Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG

Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest

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Hans Hans:

--- Zitat von: Neu-Genosse am 04. Dezember 2013, 18:30:19 ---@didakt
Auch wenn sie es mir sicherlich nicht glauben, daran bin ich völlig unschuldig. Allerdings kann ich es nachvollziehen. Jemanden öffentlich mehrerer Straftaten zu bezichtigen ist auch für mich nicht ok, meines Wissens nach sogar strafbar.

--- Ende Zitat ---
@ Didakt
Ich schrieb Ihnen vor geraumer Zeit  u.a. ins „Merkbuch“, dass Sie mit Ihren  „Sachverhaltsschilderungen“ – „Behauptungen u. Ausführungen“ bisher, die Tatbestandsmäßigkeit des §164 StGB objektiv und subjektiv – Vorsatz / Motiv /Absicht sehr treffend belegen werden. Die  Staatsanwaltschaft wird sich nicht von Ihnen missbrauchen lassen, zur Durchsetzung Ihrer ggf. vorhanden zivilrechtlichen Ansprüche.#
 
Sie schrieben nun kürzlich u.a.:#-
Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
« Antwort #60 am: 09. November 2013, 13:36:35
Zitat @ Didakt:#
’’ ….wegen der pflichtwidrigen Unterlassung der fristgerechten Aufstellung des Jahresabschlusses für 2012 rechtsgrundlos und damit gesetzwidrig….#
Die aus diesem Grund Anfang Juli 2013 gegen die Energiegenossenschaft Nordwest eG erstattete Strafanzeige wegen Verletzung der Buchführungspflicht gemäß § 283b I Nr. 3 b StGB in Verbindung mit einschlägigen Bestimmungen des HGB ist von der zuständigen Staatsanwaltschaft aus bestimmten Gründen zunächst abschlägig beschieden worden. Das letzte Wort ist darüber aber noch nicht gesprochen. …#

Sie wiederholen und verstärken also Ihre Beschuldigungen wider besseres Wissen- siehe Ermittlungsergebnis StA- und führen aus: #
Es kommt doch einiges zusammen:Verletzung der Buchführungspflicht, Einstellung der Zahlungsverpflichtungen, Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das "Vermögen".(Edit DieAdmin: Beanstandete Textpassage gelöscht)#

Die weiteren z.Zt. nicht mehr verfügbaren konkreten Beschuldigungen von Ihnen und „öffentliche Anzeige von Straftaten“ hier im Forum sind wohl nicht „verkannt“ ohne Grund gelöscht, aber durchaus noch abrufbares „Zeugnis“. Ihre Ausführungen: #
„Die reale prekäre Finanzlage hat man den Mitgliedern seinerzeit auf der GV bewusst vorenthalten! D Also bitte unterlassen Sie die Schönfärberei.(Edit DieAdmin: Beanstandete Textpassage gelöscht)“#

Nach einer für mich zwangsläufig längerfristigen Abwesenheit hier im Forum erinnere ich Sie an § 164 StGB- dieser mögliche Tatbestand hat nichts mit freier Meinungsäußerung im Sinne des GG zu tun und empfehle zu Ihrer „Beruhigung“ diesbezüglich Einsicht in die §§ 78 – 78 c StGB zu nehmen.
Ggf.es mir möglich wird, komme ich gelegentlich auf Sie zurück.#Ps:Ihr Lieblingsphilosoph Friedrich Nietzsche schrieb in einem Stück: "Der Wahrheit dienen wenige in Wahrheit, weil nur wenige den reinen Willen haben gerecht zu sein und selbst von diesen wieder die wenigsten die Kraft, gerecht sein zu können." – denken Sie mal darüber nach.

khh:

--- Zitat von: Neu-Genosse am 04. Dezember 2013, 18:30:19 ---@Energietourist
für die von Ihnen angeführten Vorwürfe a) und b) gegen nach dem 15.6.12 agierende Verantwortliche sind mir keine Anhaltspunkte bekannt. Über Sachverhalte davor wurde auf den vergangenen GV die Mitgliedschaft informiert.
[...]
--- Ende Zitat ---

@Neu-Genosse,

bitte nicht die durch GV-Protokolle und Mitglieder-Briefe belegten Tatsachen schönen oder verdrehen >:( :
In der GV am 15.06.12 wollten der damalige Vorstand und AR-Vorsitzende pflichtgemäß über die Eigenkapital-Situation der EGNW informieren, was aber vollumfänglich nicht möglich war (bspw. hat man auch den Steuerberater nicht zu Wort kommen lassen), weil von der damaligen AR-Mehrheit und dem 'Finanzverantwortlichen' (alle drei nach dem 15.06.12 weiterhin im AR oder VS !) vehement bestritten wurde, dass 50 % des Genossenschaftsvermögens verbraucht sind. Welche der beiden völlig konträren Informationen sollten die in der GV anwesenden Mitglieder denn nehmen, um richtig informiert zu sein? Der weitere Verlauf der GV zeigt jedenfalls eher, dass man wohl der Falsch-Info geglaubt hat. 

Bei dem Mitglieder-Brief vom 23.06.2012, der wieder die Falsch-Info beinhaltete, waren dann alle "nach dem 15.6.12 agierende Verantwortliche" mit im Boot! Die beiläufige Erwähnung in der GV am 13.10.12 (ohne pflichtgemäße vorherige Ankündigung in der GV-Einladung als TOP !), dass die 50% doch unterschritten sind, wird wohl niemand als gesetzeskonforme Information der GV und der Mitglieder verkaufen wollen/können, oder?

Der später angeführte Grund, warum der Jahresabschluss 2012 nicht pflichtgemäß bis Ende Mai 2013, spätestens im Juni, erstellt und der GV vorgelegt werden konnte, klingt m.E. sehr fadenscheinig. Jedenfalls hätte man die rechtzeitige Herausgabe der Unterlagen 2012 und u.a. eine pünktliche (oder mangels Masse auch nicht) Auszahlung der Auseinandersetzungsguthaben ausgeschiedener Mitglieder bewirken können, wenn die strittige Rechnung des vormaligen Steuerberaters (ggf. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) gleich bezahlt worden wäre. Die Höhe des Rechnungsbetrages hätte man dann auch im Nachhinein gerichtlich prüfen lassen können. So hat man das Gefühl, dass der „Grund“ ganz willkommen war, um Zeit zu gewinnen. Und eigenartig ist schon, dass bald nach dem Vorliegen aller Unterlagen 2012 der Insolvenzantrag gestellt wird.

Also mal schön abwarten, wie diese höchst fragwürdigen Vorgänge von zuständiger Seite bezgl. Haftung und womöglich sogar Insolvenzverschleppung bewertet werden!

Didakt:

--- Zitat von: Energietourist am 04. Dezember 2013, 16:16:57 ---... das einzige, was an diesem Laden noch interessiert:
a) gab es Insolvenzverschleppung
b) wurden Gelder veruntreut
c) wenn ja, wer ist dafür verantwortlich.

--- Ende Zitat ---

@ Energietourist,

ein inzwischen bekannter Herr aus der Szene hat gestern ersichtlich bei der Adminin mit Drohgebärden auf sich aufmerksam gemacht und die Löschung der als anrüchig betrachteten Textteile in meinen Beiträgen weiter oben veranlasst. Mich konnte das zwar nicht erschrecken! Ich habe es dennoch großzügig toleriert.

Ihnen könnte evtl. Gleiches ins Haus stehen. Sollten Sie für solche Schreckschüsse empfänglich sein, empfehle ich Ihnen, sogleich Ihren obigen Text zu editieren oder zu löschen. ;)


@ khh,

von Ihnen sachlich auf den Punkt gebracht:

--- Zitat ---Also mal schön abwarten, wie diese höchst fragwürdigen Vorgänge von zuständiger Seite bezgl. Haftung und womöglich sogar Insolvenzverschleppung bewertet werden!

--- Ende Zitat ---
Mit Ihrem Beitrag gehe ich vollkommen d’accord.

Didakt:
@ Hans Hans,

Sie nun schon wieder. Sie kennen doch meine Meinung zu Ihren komisch anmutenden früheren Ausführungen. Daran hat sich auch nach Ihrem neuerlichen Beitrag nichts geändert. Ich sehe keinen Anlass, für eine Antwort darauf meine kostbare Zeit zu verschwenden, weil es Ihnen ja ohnehin an der notwendigen Einsicht in ihre verfehlten Handlungen und denen anderer mangelt.
Also verschonen Sie mich mit Ihren Belästigungen! >:(

Hans Hans:

--- Zitat von: Didakt am 05. Dezember 2013, 12:55:13 ---@ Hans Hans,
... Sie kennen doch meine Meinung zu Ihren komisch anmutenden früheren Ausführungen. ... Ich sehe keinen Anlass, für eine Antwort ..., weil es Ihnen ja ohnehin an der notwendigen Einsicht in ihre verfehlten Handlungen und denen anderer mangelt.
Also verschonen Sie mich mit Ihren Belästigungen! >:(

--- Ende Zitat ---
@ Didakt –welche verfehlten Handlungen werfen Sie explizit m i r denn vor?
Mir ist schon bewusst, dass ich es mit dem Monopolisten der Intelligenz zu tun habe; doch derart hochgradig hatte ich das nicht eingeschätzt. Es ist schon richtig, ich sollte Sie nicht überstrapazieren. Zur Klarstellung: Ich bin für Nichts verantwortlich, was Sie unterstellen, nur für mich selbst, meine Recherchen und Beurteilungen. Meiner bescheidenen Verantwortung als Mitglied der Geno bin ich nachgekommen.
Damit Sie in vielerlei Hinsicht noch besser werden, sollten Sie sich bei Herrn Prof. Emer. Dr. „Sowas“ auf die Couch begeben, der weis immer mal wieder herauszustellenden Rat, nur manchmal für sich selbst nicht oder zu spät.
Wenn Sie keinen„Stuss“ erzählen, um in Ihrem Jargon zu sprechen, kann es Ihnen jedenfalls nicht schaden - oder vielleicht doch?
Alles Gute für Sie …

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