Energiepreis-Protest > Care-Energy AG
Preiserhöhung Care Energy
Verbraucher:
Habe ebenfalls das diesbezügliche Preiserhöhungsschreiben erhalten. Da in diesem Schreiben weder der konkrete Vertragsgegenstand, hier die betreffende Vertragsnummer, noch die korrekte Bezeichnung des Tarifs (vertraglich lautet die Bezeichnung Care-Ökostrom Privat) benannt wurde, halte ich diese Preiserhöhungsankündigung für rechtlich unwirksam! ;D
Was sagen die Experten im Forum hier dazu?
khh:
Fraglich ist insbesondere, auf welche wirksame AGB-Preisänderungsklause CE die Preiserhöhungen stützen will?
@Verbraucher,
trotzdem würde ich mein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen, zum Ablauf des 31.12.2013 kündigen und mir einen anderen seriösen Anbieter suchen (nicht wieder auf einen der anderen "Mogler" oder "Abzocker" hereinfallen - siehe hier im Forum!).
SabbelMR:
Da die reguläre Kündigungsfrist 6 Wochen zum Ende jeden Monats ist, wäre auch eine bis zum 19.11. eingehende ordentliche Kündigung (ganz ohne Sonderkündigungsrecht) zum 31.12. wirksam.
Im Zweifel auf beide Kündigungsmöglichkeiten stützen.
Natürlich könnten Sie sich jetzt mit Care über die Wirksamkeit der Preiserhöhung streiten - aber ob das Sinn macht?
LG Hamburg 28.10.2013 - Care Energy muss 7 Mio. Euro EEG-Umlage nachzahlen
Am Ende dürfen Sie die Diskussion dann möglicherweise gegenüber einem Insolvenzverwalter führen.
SabbelMR:
--- Zitat von: khh am 15. November 2013, 16:40:36 ---Fraglich ist insbesondere, auf welche wirksame AGB-Preisänderungsklause CE die Preiserhöhungen stützen will?
--- Ende Zitat ---
Richtig - dem Kunden werden ja nur die "AGB EDL" (Energiedienstleistungsvertrag) ausgehändigt, der zwar eine Preiserhöhungsklausel beinhaltet, ja aber ausdrücklich den Stromzukauf zwecks Nutzenergieherstellung nicht regelt. Also kann sich diese Preiserhöhungsklausel nur auf die ominösen 1 ct. / kWh netto Entgelt für die "EDL (Energiedienstleistung) Standard" beziehen, die sowieso nur "virtuell" sind, da der Kunde ja 1 ct. / kWh für die "Beistellung" seiner Anlagen gutgeschrieben bekommt.
Die Beauftragung der mk-power mit dem Zukauf der notwendigen Strommengen für die "Energiedienstleistung" (also die "Nutzenergiebereitung") - erfolgte insoweit nur per Kreuz auf dem Auftragsformular. Das sieht auch das LG Hamburg in seinen jüngsten Urteilen so.
SabbelMR:
PS:
Es gab von Care Energy mal eine "AGB Strom", die explizit das Vertragsverhältnis zwischen Endkunden und der mk-energy als Stromlieferant neben dem Vertragsverhältnis mit der mk-power als Energiedienstleister (die sogenannten "AGB EDL", die man auf der Webseite findet) regelten:
http://docdroid.net/65yx
Das Dokument ist ein Fund aus 2012.
Da seit Längerem zum Vertragsschluss offenbar nur noch die "AGB EDL" ("Energiedienstleistung") ausgehändigt werden, welche den "Zukauf von Primärenergien" ausdrücklich nicht regeln und die Vereinbarung über den Stromzukauf insoweit wohl ohne nähere Bedingungen nur über das Kreuz auf dem Auftragsformular erfolgt, kann sich wohl nur auf die o.a. AGB berufen, wer diese auch zum Vertrag erhalten hat.
Ob die Preiserhöhungsklausel darin wirksam ist, müsste man gesondert prüfen.
Wie gesagt dürfte sich die Preiserhöhungsklausel in den öffentlich verfügbaren "AGB EDL" nur auf den Preis für die Energiedienstleistung (Nutzenergieumwandlung, Anlagenbetrieb..) beziehen.
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