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Autor Thema: LG Hamburg 28.10.2013 - Care Energy muss 7 Mio. Euro EEG-Umlage nachzahlen  (Gelesen 16656 mal)

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Offline SabbelMR

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So, mit dem guten Willen der Versuch einer geordneten Gliederung hier im Bereich, sollen hier nochmals die Urteile des LG Hamburg vom 28.10.2013 gegen Care Energy zur Diskussion gestellt werden, wenn danach noch Bedarf besteht.

http://openjur.de/u/655948.html
http://openjur.de/u/655954.html


Zum Sachverhalt:

Care Energy (bzw. konkret die "mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co. KG", Hamburg - mittlerweile "UPG United Power & Gas GmbH & Co. KG", Berlin -) muss insgesamt ca. 7.000.000€ nicht gezahlte EEG-Umlage zzgl. Zinsen an die Übertragungsnetzbetreiber Tennet TSO und 50hertz nachzahlen (Kläger).

Diese war im Zeitraum von Anfang 2012 bis einschließlich Mai 2013 (Tennet) bzw. Dezember 2012 (50hertz) angefallen.


Care hatte die entsprechenden Zahlungen nicht geleistet mit der Begründung, nicht zur Zahlung der EEG-Umlage verpflichtet zu sein, da eine Belieferung von Letztverbrauchern mit elektrischer Energie nicht erfolge (um es mal kurz zu fassen).

Das LG Hamburg hat diese Ansicht, wie bereits im Urteil aus dem Juli (Kläger dort: der Übertragungsnetzbetreiber Amprion) verneint. Es handele sich beim Geschäftsmodell des "Nutzenergie"-Contractings von Care Energy um eine "rechtliche Fiktion", in der es "gar keinen Letztverbraucher mehr geben soll", mit dem Zweck, die EEG-Umlagepflicht zu unterwandern. Dies greife nicht. Die behauptete Umwandlung von elektrischer Energie in Nutzenergie sei lebensfremd und nicht von Relevanz. Care-Energy beliefere Letztverbraucher mit elektrischer Energie, nämlich seine eigenen Kunden, die elektrische Energie zum Eigenverbrauch abnehmen. Daher bestehe die Verpflichtung zur Zahlung der EEG-Umlage.

Das von Care-Energy hilfsweise beantragte Grünstromprivileg (reduzierte EEG-Umlage) hat das Gericht ebenfalls abgeschmettert. Zum einen konnte Care die rechtzeitige Anzeige der Inanspruchnahme gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern, die jeweils im Vorjahr zu erfolgen hat, wohl nicht beweisen. Weiter entspreche auch das nachträglich beigebrachte Testat eines von Care beauftragten Wirtschaftsprüfers über die gelieferten Strommengen und deren Herkunft nicht den gesetzlichen Anforderungen. Es belegte wohl nicht, daß konkret gerade solche Ökostromarten in den vorgeschriebenen Anteilen geliefert wurden, welche laut Gesetz eine Inanspruchnahme der reduzierten EEG-Umlage (Grünstromprivileg) begründen.


Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, da Care in Berufung gehen könnte. Wohl aber für die Kläger gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


Von den o.a. Urteilen und Summen noch nicht erfasst sind die ebenfalls wohl nicht gezahlten EEG-Umlagebeträge für die Zeiträume ab 06/2013 (Tennet), 01/2013 (50hertz), 01/2013 (Amprion, letztes Urteil im Juli).

Der vierte deutsche Übertragungsnetzbetrieb, TransnetBW, hat vermutlich ebenfalls noch Ansprüche aus nicht oder nicht vollständig gezahlter EEG-Umlage, die möglicherweise bis zur Aufnahme der Stromlieferungen durch Care Anfang 2012 zurückreichen. Hier gab es bisher ersichtlich noch kein Urteil.
« Letzte Änderung: 15. November 2013, 16:52:02 von SabbelMR »

Offline SabbelMR

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Offline Energiesparer51

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Offline SabbelMR

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Offline SabbelMR

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Im heutigen Handesblatt (Print) war ebenfalls ein Artikel zu den Urteilen.

Offline SabbelMR

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Und Care äußert sich erstmalig gegenüber der Fachpresse zu der Angelegenheit (Auszug):

Das Energieunternehmen Care Energy hat gegen die beiden Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz und Tennet einen Prozess um die Zahlung der EEG-Umlage verloren. Eine Sprecherin von Tennet ebenso wie der Sprecher von Care Energy bestätigten auf energate-Nachfrage die Entscheidung [..]. Laut "Handelsblatt" geht es um einen Betrag von sieben Mio. Euro. [..] "Wir erwarten in den nächsten Monaten keine Rechnung in dieser Höhe", kommentierte der Sprecher von Care Energy. Das Unternehmen sei ebenso wie im Fall Amprion in Revision gegangen. [..]

Laut "Handelsblatt" hat das Landgericht Hamburg im aktuellen Prozess geurteilt, dass das Unternehmen auch nicht das Grünstromprivileg in Anspruch nehmen kann: "Der Ökostromanteil liegt bei null", soll es laut dem Bericht in dem Urteil heißen. "Das ist völliger Blödsinn", sagte der Care Energy-Sprecher zu energate. Ein Wirtschaftsprüfer habe den 100-prozentigen Grünstromanteil bestätigt. [..]

Offline Energiesparer51

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gomopa:
Zitat
Er konnte also nicht nachweisen, dass er mindestens 50 Prozent Strom aus Erneuerbaren Energien und 20 Prozent aus Wind und Solar eingekauft und geliefert hat.
Wie schon so oft geschrieben muss für das Grünstromprivileg EEG-vergütungsfähiger Strom in den vorgeschriebenen Anteilen geliefert werden. Erneuerbare Energie aus Nicht-EEG-Anlagen, wie z.B. aus ausländischen Anlagen führt nicht zu einer Ermäßigung der EEG-Umlage.

Aber soll er doch noch ein wenig die Gerichte beschäftigen.

der Satz vor obiger Zusammefassung stellt es korrekter dar:
Zitat
Martin Kristek konnte dem Gericht nicht nachweisen, dass er tatsächlich Ökostrom nach den gesetzlichen Vorgaben für das Grünstromprivileg nach Paragraph 39 des Erneuerbaren Energie Gesetzes geliefert hat.
« Letzte Änderung: 18. November 2013, 19:18:50 von Energiesparer51 »
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Offline SabbelMR

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Tja, ist ja alles schön und gut.

Aber es waren eben nicht jene Ökostromarten in den entsprechenden Anteilen und der nötigen Vermarktungsart, die das Grünstromprivileg begründen würden. Und das wusste Care sicher auch vor den Urteilen des LG Hamburg..

Offline Energiesparer51

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Es spielt doch keine Rolle ob die Definition für Erneuerbare Energie nach dem Stromsteuergesetz erfüllt wird und auch nicht ob es Herkunftsnachweise für diesen Strom gibt.
Entscheidend ist §39 EEG
http://www.buzer.de/gesetz/8423/a156948.htm
Danach muss es

Zitat
a) mindestens 50 Prozent des Stroms ist Strom im Sinne der §§ 23 bis 33 und

b) mindestens 20 Prozent des Stroms ist Strom im Sinne der §§ 29 bis 33;

Strom sein, der nach den genannten Paragrafen des EEG vergütungsfähig ist. Darüber sagt das Wirtschaftsprüfertestat allerdings offenkundig nichts aus.

Bluff, wie üblich.

PS: Als Stromhändler sollte man Energie nicht in MW/h handeln. Bei CE gibt es wohl diversen Schulungsbedarf.
« Letzte Änderung: 19. November 2013, 17:40:09 von Energiesparer51 »
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Offline SabbelMR

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Offline Kappa123

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Hi
noch ein Urteil..schaut euch mal dieses aus Hamburg an:
FG Hamburg 4.Senat Beschluss vom 08.08.2013, Az: 4 V 91/13; rechtskräftig nach Zurückweisung der Beschwerde durch den BFH mit Beschluss vom 17.09.2013, Az. des BFH VII B 160/13

Da geht es um ein in den Jahren 2011, 2012 und 2013 rasant gewachsenen Stromversorger mit einem Netz von verschiedenen Firmen..mit ca. 250.000 Kunden (Randziffer 15/16)..und nicht veröffentlichten /aufgestellten Jahresabschlüssen..Nach dem Urteil deckten die Einnahmen nicht die Materialkosten (Randziffer 9)..und die Stromsteuer wurde wohl auch nur in geringen Teilen bezahlt..
Der ganze Sachverhalt kommt mir jedenfalls sehr bekannt vor..zumal es wohl eher keine anderen Stromversorger in dieser Konstellation in Hamburg gibt..
aja das würde dann auch gewisse Kampfpreise erklären..alles nur ne schuldenblase?

viele Grüße

Offline Stromfraß

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Wird es nun eng bei CE oder können die die Millionenbeträge locker abdrücken?
So wie ich es lese, könnte CE noch in Berufung gehen und gewinnt zunächst mal Zeit.
Es sei denn, die Gläubiger verlangen ihr Geld und lassen vollstrecken.

Offline khh

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Das Thema ist mehr als ausführlich diskutiert, einschließlich Antworten auf die schon gehabten Fragen !
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Offline khh

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@ Kappa123,

wie Sie nachlesen können, ist das Thema "Care Energy" hier im Forum bis in die letzten Details durchgekaut.

Wenn es keine wirklich NEUE Entwicklungen oder Erkenntnisse gibt, ist eine weitere Diskussion überflüssig.

Danke.

Gruß khh
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