Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
unwissende:
Hallo,
sorry, aber kann mir jemand sagen, wie sich die rechtliche Situation bei so einer Insolvenz verhält? Ich diskutiere gerade mit einer Freundin, die vor einigen Jahren auf Empfehlung eines Bekannten Mitglied geworden ist und nie wieder was damit zu tun hatte. Sie ist aus reiner Bequemlichkeit nie ausgetreten und als sie das jetzt machen wollte stellte Sie fest, dass die EWGN jetzt Pleite ist.
Hat man bei einer Genossenschaft evtl. als Mitglied auch Haftungsprobleme gegenüber offenen Verbindlichkeiten. Gibt es solche? Wer kennt sich aus?
Vielen Dank.
Didakt:
@ unwissende
Kurz und bündig:
Die Rechte und Pflichten des Mitglieds der Genossenschaft ergeben sich aus der Satzung und Geschäftsordnung der EGNW (näheres siehe Web-Seite der EGNW) sowie aus dem Genossenschaftsgesetz.
Über die EGNW und ihre Probleme ist hier im Forum viel berichtet und diskutiert worden. Bitte bei Interesse nachlesen.
Die Genossenschaft hat augenscheinlich Liquiditätsprobleme und kann deshalb ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen.
Sie hat deshalb beim zuständigen Amtsgericht einen Insolvenzantrag gestellt. Das Gericht hat noch am gleichen Tag die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Was das bedeutet, können Sie hier http://www.vsh-jur.de/fileadmin/downloads/insolvenz/InsV_FAQ.pdf nachlesen.
Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet den Gläubigern nur das Vermögen der Genossenschaft (§ 2 GenG), auch wenn ihre Satzung eine Nachschusspflicht der Genossen vorsieht. In der Genossenschaftssatzung ist vorzusehen, ob die Mitglieder in der Insolvenz der Genossenschaft zur Befriedigung der Gläubiger „sogenannte“ Nachschüsse an die Insolvenzmasse leisten müssen (§ 6 Nr. 3 GenG).
Gemäß Satzung der EGNW besteht für ihre Mitglieder diesbezüglich keine Nachschusspflicht.
Die Mitglieder können wohl davon ausgehen, dass das Insolvenzverfahren durch Gerichtsbeschluss eröffnet wird. Von der Rückzahlung der Genossenschaftseinlagen oder auch nur eines Teiles davon ist wohl nicht mehr auszugehen!
unwissende:
Hallo,
vielen Dank, das liest sich guuuuut. Wir haben die Satzung rauf und runter gelesen und nach diesem Part gesucht. Habe jetzt allerdings eine neuere Version gefunden in der es ausdrücklich drin steht :) :).
Man weiss ja nicht wie viele Mitglieder die egnw genau hat und wie viele ja noch Mitglieder sind, auch wenn sie bereits gekündigt haben. Meine Freundin hat sich ewig nicht mehr gekümmert und auch nichts mehr vo dem Laden gehört. Schlecht wäre es gewesen, wenn jetzt noch sechstellige Summen auf 10 Mitgliedern zu verteilen gewesen wären... PUH, vielen Dank.
Daran, dass so etwas mal passieren könnte und bei dieser Geschäftsform ein Risiko darstellt, daran hat damals beim Abschluß keiner gedacht.
Viiiieeelen Dank!
Didakt:
--- Zitat von: unwissende am 08. Dezember 2013, 19:58:08 ---Man weiss ja nicht wie viele Mitglieder die egnw genau hat und wie viele ja noch Mitglieder sind, auch wenn sie bereits gekündigt haben. Viiiieeelen Dank!
--- Ende Zitat ---
@ unwissende
Die letzte gänzlich unergiebige Generalversammlung fand am 08.06.2013 statt. Dazu wurden insgesamt 2.769 Mitglieder eingeladen. Zu diesem Kreis gehörten naturgemäß auch jene Mitglieder, die bis zum 31.12.2012 ihre Mitgliedschaft bereits gekündigt hatten, deren Kündigungen jedoch erst mit Ablauf des 31.12.2013 wirksam werden.
Siehe auch hier
masterflok:
--- Zitat von: Didakt am 08. Dezember 2013, 17:42:05 ---Von der Rückzahlung der Genossenschaftseinlagen oder auch nur eines Teiles davon ist wohl nicht mehr auszugehen!
--- Ende Zitat ---
Und das schließen Sie voraus? Haben Sie etwa Einsicht in die Bücher? Mögen Sie Ihr wissen mit uns teilen? :)
Soweit mir bekannt ist, wurden bis zum Antrag der Insolvenz sämtliche Forderungen beglichen, sprich man ist nicht im Zahlungsrückstand. Ein Problem ist jedoch viel mehr, dass die eigenen Genossen bei der EGNW mit einer beachtlichen Summe in der Kreide stehen, weil sie die Schlussrechnungen z.B. mit dem gezeichneten Geno-Anteil aufgerechnet haben. Auch wurden mögliche Schadensersatzforderungen aus der Insolvenz der EnergenSüd einseitig geltenden gemacht, obwohl die Höhe noch gar nicht abzusehen ist, geschweige denn geklärt ist, ob die EGNW überhaupt Schadenersatzpflichtig ist (möchte ich nicht bewerten, dass sollen Juristen tun!).
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