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Autor Thema: Preiserhöhung Care Energy  (Gelesen 17130 mal)

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Offline Verbraucher

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Preiserhöhung Care Energy
« am: 15. November 2013, 16:23:34 »
Habe ebenfalls das diesbezügliche Preiserhöhungsschreiben erhalten. Da in diesem Schreiben weder der konkrete Vertragsgegenstand, hier die betreffende Vertragsnummer, noch die korrekte Bezeichnung des Tarifs (vertraglich lautet die Bezeichnung Care-Ökostrom Privat) benannt wurde, halte ich diese Preiserhöhungsankündigung für rechtlich unwirksam! ;D
Was sagen die Experten im Forum hier dazu?

Offline khh

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Re: Preiserhöhung Care Energy
« Antwort #1 am: 15. November 2013, 16:40:36 »
Fraglich ist insbesondere, auf welche wirksame AGB-Preisänderungsklause CE die Preiserhöhungen stützen will?

@Verbraucher,
trotzdem würde ich mein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen, zum Ablauf des 31.12.2013 kündigen und mir einen anderen seriösen Anbieter suchen (nicht wieder auf einen der anderen "Mogler" oder "Abzocker" hereinfallen - siehe hier im Forum!).
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline SabbelMR

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Re: Preiserhöhung Care Energy
« Antwort #2 am: 15. November 2013, 16:55:41 »
Da die reguläre Kündigungsfrist 6 Wochen zum Ende jeden Monats ist, wäre auch eine bis zum 19.11. eingehende ordentliche Kündigung (ganz ohne Sonderkündigungsrecht) zum 31.12. wirksam.

Im Zweifel auf beide Kündigungsmöglichkeiten stützen.


Natürlich könnten Sie sich jetzt mit Care über die Wirksamkeit der Preiserhöhung streiten - aber ob das Sinn macht?

LG Hamburg 28.10.2013 - Care Energy muss 7 Mio. Euro EEG-Umlage nachzahlen


Am Ende dürfen Sie die Diskussion dann möglicherweise gegenüber einem Insolvenzverwalter führen.

Offline SabbelMR

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Re: Preiserhöhung Care Energy
« Antwort #3 am: 15. November 2013, 17:01:42 »
Fraglich ist insbesondere, auf welche wirksame AGB-Preisänderungsklause CE die Preiserhöhungen stützen will?

Richtig - dem Kunden werden ja nur die "AGB EDL" (Energiedienstleistungsvertrag) ausgehändigt, der zwar eine Preiserhöhungsklausel beinhaltet, ja aber ausdrücklich den Stromzukauf zwecks Nutzenergieherstellung nicht regelt. Also kann sich diese Preiserhöhungsklausel nur auf die ominösen 1 ct. / kWh netto Entgelt für die "EDL (Energiedienstleistung) Standard" beziehen, die sowieso nur "virtuell" sind, da der Kunde ja 1 ct. / kWh für die "Beistellung" seiner Anlagen gutgeschrieben bekommt.


Die Beauftragung der mk-power mit dem Zukauf der notwendigen Strommengen für die "Energiedienstleistung" (also die "Nutzenergiebereitung") - erfolgte insoweit nur per Kreuz auf dem Auftragsformular. Das sieht auch das LG Hamburg in seinen jüngsten Urteilen so.

Offline SabbelMR

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Re: Preiserhöhung Care Energy
« Antwort #4 am: 15. November 2013, 17:10:58 »
PS:

Es gab von Care Energy mal eine "AGB Strom", die explizit das Vertragsverhältnis zwischen Endkunden und der mk-energy als Stromlieferant neben dem Vertragsverhältnis mit der mk-power als Energiedienstleister (die sogenannten "AGB EDL", die man auf der Webseite findet) regelten:

http://docdroid.net/65yx


Das Dokument ist ein Fund aus 2012.

Da seit Längerem zum Vertragsschluss offenbar nur noch die "AGB EDL" ("Energiedienstleistung") ausgehändigt werden, welche den "Zukauf von Primärenergien" ausdrücklich nicht regeln und die Vereinbarung über den Stromzukauf insoweit wohl ohne nähere Bedingungen nur über das Kreuz auf dem Auftragsformular erfolgt, kann sich wohl nur auf die o.a. AGB berufen, wer diese auch zum Vertrag erhalten hat.


Ob die Preiserhöhungsklausel darin wirksam ist, müsste man gesondert prüfen.

Wie gesagt dürfte sich die Preiserhöhungsklausel in den öffentlich verfügbaren "AGB EDL" nur auf den Preis für die Energiedienstleistung (Nutzenergieumwandlung, Anlagenbetrieb..) beziehen.

Offline Verbraucher

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Re: Preiserhöhung Care Energy
« Antwort #5 am: 15. November 2013, 17:21:11 »
Natürlich haben Sie Recht mit der Überlegung einer außerordentlichen, hilfsweise fristgerechten Kündigung zum 31.12.2013.

Weitergehend stellt sich auch noch die Frage nach dem Nachweis der s.g. "Billigkeit" der Preiserhöhung in dem Maße, wie im genannten Schreiben von Care Energy begründet. Rechnet man die tatsächlichen Erhöhungen bei den staatlichen Abgaben, insbesondere der EEG-Umlage und den Erhöhungen bei den Entgelten der Netznutzungsgebühren auf den bisher vereinbarten Preis, stellt die angekündigte Erhöhung einen nicht zu akzeptierenden Sachverhalt dar, der Analogien zu der, von Verbrauerschützern empfohlenen Musterbrief-Aktion bei vergangenen Gaspreiserhöhungen aufzeigt.

Was würde letztendlich passieren, wenn die von Care Energy geforderten Preise ab 2014 rechtlich unzulässig sind und der Kunde auf die bisherig vereinbarten Preise, ggf. mit dem tatsächlichen, nicht von Care Energy zu verantwortenden Erhöhungsbeträgen bei staatlichen Abgaben/Netznutzungsentgelten besteht?


Offline SabbelMR

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Re: Preiserhöhung Care Energy
« Antwort #6 am: 15. November 2013, 17:27:07 »
Sie müssen bedenken, daß Sie mit Care einen Contracting-Vertrag über Nutzenergiebereitstellung (welche angeblich auf den von Ihnen vertraglich "beigestellten" Kundenanlagen hergestellt wird) mit einer Zusatzvereinbarung über den Primärenergiezukauf (Strom) zu diesem Zweck haben und keinen klassischen Stromliefervertrag. So jedenfalls sieht das Care, so beschreiben es die "AGB EDL" (Energiedienstleistung), die Ihnen bei Vertragsabschluss wohl vorlagen.

Es stellt sich also zunächst die Frage, ob die entsprechenden Paragraphen, die sonst bei der Diskussion von Strompreiserhöhungen herangezogen werden, hier überhaupt Gültigkeit haben.

Die Frage dürfte selbst für einen Juristen nicht einfach sein.


Und realistisch muss man sich auch mal fragen, ob Care im Januar 2014 überhaupt noch liefern können wird (vgl. EEG-Nachzahlungen, Urteile vom 28.10.).

Offline Verbraucher

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Re: Preiserhöhung Care Energy
« Antwort #7 am: 15. November 2013, 17:31:10 »
@ SabelMR
Es ist richtig, dass mein Vetragsverhältnis mit Care Energy (mk-power Ihr Energiedienstleister gmbH & Co. KG) auf Nutzenergie aus Ökostrom lautet. Deswegen ist das mir jetzt zugegangene Preiserhöhungsschreiben, den Strombezug betreffend so nicht, für mein Vertragsverhältnis, zutreffend. ;D

Offline SabbelMR

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Re: Preiserhöhung Care Energy
« Antwort #8 am: 15. November 2013, 17:39:38 »
Sie haben mit Care (konkret: der mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co. KG) einen Vertrag über eine sogenannte Energiedienstleistung. Diese beinhaltet unter anderem die Herstellung von Nutzenergie aus Primärenergieträgern auf ihren Kundenanlagen, die sie entgeltlich der mk-power bzw. deren Erfüllungsgehilfen zu diesem Zweck "beistellen" (wobei sich das Entgelt 1:1 gegen den geschuldeten Preis für die "Energiedienstleistung Standard" aufrechnet).

Gleichzeitig haben Sie eine Vereinbarung mit der mk-power über die Beauftragung der Beschaffung der notwendigen Primärenergie (Strom), die wohl nur per Kreuz auf dem Auftragsformular besiegelt und sonst nicht näher geregelt ist (so sieht es auch das LG Hamburg). Die AGB zur Energiedienstleistung stellen ausdrücklich fest, daß die Primärenergiebeschaffung kein Bestandteil dieser Bedingungen ist.

So jedenfalls - nochmals - die Ansicht und die AGB zur Energiedienstleistung von Care Energy.


Wenn Sie eine wasserdichte Antwort auf ihre Frage haben wollen, ob das Preiserhöhungsschreiben überhaupt wirksam sein kann, weil sie ja vertraglich gar keinen Strom beziehen (ich sage: jein, denn möglicherweise haben sie die mk-power eben per Kreuz auf dem Auftragsformular zusätzlich zur "Energiedienstleistung" beauftragt, diesen - in den Worten von Care-Energy -Primärenergieträger zu beschaffen, um ihn quasi direkt wieder an die mk-power zwecks Nutzenergieherstellung abzutreten), müssten sie wohl einen Fachanwalt oder eine andere zur individuellen Rechtsberatung befugte Stelle beauftragen.


Andererseits:

Glauben Sie, daß Care noch lange ins Jahr 2014 hinein "durchhält", sodaß die Frage überhaupt von großer persönlicher Relevanz für Sie sein kann?

Offline Verbraucher

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Re: Preiserhöhung Care Energy
« Antwort #9 am: 15. November 2013, 18:02:06 »
Die Relevanz des "Durchhaltens" von CE in 2014 sehe ich auch leidenschaftslos und eher mit negativer Tendenz.
Was den Bestandteil des EDL-Vertrages im persönlichen Vertrag mit CE betrifft stimme ich Ihnen zu, hier war das Kreuz vorbelegt und konnte, wie mein persönlicher "Berater" von CE mir mitteilte, auch nicht abgewählt werden. Bezüglich der AGB's stellt sich die Sache konkret so dar, dass weder in den mir ausgehändigten Unterlagen zum Vertrag, noch in den von CE zugesandten Vertragsunterlagen jemals AGB's mitgeschickt wurde.

Die Auswahl eines neuen Versorgers ab 2014 hat bereits begonnen! :)

Offline SabbelMR

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Re: Preiserhöhung Care Energy
« Antwort #10 am: 15. November 2013, 18:18:29 »
Der Hauptvertrag mit Care-Energy (konkret: der mk-power) ist ja der Energiedienstleistungsvertrag. Deswegen kann dieser ja auch nicht abgewählt werden im Auftragsformular (vorausgewählt).

Laut Care-Energy ist die Energiedienstleistung (Anlagenbetrieb, Nutzenergieherstellung und Bereitstellung dieser) theoretisch mit jedem beliebigen Stromlieferanten kombinierbar.

Praktisch erteilt der Kunde aber Care-Energy mit dem zweiten, nicht vorausgewählten Kreuz auf dem Vertrag zusätzlich zur Energiedienstleistung der mk-power (und deren Erfüllungsgehilfen) den Auftrag, Strom zwecks Erbringung der Energiedienstleistung zu beschaffen - zum Preis von seinerzeit 19,90 Ct. / kWh.


Daß ihnen keine AGB ausgehändigt wurden, geht natürlich gar nicht. Wenn überhaupt, hätte man ihnen aber vermutlich sowieo nur die - auch auf der Care-Internetseite abrufbaren - AGB für die Energiedienstleistung ausgehändigt, die den Zukauf des Stroms ausdrücklich nicht zum Bestandteil haben.

Alles knifflig..

Offline khh

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Re: Preiserhöhung Care Energy
« Antwort #11 am: 15. November 2013, 19:01:10 »
... Daß ihnen keine AGB ausgehändigt wurden, geht natürlich gar nicht. ...

Zitat
BGB § 305 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss
1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.

Ohne wirksame Einbeziehung der AGB = kein wirksames Preisänderungsrecht !

Allerdings hat wohl jeder CE-Kunde im Auftrag unterschrieben – Zitat: „Hiermit bestätige/n ich/wir, die Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ...“. Da dürfte es schwierig werden, ein Gericht zu überzeugen, dass vor/bei Auftragserteilung keine AGB ausgehändigt wurden.

Maßgeblich für die Wirksamkeit der mitgeteilten Preiserhöhung sind insofern wohl eher § 307 Inhaltskontrolle und ggf. nachfolgend § 315 Billigkeitserfordernis!
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline SabbelMR

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Re: Preiserhöhung Care Energy
« Antwort #12 am: 15. November 2013, 19:08:13 »
Da für den Stromzukauf schon länger überhaupt keine AGB mehr ausgehändigt werden (es gab mal welche, siehe oben), sondern nur für die Energiedienstleistung (über 1 Ct. netto / kWh abzgl. 1 Ct. netto / kWh Vergütung für die "Anlagenbeistellung" = null)..

..ist die geschlossene Vereinbarung über den Stromzukauf (über seinerzeit 19,90 Ct./kWh zzgl. Grundentgelt) sowieso offenbar "AGB-los" - mit Ausnahme des kleinen Vollmachts-Absatzes unten auf dem Auftragsformular!


Die Preiserhöhungsklausel in den "AGB EDL" (Energiedienstleistung) - und das sind seit Längerem die einzigen von Care kommunizierten AGB - kann sich nicht auf den Stromzukauf beziehen, da die AGB EDL ausdrücklich vorausschicken, daß selbiger nicht von diesen Bedingungen erfasst ist.


Insoweit ist es hier sogar irrelevant, ob dem Kunden die "AGB EDL" vom Vertreter überlassen wurden oder nicht..


Wie gehabt: Individuelle Rechtsberatung leisten dazu befugte Personen / Stellen.
« Letzte Änderung: 15. November 2013, 19:15:16 von SabbelMR »

Offline Energiesparer51

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Re: Preiserhöhung Care Energy
« Antwort #13 am: 15. November 2013, 21:55:15 »
http://www.care-energy-online.de/index.php/stromgas/strom/hsv-oeko-tarif.html

gültig bis 31.12.2013 bei einem Wechsel zu ...

Da wurde gestern aber noch Anderes behauptet.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline SabbelMR

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Re: Preiserhöhung Care Energy
« Antwort #14 am: 16. November 2013, 06:53:10 »
"Schuld" an der Preiserhöhung um 5 Ct. / kWh sollen nun übrigens, neben den (realistisch: kaum) gestiegenen Umlagen und (realistisch: kaum oder gar nicht) erhöhten Netznutzungsentgelten "eine steigende Summe von nichtzahlenden Kunden" sein:


[..] Gründe für diese Entscheidung:

Erhöhungen von Umlagen und Netznutzungskosten, eine steigende Summe von Nichtzahlenden Kunden – aktuell haben wir ca. 9 Mio Euro offen. [..]


Das glaubt Care doch selbst nicht.

Bei einem angenommenen durchschnittlichen Monatsabschlag von 50,-€ (entsprechend ca. 2.600 kWh im "19,90" Tarif) entsteht ein Ausstand i.H.v. 100,-€, wenn man einen Kunden spätestens bei 2 rückständigen Abschlägen rausschmeißt (= fristlos kündigt und dem Grundversorger überlässt) - was Care sicherlich, bei der sonst an den Tag gelegten "juristischen Kratzbürstigkeit", auch tun wird. Und im Übrigen auch einer normalen unternehmerischen Sorgfalt bei einem angeblich so knapp kalkulierten Produkt entspräche.

Dementsprechend müsste Care nach weniger als 2 Jahren aktivem Geschäftsbetrieb 90.000 säumige Kunden in der Kartei haben bei einem Gesamt-Kundenbestand von derzeit 360.000 Kunden.


Selbst wenn man größere Stromverbraucher, nicht beglichene Forderungen aus Endabrechnungen uvm. mit einbezieht, erscheinen die behaupteten Zahlungsrückstände seitens Kunden in dieser Dimension nicht glaubwürdig.

Ich kenne da vielmehr einen anderen "Minus-Posten" ungefähr in derselben Höhe, der überhaupt nichts mit der Zahlungsmoral der Kunden zu tun hat ;).


Aber das (Schein-)Argument der bösen nichtzahlenden Kunden kennt man ja, wenn Manager Fehler gemacht haben..
« Letzte Änderung: 16. November 2013, 07:05:48 von SabbelMR »

 

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