufforderung beim Netzbetreiber die aktuelle Verbrauchsprognose schriftlich mitzuteilen.  Das habe ich mit meinem schon machen müssen.  Ging ohne Probleme.
Erst wenn sie das Schreiben haben, wissen sie ob die angegebene Verbrauchsprognose stimmt.
Zusätzlich können sie natürlich selber nach dem Zählerstand ihren Verbrauch nachrechnen.
--- Ende Zitat ---

Je nachdem geht es dann um die weitere Strategie.
Es gilt der Grundsatz: Abschlagszahlungen richten sich nach dem Vorjahresverbrauch!

khh:
@Stromfraß, was eigentlich ist denn nun damit ?   


--- Zitat von: Stromfraß am 11. November 2013, 17:50:08 ---... Nichts für ungut: ich werde mich künftig etwas mehr zurücknehmen.
--- Ende Zitat ---

Und ja, es geht um die weitere Strategie  -  besser :-X !

Stromfraß:
?????????
Hatte ich etwa geschrieben, ich lasse es künftig sein?

Ich bleibe dabei: erst wenn sich es aufklärt, warum die Eigenangabe von NickF95 und die vom Netzbetreiber nicht übereinstimmen, sondern sehr erheblich voneinander abweichen, kann man eine Aussage treffen über die weitere Vorgehensweise.

Stromer51 schrieb hierzu bereits:
i
--- Zitat ---ch sehe 2 Möglichkeiten.
- Netzbetreiber hat Zähler abgelesen (jährliche Turnusablesung) und neue Verbrauchsprognose erstellt
- ihr Anbieter hat den Verbrauch erfunden  und rechnet mit Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit
  (damit wäre der Bonus weg) oder es geht erstmal um zu mehr Geld zu kommen (vorerst)
--- Ende Zitat ---

Bisher habe ich noch nicht gelesen, was tatsächlich zutrifft.

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