Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG

Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest

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Didakt:
@ Neu-Genosse, nur ganz kurz:

Die von Ihnen zitierten Gerichtsentscheidungen interessieren mich persönlich überhaupt nicht. Sie haben für mich keinerlei Relevanz! Weshalb auch? Überdies berühren Sie auch nicht die eigentliche Thematik dieses Threads.

Da Sie augenscheinlich über einschlägiges Insiderwissen verfügen, könnten Sie sich an dieser Stelle doch auch einmal zu den aktuellen Versäumnissen der EGNW äußern. Sind Sie etwa der Meinung, dass die o. g. Unterlassungen einschl. der überfälligen Generalversammlung keine Straftatbestände erfüllen?

Die Insolvenz kommt nicht von ungefähr! Die wahren Gründe bringt die Sonne schon noch an den Tag, vielleicht auch den Tatbestand der möglichen Veruntreuung der Mitgliedereinlagen.

khh:

--- Zitat von: Neu-Genosse am 29. November 2013, 19:40:59 ---Das wäre die Einschätzung von wirklichen Juristen, die in krassem Widerspruch zur Meinung der hier im Forum schreibenden Möchtegern-Rechtskundigen steht.
--- Ende Zitat ---

Und Sie als anscheinend ebenfalls „wirklicher Jurist“ haben selbstverständlich im Gegensatz „zur Meinung der hier im Forum schreibenden Möchtegern-Rechtskundigen“ den totalen Ein- und Überblick !?  ::)

Fakt ist wohl: Wäre FirstCon nicht eingesprungen, hätte die EGNW mangels vorhandener Liquidität, um die verlangten Sicherheiten zu hinterlegen, ab 01.01.2012 die eigenständige Belieferung mit Strom wohl kaum aufnehmen können.
Fakt ist weiterhin, dass Mitte 2012, wie vom damaligen VS-Vors. Lange in der Einladung zur GV zutreffend angekündigt wurde, mehr als 50 % des Eigenkapitals bereits „verbraten“ war, was von den „Buchführungs- und Bilanzierungs-Experten“ der AR-Mehrheit zu dem Zeitpunkt heftigst bestritten wurde!

Mitte 2012 wäre die EGNW aufgrund der Kündigung des Bilanzkreisverantwortlichen Lange auch wohl kaum in der Lage gewesen, die eigenständige Belieferung aufrecht zu erhalten. Hätte der seinerzeitige Vorstand sich zu dem „Deal“ mit FirstCon die Zustimmung des AR eingeholt, insbesondere bzgl. einer insolvenzsicheren Übertragung des eG-Vermögens und mit einer verbindlich festzulegenden „Rückübertragung“ der eigenständigen Belieferung durch die EGNW, wäre der damalige Vorstand seinen Pflichten wohl nachgekommen.

In den nachfolgenden diversen Gerichtsverfahren (FirstCon ./. EGNW und FirstCon ./. einzelne EGNW-Mitglieder) ist ein Aspekt m.E. nie zutreffend vorgetragen worden, welcher womöglich zu völlig anderen Urteilen der befassten Gerichte geführt hätte  -  nämlich:
Wenn Gas-Bezieher bis 30.09.2011 und Strom-Bezieher bis 31.12.2011 (aufgrund der nicht autorisierten Vermittlung durch die EGNW!) Kunden der EnerGenSüd eG gewesen sein sollen, dann kann es nachfolgend mangels Kündigung der EGS gegenüber den einzelnen Kunden kaum zu wirksamen Lieferverträgen mit der EGNW gekommen sein. Und gar nicht existierende Verträge konnte wohl niemand (rechtswidrig) an FirstCon „verschachern“.

So viel „zur Meinung der hier im Forum schreibenden Möchtegern-Rechtskundigen“, die für die eigene Einschätzung aufgrund der desolaten Informationspolitik der EGNW keinen Anspruch auf die ‚absolute Wahrheit’ geltend machen, aber auch keine Eigeninteressen vertreten, weil das eigene Hinterteil womöglich "auf Grundeis" geht ! 

Nachtrag:
Es stellt sich auch die Frage, wo eigentlich die auf "Rechtsanwalt-Treuhandkonto" eingezahlten Beträge verblieben sind, die ja wohl für eventuell berechtigte Forderungen der FirstCon gegenüber der EGNW (lt. Urteil einzelner Gerichte ?) dort "geparkt" wurden !?

@Neu-Genosse,
können Sie für uns Rechtsunkundige mal erläutern, was ein "vorübergehender Liquiditätsengpass, der möglicherweise zu dem Insolvenzverfahren führte" denn bitteschön sein soll ? 
 

Didakt:
@ Neu-Genosse

Sie schrieben:

--- Zitat ---Möglicherweise führte ja auch ein "vorübergehender Liquiditätsengpass" zu dem Insolvenzverfahren.
--- Ende Zitat ---

Wie immer Sie auch zur EGNW stehen, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Sie in Kenntnis oder in Ihrer Einschätzung der Finanzsituation der Genossenschaft so „blauäugig“ waren bzw. sind und den Noch-Mitgliedern vermitteln wollen, es habe dort ab Herbst 2011, zumindest aber nach dem Untergang der EnS noch eine wirtschaftliche Tragfähigkeit gegeben. Mitnichten!

Die schon damals bestehenden und andauernden Liquiditätsprobleme hat die EGNW – auch trotz des damaligen Spendenaufrufs ‒ nicht mehr in den Griff bekommen. Nach den geltenden Finanzregeln und dem Ergebnis einer notwendigen ordentlichen Liquiditäts- und Finanzplanung musste doch schon Mitte 2012 und erst recht nach dem Debakel mit FirstCon erkennbar sein, dass die Insolvenz unausweichlich ist. Die reale prekäre Finanzlage hat man den Mitgliedern seinerzeit auf der GV bewusst vorenthalten! D >:(

Also bitte unterlassen Sie die Schönfärberei.

(Edit DieAdmin: Beanstandete Textpassage gelöscht)

Neu-Genosse:

--- Zitat ---Nachtrag:
Es stellt sich auch die Frage, wo eigentlich die auf "Rechtsanwalt-Treuhandkonto" eingezahlten Beträge verblieben sind, die ja wohl für eventuell berechtigte Forderungen der FirstCon gegenüber der EGNW (lt. Urteil einzelner Gerichte ?) dort "geparkt" wurden !?
--- Ende Zitat ---


Ich habe mich für Sie einmal erkundigt.

Herr Petersen teilt mit, dass die eingezahlten Gelder auf dem Anderkonto  nach wie vor vorhanden sind, soweit nicht bereits auf Anforderung der Einzahlenden eine Rückzahlung an jene oder in Einzelfällen eine autorisierte Zahlung an Dritte erfolgt ist. Er weist darauf hin, dass es sich nicht um Vermögenswerte der EGNW handelt und somit nicht zur Insolvenzmasse der EGNW oder gar zu etwaigen Zahlungsansprüchen der FirstCon gehören. Ferner hat er mich darauf hingewiesen, dass nach seiner Auffassung der ursprüngliche Anlass zur Einrichtung dieses Kontos weggefallen ist und die Einzahler Ihre Einzahlungen zurückerhalten sollten; hierzu aber eine Anweisung der Einzahler erforderlich ist. Die eingezahlten Beträge dienten übrigens nicht für „eventuell berechtigte Forderungen der FirstCon gegen die EGNW“.

Die seinerzeitige Absicht bestand darin, dass Herr Petersen der FirstCon GmbH vorschlagen wollte, nur wenige Musterprozesse gegen ausgewählte Kunden zu führen um dann je nach Prozessausgang die Kunden zu Auszahlungen an die FirstCon oder Rückzahlungen an sich zu veranlassen. Da diese „Prozessvereinbarung“ von der FirstCon aber abgelehnt und stattdessen eine Vielzahl von Verfahren eingeleitet wurden, hatte sich der ursprüngliche Gedanke dann alsbald erledigt.


Im Übrigen hatte ich den "vorübergehenden Liquiditätsengpass" ganz bewusst in Anführungszeichen gesetzt als Hinweis darauf, dass möglicherweiswe nach dem Ende des Verfahrens, für das Prozesskostenhilfe beantragt wurde, der EGNW möglicherweise Schadenersatzansprüche in nicht unbeträchtlicher Höhe (sechsstellig?) zugesprochen wurden. Dafür gibt es dann mind. 2, möchlicherweise auch mehr Gesamtschuldner. Damit wäre die EGNW dann wieder liquide. Dabei handelt es sich dann nicht um Schönfärberei sondern um ein Stück nicht ganz unberechtigte Hoffnung. Immerhin sieht eine promovierte durchaus sachkundige Juristin eine so hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass sich die Ausgabe von Steuergeldern für einen Rechtsstreit verbietet.

Didakt:

--- Zitat von: Neu-Genosse am 03. Dezember 2013, 20:44:02 ---Im Übrigen hatte ich den "vorübergehenden Liquiditätsengpass" ganz bewusst in Anführungszeichen gesetzt als Hinweis darauf, dass möglicherweiswe nach dem Ende des Verfahrens, für das Prozesskostenhilfe beantragt wurde, der EGNW möglicherweise Schadenersatzansprüche in nicht unbeträchtlicher Höhe (sechsstellig?) zugesprochen wurden. Dafür gibt es dann mind. 2, möchlicherweise auch mehr Gesamtschuldner. Damit wäre die EGNW dann wieder liquide. Dabei handelt es sich dann nicht um Schönfärberei sondern um ein Stück nicht ganz unberechtigte Hoffnung. Immerhin sieht eine promovierte durchaus sachkundige Juristin eine so hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass sich die Ausgabe von Steuergeldern für einen Rechtsstreit verbietet.

--- Ende Zitat ---

Was es nicht alles gibt? Eine überaus fragwürdige Konstruktion, die Sie uns hier präsentieren. Zudem setzen Sie dabei auch noch voraus, dass der ehemalige VV so liquide ist, dass er bei der erwarteten Verurteilung zur Zahlung von Schadenersatzansprüchen an die EGNW sofort einen sechsstelligen Betrag „hinblättern“ könnte, obschon er für seine gerichtliche Auseinandersetzung mit der EGNW Prozesskostenhilfe beantragt hatte. Na ja, die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.  :D

Ich hoffe vielmehr inständig, dass andere sachkundige Juristen ‒ wegen mir auch ohne Doktortitel ‒ in diesem Insolvenzfall den weiter oben genannten Tatbeständen nachgehen und die Wahrheit ans Licht bringen!

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