So, mit dem guten Willen der Versuch einer geordneten Gliederung hier im Bereich, sollen hier nochmals die Urteile des LG Hamburg vom 28.10.2013 gegen Care Energy zur Diskussion gestellt werden, wenn danach noch Bedarf besteht.
http://openjur.de/u/655948.htmlhttp://openjur.de/u/655954.htmlZum Sachverhalt:
Care Energy (bzw. konkret die "mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co. KG", Hamburg - mittlerweile "UPG United Power & Gas GmbH & Co. KG", Berlin -) muss insgesamt ca. 7.000.000€ nicht gezahlte EEG-Umlage zzgl. Zinsen an die Übertragungsnetzbetreiber Tennet TSO und 50hertz nachzahlen (Kläger).
Diese war im Zeitraum von Anfang 2012 bis einschließlich Mai 2013 (Tennet) bzw. Dezember 2012 (50hertz) angefallen.
Care hatte die entsprechenden Zahlungen nicht geleistet mit der Begründung, nicht zur Zahlung der EEG-Umlage verpflichtet zu sein, da eine Belieferung von Letztverbrauchern mit elektrischer Energie nicht erfolge (um es mal kurz zu fassen).
Das LG Hamburg hat diese Ansicht, wie bereits
im Urteil aus dem Juli (Kläger dort: der Übertragungsnetzbetreiber Amprion) verneint. Es handele sich beim Geschäftsmodell des "Nutzenergie"-Contractings von Care Energy um eine "rechtliche Fiktion", in der es "gar keinen Letztverbraucher mehr geben soll", mit dem Zweck, die EEG-Umlagepflicht zu unterwandern. Dies greife nicht. Die behauptete Umwandlung von elektrischer Energie in Nutzenergie sei lebensfremd und nicht von Relevanz. Care-Energy beliefere Letztverbraucher mit elektrischer Energie, nämlich seine eigenen Kunden, die elektrische Energie zum Eigenverbrauch abnehmen. Daher bestehe die Verpflichtung zur Zahlung der EEG-Umlage.
Das von Care-Energy hilfsweise beantragte Grünstromprivileg (reduzierte EEG-Umlage) hat das Gericht ebenfalls abgeschmettert. Zum einen konnte Care die rechtzeitige Anzeige der Inanspruchnahme gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern, die jeweils im Vorjahr zu erfolgen hat, wohl nicht beweisen. Weiter entspreche auch das nachträglich beigebrachte Testat eines von Care beauftragten Wirtschaftsprüfers über die gelieferten Strommengen und deren Herkunft nicht den gesetzlichen Anforderungen. Es belegte wohl nicht, daß konkret gerade solche Ökostromarten in den vorgeschriebenen Anteilen geliefert wurden, welche laut Gesetz eine Inanspruchnahme der reduzierten EEG-Umlage (Grünstromprivileg) begründen.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, da Care in Berufung gehen könnte. Wohl aber für die Kläger gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Von den o.a. Urteilen und Summen noch nicht erfasst sind die ebenfalls wohl nicht gezahlten EEG-Umlagebeträge für die Zeiträume ab 06/2013 (Tennet), 01/2013 (50hertz), 01/2013 (Amprion,
letztes Urteil im Juli).
Der vierte deutsche Übertragungsnetzbetrieb, TransnetBW, hat vermutlich ebenfalls noch Ansprüche aus nicht oder nicht vollständig gezahlter EEG-Umlage, die möglicherweise bis zur Aufnahme der Stromlieferungen durch Care Anfang 2012 zurückreichen. Hier gab es bisher ersichtlich noch kein Urteil.