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Preiserhöhung Care Energy

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SabbelMR:
Der Hauptvertrag mit Care-Energy (konkret: der mk-power) ist ja der Energiedienstleistungsvertrag. Deswegen kann dieser ja auch nicht abgewählt werden im Auftragsformular (vorausgewählt).

Laut Care-Energy ist die Energiedienstleistung (Anlagenbetrieb, Nutzenergieherstellung und Bereitstellung dieser) theoretisch mit jedem beliebigen Stromlieferanten kombinierbar.

Praktisch erteilt der Kunde aber Care-Energy mit dem zweiten, nicht vorausgewählten Kreuz auf dem Vertrag zusätzlich zur Energiedienstleistung der mk-power (und deren Erfüllungsgehilfen) den Auftrag, Strom zwecks Erbringung der Energiedienstleistung zu beschaffen - zum Preis von seinerzeit 19,90 Ct. / kWh.


Daß ihnen keine AGB ausgehändigt wurden, geht natürlich gar nicht. Wenn überhaupt, hätte man ihnen aber vermutlich sowieo nur die - auch auf der Care-Internetseite abrufbaren - AGB für die Energiedienstleistung ausgehändigt, die den Zukauf des Stroms ausdrücklich nicht zum Bestandteil haben.

Alles knifflig..

khh:

--- Zitat von: SabbelMR am 15. November 2013, 18:18:29 ---... Daß ihnen keine AGB ausgehändigt wurden, geht natürlich gar nicht. ...
--- Ende Zitat ---


--- Zitat ---BGB § 305 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss
1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.
--- Ende Zitat ---

Ohne wirksame Einbeziehung der AGB = kein wirksames Preisänderungsrecht !

Allerdings hat wohl jeder CE-Kunde im Auftrag unterschrieben – Zitat: „Hiermit bestätige/n ich/wir, die Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ...“. Da dürfte es schwierig werden, ein Gericht zu überzeugen, dass vor/bei Auftragserteilung keine AGB ausgehändigt wurden.

Maßgeblich für die Wirksamkeit der mitgeteilten Preiserhöhung sind insofern wohl eher § 307 Inhaltskontrolle und ggf. nachfolgend § 315 Billigkeitserfordernis!

SabbelMR:
Da für den Stromzukauf schon länger überhaupt keine AGB mehr ausgehändigt werden (es gab mal welche, siehe oben), sondern nur für die Energiedienstleistung (über 1 Ct. netto / kWh abzgl. 1 Ct. netto / kWh Vergütung für die "Anlagenbeistellung" = null)..

..ist die geschlossene Vereinbarung über den Stromzukauf (über seinerzeit 19,90 Ct./kWh zzgl. Grundentgelt) sowieso offenbar "AGB-los" - mit Ausnahme des kleinen Vollmachts-Absatzes unten auf dem Auftragsformular!


Die Preiserhöhungsklausel in den "AGB EDL" (Energiedienstleistung) - und das sind seit Längerem die einzigen von Care kommunizierten AGB - kann sich nicht auf den Stromzukauf beziehen, da die AGB EDL ausdrücklich vorausschicken, daß selbiger nicht von diesen Bedingungen erfasst ist.


Insoweit ist es hier sogar irrelevant, ob dem Kunden die "AGB EDL" vom Vertreter überlassen wurden oder nicht..


Wie gehabt: Individuelle Rechtsberatung leisten dazu befugte Personen / Stellen.

Energiesparer51:
http://www.care-energy-online.de/index.php/stromgas/strom/hsv-oeko-tarif.html

gültig bis 31.12.2013 bei einem Wechsel zu ...

Da wurde gestern aber noch Anderes behauptet.

SabbelMR:
"Schuld" an der Preiserhöhung um 5 Ct. / kWh sollen nun übrigens, neben den (realistisch: kaum) gestiegenen Umlagen und (realistisch: kaum oder gar nicht) erhöhten Netznutzungsentgelten "eine steigende Summe von nichtzahlenden Kunden" sein:



--- Zitat von: http://www.diebewertung.de/2013-11-12/care-energykritik-als-begruendung-fuer-preissteigerung-160146 ---[..] Gründe für diese Entscheidung:

Erhöhungen von Umlagen und Netznutzungskosten, eine steigende Summe von Nichtzahlenden Kunden – aktuell haben wir ca. 9 Mio Euro offen. [..]
--- Ende Zitat ---


Das glaubt Care doch selbst nicht.

Bei einem angenommenen durchschnittlichen Monatsabschlag von 50,-€ (entsprechend ca. 2.600 kWh im "19,90" Tarif) entsteht ein Ausstand i.H.v. 100,-€, wenn man einen Kunden spätestens bei 2 rückständigen Abschlägen rausschmeißt (= fristlos kündigt und dem Grundversorger überlässt) - was Care sicherlich, bei der sonst an den Tag gelegten "juristischen Kratzbürstigkeit", auch tun wird. Und im Übrigen auch einer normalen unternehmerischen Sorgfalt bei einem angeblich so knapp kalkulierten Produkt entspräche.

Dementsprechend müsste Care nach weniger als 2 Jahren aktivem Geschäftsbetrieb 90.000 säumige Kunden in der Kartei haben bei einem Gesamt-Kundenbestand von derzeit 360.000 Kunden.


Selbst wenn man größere Stromverbraucher, nicht beglichene Forderungen aus Endabrechnungen uvm. mit einbezieht, erscheinen die behaupteten Zahlungsrückstände seitens Kunden in dieser Dimension nicht glaubwürdig.

Ich kenne da vielmehr einen anderen "Minus-Posten" ungefähr in derselben Höhe, der überhaupt nichts mit der Zahlungsmoral der Kunden zu tun hat ;).


Aber das (Schein-)Argument der bösen nichtzahlenden Kunden kennt man ja, wenn Manager Fehler gemacht haben..

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