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Autor Thema: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest  (Gelesen 64432 mal)

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Offline khh

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Re: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« Antwort #15 am: 17. November 2013, 17:00:44 »
Man darf auch gespannt sein, welche Rolle der Energiefach alias FirstCon in dem Trauerspiel noch spielen wird. ...

@masterflok,

Ihre unbelegten Unterstellungen und Diffamierungsversuche gegenüber @Energiefachmann interessieren nicht. >:(

Die von ihm in dem zitierten Beitrag beschriebenen/aufgezählten "Akte" sind nachprüfbare Fakten !

Ob seine Schlussfolgerungen sämtlich zutreffen, sollen und werden vllt. andere beurteilen.
« Letzte Änderung: 17. November 2013, 17:08:01 von khh »
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Offline Didakt

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Re: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« Antwort #16 am: 17. November 2013, 21:14:44 »
User @ khh hat in seinem Beitrag weiter oben (« #8 am: Heute um 01:35:30 ») die Fragwürdigkeit der schleierhaften Aussagen der jeweils amtierenden Vorstände der EGNW zu der gesetzlichen Vorgabe gemäß § 33 (3) GenG skizziert.

Dem Vorstand und dem Aufsichtsrat ging es in ihrem Kalkül erkennbar stets darum, den Mitgliedern jegliche Transparenz über die wirtschaftliche Lage der Genossenschaft vorzuenthalten. Augenscheinlich wohl aus gutem Grund, wie sich’s jetzt zeigt. Man könnte dieses pflichtwidrige Verhalten auch mit „Insolvenzverschleppung“ umschreiben. Fraglich ist in diesem Zusammenhang allerdings auch, weshalb die Mitglieder dies sang- und klaglos hinnahmen.

Fragwürdig ist in diesem Zusammenhang aber auch ein anderer Tatbestand, den es aufzuklären und zu beantworten gilt:

Die genossenschaftliche Pflichtprüfung ist die gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlussprüfung für Genossenschaften, die in § 53 GenG geregelt ist. In den Jahren 2012/2013 hätte sie bei der EGNW zumindest einmal stattfinden müssen.

Diese Pflichtprüfung wird durch einen Prüfungsverband durchgeführt (§ 54 GenG). Die EGNW ist ausweislich ihrer Geschäftsordnung Mitglied im Prüfverband der Deutschen Verkehrs-, Dienstleistungs- und Konsumgenossenschaften e.V.
Die Pflichten des Prüfungsverbandes und der an der Prüfung beteiligten Prüfer ergeben sich aus
§ 62 GenG.

Zitierte Prüfungsinhalte:
"Der Prüfung unterliegen in diesem Zusammenhang auch Umfang, Entwicklung und Intensität der leistungswirtschaftlichen und mitgliedschaftlichen Beziehungen zwischen der Genossenschaft und ihren Mitgliedern. Eine Überprüfung der Geschäftsführung erfolgt nicht nur auf ihre formale Ordnungsmäßigkeit, sondern auch auf die Zweckmäßigkeit der getroffenen Entscheidungen.

Sie ist mindestens in jedem zweiten Geschäftsjahr durchzuführen und dient der Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der Beantwortung der Frage, ob die Geschäfte der Genossenschaft ordnungsgemäß, also nach anerkannten betriebswirtschaftlichen Grundsätzen sowie in Übereinstimmung mit Gesetz und Satzung, geführt werden. Prüfungsgegenstand sind die Einrichtungen der Genossenschaft, ihre Vermögenslage sowie die Geschäftsführung einschließlich der Mitgliederliste.

Übersteigt die Bilanzsumme einer Genossenschaft 2 Mio. €, ist die genossenschaftliche Pflichtprüfung in jedem Geschäftsjahr durchzuführen.

Für die kleinen Genossenschaften gilt ein vereinfachtes Prüfungsverfahren auf der Basis der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 53 (1) GenG).

Bei Genossenschaften, deren Bilanzsumme 1 Mio. € und deren Umsatzerlöse 2 Mio. übersteigen, ist im Rahmen der genossenschaftlichen Pflichtprüfung gemäß § 53 (2) GenG auch der Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes nach den hierfür einschlägigen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) zu prüfen.

Schließlich gelten auch für Genossenschaften hinsichtlich der Verpflichtung zur Aufstellung eines Jahresabschlusses sowie der dabei zu beachtenden Grundsätze die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB)."

Hat eine solche Pflichtprüfung in 2012 oder 2013 stattgefunden? Wenn sie erfolgt ist, warum sind danach die offensichtlichen Ungereimtheiten in der Geschäftsführung nicht abgestellt worden? Fragen über Fragen!
« Letzte Änderung: 17. November 2013, 21:20:06 von Didakt »

Offline khh

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Re: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« Antwort #17 am: 17. November 2013, 23:21:01 »
[...]
Die genossenschaftliche Pflichtprüfung ist die gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlussprüfung für Genossenschaften, die in § 53 GenG geregelt ist. In den Jahren 2012/2013 hätte sie bei der EGNW zumindest einmal stattfinden müssen.
[...]
Zitierte Prüfungsinhalte: "Der Prüfungung unterliegen in diesem Zusammenhang ..."
[...]

Wie an verschiedener Stelle nachzulesen ist, erfolgte die gesetzliche Pflichtprüfung der Jahresabschlüsse 2010 und 2011 durch den zuständigen genossenschaftlichen Verband im August 2012.

Mit den von @Didakt wiedergegebenen darüber hinausgehende Prüfungsinhalte - besonders hinsichtlich Geschäfts-führung und Aufsicht sowie Transparenz der wirtschaftlichen Lage für die Mitglieder - hat man sich augenscheinlich wohl leider nicht ausreichend befasst.  :(

Im Vergleich zu dem mir bekannten Geno-Prüfungsverband scheint der hier zuständige ein Papiertiger zu sein.

Es bleiben die meinerseits erinnerten fragwürdigen "7 Akte" in 2012 sowie die Fragen bzgl. der vorgesehenen Schadensersatzprüfung im Zusammenhang mit dem sogen. 'Handschlagvertrag' in 2010.
« Letzte Änderung: 17. November 2013, 23:35:22 von khh »
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Offline Didakt

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Re: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« Antwort #18 am: 18. November 2013, 12:06:46 »

...Spannend wird es bei denjenigen, die bei der EGNW noch Zahlungen offen haben.
...Der Insolvenzverwalter wird denen schon klar machen, dass das alles andere als rechtens war.

Spannend wird es für die EGNW auch bei denjenigen, die noch Forderungen an sie haben! Folge der Insolvenz ist doch wohl, dass die EGNW ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und wird.

Es kommt doch einiges zusammen:
Verletzung der Buchführungspflicht, Einstellung der Zahlungsverpflichtungen, Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das "Vermögen".


(Edit DieAdmin: Beanstandete Textpassage gelöscht)
« Letzte Änderung: 04. Dezember 2013, 10:49:55 von DieAdmin »

Offline Neu-Genosse

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Re: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« Antwort #19 am: 29. November 2013, 19:40:59 »
Möglicherweise führte ja auch ein "vorübergehender Liquiditätsengpass" zu dem Insolvenzverfahren. Auf diese Idee könnte man kommen, wenn man eine aktuelle Gerichtsentscheidung betrachtet. Hier geht es um einen Antrag auf Prozesskostenhilfe des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden. Herr Lange macht in dem Verfahren eigene Ansprüche gegen die EGNW geltend und sah sich im Laufe dieses Prozesses plötzlich einer Widerklage wegen Schadenersatzansprüchen ausgesetzt. Das Gericht hatte sich im Rahmen des Antrages auf Prozesskostenhilfe mit den Erfolgsaussichten zu beschäftigen.

Das Gericht hält danach alle vom Kläger geltend gemachten Ansprüche für nicht erfolgversprechend, als dass hierauf Prozesskostenhilfe hätte bewilligt werden können.
Demgegenüber hält das Gericht die von Seiten der EGNW geltend gemachten Ansprüche für gegeben.
Dazu gehört insbesondere der im Wege der Widerklage (Feststellungsantrag) geltend gemachte Schadenersatzanspruch.

Das Gericht stellt in dem Beschluss vom 22.11.2013  Az. 8 O 129/13  in aller Deutlichkeit fest, dass Herr Lange mit Unterzeichnung des Kooperationsvertrages  seine Pflichten aus dem Dienstvertrag nach §§ 611, 280 BGB verletzt hat. Auch insoweit nimmt das Gericht erfreulicherweise Bezug auf den einschlägigen § 4 Nr. 6 der geltenden Satzung, wonach Herr Lange nicht befugt gewesen sei, ein außerplanmäßiges Geschäft  mit einem Wert von über € 10.000,-- ohne Genehmigung des Aufsichtsrats abzuschließen.
Es sei vor allem auch nicht ersichtlich, dass die inhaltlichen Vereinbarungen – gemeint ist der Kooperationsvertrag – für die EGNW finanziell vorteilhaft gewesen wären.

Es besteht daher eine hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit zu Lasten von Herrn Lange.


Das wäre die Einschätzung von wirklichen Juristen, die in krassem Widerspruch zur Meinung der hier im Forum schreibenden Möchtegern-Rechtskundigen steht.



Der Neu-Genosse

Offline Didakt

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Re: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« Antwort #20 am: 29. November 2013, 21:45:31 »
@ Neu-Genosse, nur ganz kurz:

Die von Ihnen zitierten Gerichtsentscheidungen interessieren mich persönlich überhaupt nicht. Sie haben für mich keinerlei Relevanz! Weshalb auch? Überdies berühren Sie auch nicht die eigentliche Thematik dieses Threads.

Da Sie augenscheinlich über einschlägiges Insiderwissen verfügen, könnten Sie sich an dieser Stelle doch auch einmal zu den aktuellen Versäumnissen der EGNW äußern. Sind Sie etwa der Meinung, dass die o. g. Unterlassungen einschl. der überfälligen Generalversammlung keine Straftatbestände erfüllen?

Die Insolvenz kommt nicht von ungefähr! Die wahren Gründe bringt die Sonne schon noch an den Tag, vielleicht auch den Tatbestand der möglichen Veruntreuung der Mitgliedereinlagen.

Offline khh

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Re: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« Antwort #21 am: 30. November 2013, 04:33:28 »
Das wäre die Einschätzung von wirklichen Juristen, die in krassem Widerspruch zur Meinung der hier im Forum schreibenden Möchtegern-Rechtskundigen steht.

Und Sie als anscheinend ebenfalls „wirklicher Jurist“ haben selbstverständlich im Gegensatz „zur Meinung der hier im Forum schreibenden Möchtegern-Rechtskundigen“ den totalen Ein- und Überblick !?  ::)

Fakt ist wohl: Wäre FirstCon nicht eingesprungen, hätte die EGNW mangels vorhandener Liquidität, um die verlangten Sicherheiten zu hinterlegen, ab 01.01.2012 die eigenständige Belieferung mit Strom wohl kaum aufnehmen können.
Fakt ist weiterhin, dass Mitte 2012, wie vom damaligen VS-Vors. Lange in der Einladung zur GV zutreffend angekündigt wurde, mehr als 50 % des Eigenkapitals bereits „verbraten“ war, was von den „Buchführungs- und Bilanzierungs-Experten“ der AR-Mehrheit zu dem Zeitpunkt heftigst bestritten wurde!

Mitte 2012 wäre die EGNW aufgrund der Kündigung des Bilanzkreisverantwortlichen Lange auch wohl kaum in der Lage gewesen, die eigenständige Belieferung aufrecht zu erhalten. Hätte der seinerzeitige Vorstand sich zu dem „Deal“ mit FirstCon die Zustimmung des AR eingeholt, insbesondere bzgl. einer insolvenzsicheren Übertragung des eG-Vermögens und mit einer verbindlich festzulegenden „Rückübertragung“ der eigenständigen Belieferung durch die EGNW, wäre der damalige Vorstand seinen Pflichten wohl nachgekommen.

In den nachfolgenden diversen Gerichtsverfahren (FirstCon ./. EGNW und FirstCon ./. einzelne EGNW-Mitglieder) ist ein Aspekt m.E. nie zutreffend vorgetragen worden, welcher womöglich zu völlig anderen Urteilen der befassten Gerichte geführt hätte  -  nämlich:
Wenn Gas-Bezieher bis 30.09.2011 und Strom-Bezieher bis 31.12.2011 (aufgrund der nicht autorisierten Vermittlung durch die EGNW!) Kunden der EnerGenSüd eG gewesen sein sollen, dann kann es nachfolgend mangels Kündigung der EGS gegenüber den einzelnen Kunden kaum zu wirksamen Lieferverträgen mit der EGNW gekommen sein. Und gar nicht existierende Verträge konnte wohl niemand (rechtswidrig) an FirstCon „verschachern“.

So viel „zur Meinung der hier im Forum schreibenden Möchtegern-Rechtskundigen“, die für die eigene Einschätzung aufgrund der desolaten Informationspolitik der EGNW keinen Anspruch auf die ‚absolute Wahrheit’ geltend machen, aber auch keine Eigeninteressen vertreten, weil das eigene Hinterteil womöglich "auf Grundeis" geht ! 

Nachtrag:
Es stellt sich auch die Frage, wo eigentlich die auf "Rechtsanwalt-Treuhandkonto" eingezahlten Beträge verblieben sind, die ja wohl für eventuell berechtigte Forderungen der FirstCon gegenüber der EGNW (lt. Urteil einzelner Gerichte ?) dort "geparkt" wurden !?

@Neu-Genosse,
können Sie für uns Rechtsunkundige mal erläutern, was ein "vorübergehender Liquiditätsengpass, der möglicherweise zu dem Insolvenzverfahren führte" denn bitteschön sein soll ? 
 
« Letzte Änderung: 30. November 2013, 16:53:39 von khh »
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Offline Didakt

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Re: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« Antwort #22 am: 30. November 2013, 13:16:10 »
@ Neu-Genosse

Sie schrieben:
Zitat
Möglicherweise führte ja auch ein "vorübergehender Liquiditätsengpass" zu dem Insolvenzverfahren.

Wie immer Sie auch zur EGNW stehen, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Sie in Kenntnis oder in Ihrer Einschätzung der Finanzsituation der Genossenschaft so „blauäugig“ waren bzw. sind und den Noch-Mitgliedern vermitteln wollen, es habe dort ab Herbst 2011, zumindest aber nach dem Untergang der EnS noch eine wirtschaftliche Tragfähigkeit gegeben. Mitnichten!

Die schon damals bestehenden und andauernden Liquiditätsprobleme hat die EGNW – auch trotz des damaligen Spendenaufrufs ‒ nicht mehr in den Griff bekommen. Nach den geltenden Finanzregeln und dem Ergebnis einer notwendigen ordentlichen Liquiditäts- und Finanzplanung musste doch schon Mitte 2012 und erst recht nach dem Debakel mit FirstCon erkennbar sein, dass die Insolvenz unausweichlich ist. Die reale prekäre Finanzlage hat man den Mitgliedern seinerzeit auf der GV bewusst vorenthalten! D >:(

Also bitte unterlassen Sie die Schönfärberei.

(Edit DieAdmin: Beanstandete Textpassage gelöscht)
« Letzte Änderung: 04. Dezember 2013, 10:48:50 von DieAdmin »

Offline Neu-Genosse

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Re: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« Antwort #23 am: 03. Dezember 2013, 20:44:02 »
Zitat
Nachtrag:
Es stellt sich auch die Frage, wo eigentlich die auf "Rechtsanwalt-Treuhandkonto" eingezahlten Beträge verblieben sind, die ja wohl für eventuell berechtigte Forderungen der FirstCon gegenüber der EGNW (lt. Urteil einzelner Gerichte ?) dort "geparkt" wurden !?


Ich habe mich für Sie einmal erkundigt.

Herr Petersen teilt mit, dass die eingezahlten Gelder auf dem Anderkonto  nach wie vor vorhanden sind, soweit nicht bereits auf Anforderung der Einzahlenden eine Rückzahlung an jene oder in Einzelfällen eine autorisierte Zahlung an Dritte erfolgt ist. Er weist darauf hin, dass es sich nicht um Vermögenswerte der EGNW handelt und somit nicht zur Insolvenzmasse der EGNW oder gar zu etwaigen Zahlungsansprüchen der FirstCon gehören. Ferner hat er mich darauf hingewiesen, dass nach seiner Auffassung der ursprüngliche Anlass zur Einrichtung dieses Kontos weggefallen ist und die Einzahler Ihre Einzahlungen zurückerhalten sollten; hierzu aber eine Anweisung der Einzahler erforderlich ist. Die eingezahlten Beträge dienten übrigens nicht für „eventuell berechtigte Forderungen der FirstCon gegen die EGNW“.

Die seinerzeitige Absicht bestand darin, dass Herr Petersen der FirstCon GmbH vorschlagen wollte, nur wenige Musterprozesse gegen ausgewählte Kunden zu führen um dann je nach Prozessausgang die Kunden zu Auszahlungen an die FirstCon oder Rückzahlungen an sich zu veranlassen. Da diese „Prozessvereinbarung“ von der FirstCon aber abgelehnt und stattdessen eine Vielzahl von Verfahren eingeleitet wurden, hatte sich der ursprüngliche Gedanke dann alsbald erledigt.


Im Übrigen hatte ich den "vorübergehenden Liquiditätsengpass" ganz bewusst in Anführungszeichen gesetzt als Hinweis darauf, dass möglicherweiswe nach dem Ende des Verfahrens, für das Prozesskostenhilfe beantragt wurde, der EGNW möglicherweise Schadenersatzansprüche in nicht unbeträchtlicher Höhe (sechsstellig?) zugesprochen wurden. Dafür gibt es dann mind. 2, möchlicherweise auch mehr Gesamtschuldner. Damit wäre die EGNW dann wieder liquide. Dabei handelt es sich dann nicht um Schönfärberei sondern um ein Stück nicht ganz unberechtigte Hoffnung. Immerhin sieht eine promovierte durchaus sachkundige Juristin eine so hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass sich die Ausgabe von Steuergeldern für einen Rechtsstreit verbietet.
« Letzte Änderung: 03. Dezember 2013, 20:57:31 von Neu-Genosse »
Der Neu-Genosse

Offline Didakt

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Re: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« Antwort #24 am: 04. Dezember 2013, 11:31:06 »
Im Übrigen hatte ich den "vorübergehenden Liquiditätsengpass" ganz bewusst in Anführungszeichen gesetzt als Hinweis darauf, dass möglicherweiswe nach dem Ende des Verfahrens, für das Prozesskostenhilfe beantragt wurde, der EGNW möglicherweise Schadenersatzansprüche in nicht unbeträchtlicher Höhe (sechsstellig?) zugesprochen wurden. Dafür gibt es dann mind. 2, möchlicherweise auch mehr Gesamtschuldner. Damit wäre die EGNW dann wieder liquide. Dabei handelt es sich dann nicht um Schönfärberei sondern um ein Stück nicht ganz unberechtigte Hoffnung. Immerhin sieht eine promovierte durchaus sachkundige Juristin eine so hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass sich die Ausgabe von Steuergeldern für einen Rechtsstreit verbietet.

Was es nicht alles gibt? Eine überaus fragwürdige Konstruktion, die Sie uns hier präsentieren. Zudem setzen Sie dabei auch noch voraus, dass der ehemalige VV so liquide ist, dass er bei der erwarteten Verurteilung zur Zahlung von Schadenersatzansprüchen an die EGNW sofort einen sechsstelligen Betrag „hinblättern“ könnte, obschon er für seine gerichtliche Auseinandersetzung mit der EGNW Prozesskostenhilfe beantragt hatte. Na ja, die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.  :D

Ich hoffe vielmehr inständig, dass andere sachkundige Juristen ‒ wegen mir auch ohne Doktortitel ‒ in diesem Insolvenzfall den weiter oben genannten Tatbeständen nachgehen und die Wahrheit ans Licht bringen!

Offline Energietourist

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Re: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« Antwort #25 am: 04. Dezember 2013, 16:16:57 »
@Neu-Genosse
sehen sie es doch ein - der Laden ist tot, da erholt sich keiner und niemand mehr.
@Didakt hat völlig recht, das einzige, was an diesem Laden noch interessiert:

a) gab es Insolvenzverschleppung
b) wurden Gelder veruntreut
c) wenn ja, wer ist dafür verantwortlich.

Offline Didakt

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Re: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« Antwort #26 am: 04. Dezember 2013, 16:55:45 »
Von der Adminin weiter oben:
Zitat
(Edit DieAdmin: Beanstandete Textpassage gelöscht)

Aber, aber, werter Neu-Genosse, es wäre gar nicht nötig gewesen, die Adminin hinter geschlossenem Visier zu einer Zensur zu veranlassen und durch sie die Ihnen nicht genehmen Textpassagen aus meinen Beiträgen löschen zu lassen.
Ein kleiner beanstandender Hinweis an mich hätte genügt, um die missfälligen Textteile selbstverständlich sofort von mir direkt löschen zu lassen. Soviel Fairness Ihnen gegenüber muss schon sein! ;)

@ DieAdmin,

bislang war mir fremd, dass hier im Forum nur die von den gegenüberstehenden Diskutanten erwünschten Inhalte ausgetauscht werden dürfen bzw. Bestand haben.
Womit begründen Sie ihren repressiven Akt? Mir ist nicht bewusst, gegen die Anstandsregeln des Forums gehandelt zu haben.


Offline DieAdmin

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Re: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« Antwort #27 am: 04. Dezember 2013, 17:05:13 »
...

@ DieAdmin,

bislang war mir fremd, dass hier im Forum nur die von den gegenüberstehenden Diskutanten erwünschten Inhalte ausgetauscht werden dürfen bzw. Bestand haben.
Womit begründen Sie ihren repressiven Akt? Mir ist nicht bewusst, gegen die Anstandsregeln des Forums gehandelt zu haben.

@Didakt,

in einer Email an Sie ist es erklärt worden. Sollte die Erklärung nicht reichen, dann richten Sie bitte weiteren Fragen an info(at)energieverbraucher.de

Offline Neu-Genosse

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Re: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« Antwort #28 am: 04. Dezember 2013, 18:30:19 »
@Energietourist
für die von Ihnen angeführten Vorwürfe a) und b) gegen nache dem 15.6.12 agierende Verantwortliche sind mir keine Anhaltspunkte bekannt. Über Sachverhalte davor wurde auf den vergangenen GV die Mitgliedschaft informiert.

@didakt
Auch wenn sie es mir sicherlich nicht glauben, daran bin ich völlig unschuldig. Allerdings kann ich es nachvollziehen. Jemanden öffentlich mehrerer Straftaten zu bezichtigen ist auch für mich nicht ok, meines Wissens nach sogar strafbar.
Der Neu-Genosse

Offline Didakt

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Re: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« Antwort #29 am: 04. Dezember 2013, 21:25:56 »
@ Neu-Genosse,

pardon, inzwischen ist mir bekannt, dass Sie die Textlöschung nicht veranlasst haben.

Zu Ihrem Vorwurf: Eine strafbare Handlung etwa gemäß § 186 StGB ist mir nicht vorzuhalten. Die von mir weiter oben und an anderer Stelle genannten Fakten sind mir gegenüber noch von keiner Stelle entkräftet worden. Was ging in der Gen an Pflichtwidrigkeiten vor sich? Z. B. verlief die Korrespondenz mit der EGNW bezüglich der Auszahlung meines Auseinandersetzungsguthabens völlig ins Leere. Die „Bringschuld“ wird dort scheinbar als Fremdwort nicht verstanden. Erst eine Ausrede, dann die absolute Stille und dann – wer hätte das jemals gedacht – die ach so plötzlich aus dem Himmel gefallenen grundlose Insolvenz?
Die angeblich noch vorhandenen ca. 2900 Mitglieder bleiben über die konkrete aktuelle Finanzlage uninformiert, da keine Generalversammlung, kein Jahresabschluss, kein Sonstwas an Beantwortung von dringlichen Fragen! Ich wollte mich eigentlich nicht mehr aufregen, sondern passiv verhalten, ich bin schließlich kein Mitglied mehr. Aber meine Forderung ist noch zu begleichen. Deshalb äußere ich hier meine Meinung.

Übrigens, die Löschung meiner Textpassagen beruht auf ihrer Verkennung der Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG.
Nur die bewusste Behauptung unwahrer Tatsachen verbleibt bereits von vornherein außerhalb des Schutzbereichs des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG.

 

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