Energiepreis-Protest > Care-Energy AG
Preiserhöhung Care Energy
Verbraucher:
Natürlich haben Sie Recht mit der Überlegung einer außerordentlichen, hilfsweise fristgerechten Kündigung zum 31.12.2013.
Weitergehend stellt sich auch noch die Frage nach dem Nachweis der s.g. "Billigkeit" der Preiserhöhung in dem Maße, wie im genannten Schreiben von Care Energy begründet. Rechnet man die tatsächlichen Erhöhungen bei den staatlichen Abgaben, insbesondere der EEG-Umlage und den Erhöhungen bei den Entgelten der Netznutzungsgebühren auf den bisher vereinbarten Preis, stellt die angekündigte Erhöhung einen nicht zu akzeptierenden Sachverhalt dar, der Analogien zu der, von Verbrauerschützern empfohlenen Musterbrief-Aktion bei vergangenen Gaspreiserhöhungen aufzeigt.
Was würde letztendlich passieren, wenn die von Care Energy geforderten Preise ab 2014 rechtlich unzulässig sind und der Kunde auf die bisherig vereinbarten Preise, ggf. mit dem tatsächlichen, nicht von Care Energy zu verantwortenden Erhöhungsbeträgen bei staatlichen Abgaben/Netznutzungsentgelten besteht?
SabbelMR:
Sie müssen bedenken, daß Sie mit Care einen Contracting-Vertrag über Nutzenergiebereitstellung (welche angeblich auf den von Ihnen vertraglich "beigestellten" Kundenanlagen hergestellt wird) mit einer Zusatzvereinbarung über den Primärenergiezukauf (Strom) zu diesem Zweck haben und keinen klassischen Stromliefervertrag. So jedenfalls sieht das Care, so beschreiben es die "AGB EDL" (Energiedienstleistung), die Ihnen bei Vertragsabschluss wohl vorlagen.
Es stellt sich also zunächst die Frage, ob die entsprechenden Paragraphen, die sonst bei der Diskussion von Strompreiserhöhungen herangezogen werden, hier überhaupt Gültigkeit haben.
Die Frage dürfte selbst für einen Juristen nicht einfach sein.
Und realistisch muss man sich auch mal fragen, ob Care im Januar 2014 überhaupt noch liefern können wird (vgl. EEG-Nachzahlungen, Urteile vom 28.10.).
Verbraucher:
@ SabelMR
Es ist richtig, dass mein Vetragsverhältnis mit Care Energy (mk-power Ihr Energiedienstleister gmbH & Co. KG) auf Nutzenergie aus Ökostrom lautet. Deswegen ist das mir jetzt zugegangene Preiserhöhungsschreiben, den Strombezug betreffend so nicht, für mein Vertragsverhältnis, zutreffend. ;D
SabbelMR:
Sie haben mit Care (konkret: der mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co. KG) einen Vertrag über eine sogenannte Energiedienstleistung. Diese beinhaltet unter anderem die Herstellung von Nutzenergie aus Primärenergieträgern auf ihren Kundenanlagen, die sie entgeltlich der mk-power bzw. deren Erfüllungsgehilfen zu diesem Zweck "beistellen" (wobei sich das Entgelt 1:1 gegen den geschuldeten Preis für die "Energiedienstleistung Standard" aufrechnet).
Gleichzeitig haben Sie eine Vereinbarung mit der mk-power über die Beauftragung der Beschaffung der notwendigen Primärenergie (Strom), die wohl nur per Kreuz auf dem Auftragsformular besiegelt und sonst nicht näher geregelt ist (so sieht es auch das LG Hamburg). Die AGB zur Energiedienstleistung stellen ausdrücklich fest, daß die Primärenergiebeschaffung kein Bestandteil dieser Bedingungen ist.
So jedenfalls - nochmals - die Ansicht und die AGB zur Energiedienstleistung von Care Energy.
Wenn Sie eine wasserdichte Antwort auf ihre Frage haben wollen, ob das Preiserhöhungsschreiben überhaupt wirksam sein kann, weil sie ja vertraglich gar keinen Strom beziehen (ich sage: jein, denn möglicherweise haben sie die mk-power eben per Kreuz auf dem Auftragsformular zusätzlich zur "Energiedienstleistung" beauftragt, diesen - in den Worten von Care-Energy -Primärenergieträger zu beschaffen, um ihn quasi direkt wieder an die mk-power zwecks Nutzenergieherstellung abzutreten), müssten sie wohl einen Fachanwalt oder eine andere zur individuellen Rechtsberatung befugte Stelle beauftragen.
Andererseits:
Glauben Sie, daß Care noch lange ins Jahr 2014 hinein "durchhält", sodaß die Frage überhaupt von großer persönlicher Relevanz für Sie sein kann?
Verbraucher:
Die Relevanz des "Durchhaltens" von CE in 2014 sehe ich auch leidenschaftslos und eher mit negativer Tendenz.
Was den Bestandteil des EDL-Vertrages im persönlichen Vertrag mit CE betrifft stimme ich Ihnen zu, hier war das Kreuz vorbelegt und konnte, wie mein persönlicher "Berater" von CE mir mitteilte, auch nicht abgewählt werden. Bezüglich der AGB's stellt sich die Sache konkret so dar, dass weder in den mir ausgehändigten Unterlagen zum Vertrag, noch in den von CE zugesandten Vertragsunterlagen jemals AGB's mitgeschickt wurde.
Die Auswahl eines neuen Versorgers ab 2014 hat bereits begonnen! :)
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