Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG

Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest

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masterflok:
Man darf auch gespannt sein, welche Rolle der Energiefach alias FirstCon in dem Trauerspiel noch spielen wird. Unmittelbar nach bekannt werden der Insolvenz, hat die FirstCon sämtliche Genossen angemahnt offene Forderung, die wohlwissend einzig gegenüber der EGNW bestehen, zu begleichen. Teilweise liegen sogar rechtskräftige Gerichtsurteile vor, in denen die Forderung für nichtig erklärt wurde. Davon zeigt man sich jedoch unbeeindruckt. Wenn ich das als juristischer Leie in einer kurzen google-Suche richtig verstanden habe, so erfüllt das wissentliche Mahnen einer falschen Forderung den Tatbestand des Betruges. Die Genossen bzw. ehemaligen Genossen sollten deshalb in Erwägung ziehen Anzeige gegen die FirstCon zu stellen.

khh:
@masterflok, was bitte hat Ihr Beitrag mit dem Thema dieses Threads 'Insolvenz EGNW' zu tun ??  >:(

masterflok:

--- Zitat von: khh am 17. November 2013, 14:29:29 ---@masterflok, was bitte hat Ihr Beitrag mit dem Thema dieses Threads 'Insolvenz EGNW' zu tun ??  >:(

--- Ende Zitat ---
Wissen Sie selbst nicht mehr, was sie hier im Forum verfassen? Eventuell ein Anzeichen einer Demenz?

Ich helfe Ihnen auf die Sprünge. In Ihrem vorigen Beitrag haben Sie das von mir aufgegriffende Trauerspiel des Energiefachmannes alias FirstCon zitiert. Oder wollen Sie etwa leugnen, dass die durchgeführte Mahnwelle der FirstCon nichts mit der Insolvenz der EGNW zutun hat?  :)

masterflok:

--- Zitat von: PLUS am 17. November 2013, 11:06:39 ---... und dann auch noch zur Erinnerung folgt wohl dieser Akt: http://vimeo.com/42682042

--- Ende Zitat ---
Ich denke, die Insolvenz der EGNW wird nicht mit der der Energen Süd vergleichbar sein. Der Kreis der Betroffene ist erheblich kleiner. Außerdem muss man dem amtierenden Vorstand gut heißen, dass sie wenigstens noch die Energielieferungen endabgerechnet haben. Guthaben wurden, wenn angefallen, auch ausgezahlt.

Spannend wird es bei denjenigen, die bei der EGNW noch Zahlungen offen haben. Denn durch Querulanten wie kkh haben sie es wohl für rechtens angesehen, diese mit dem gezeichneten Genossenschaftsanteil und verlorenen Guthaben bei der EnergenSüd aufzurechnen. Der Insolvenzverwalter wird denen schon klar machen, dass das alles andere als rechtens war.

khh:

--- Zitat von: abrand am 22. Juni 2012, 18:00:54 ---Da ich an der letzten Sitzung [Anmerkung: GV am 15.06.12] aus Termingründen leider nicht teilnehmen konnte, greife ich mal diesen Beitrag auf.

--- Zitat ---Original von Christian Guhl
In der vorherigen GV war der VS und AR von den Mitgliedern beauftragt worden, zu prüfen ob Schadenersatz wegen der „Handschlagverträge" von H.R. geltend gemacht werden kann. Schließlich ist er ja der Hauptverantwortliche für das ganze Chaos. Hat sich jemand zu dem Ergebnis der Prüfung geäußert ?
Oder wurde der Auftrag der GV geflissentlich ignoriert ?
--- Ende Zitat ---
Der Antrag wurde seinerzeit von mir gestellt, und mich würde sehr interessieren, wie hier der Stand ist.
Hat es dazu Infos gegeben?
--- Ende Zitat ---
[eingefügte Erläuterung/farbliche Hervorhebung durch khh]

Ist/war H.R. tatsächlich der (alleinige) Hauptverantwortliche für das ganze Chaos und die Folgen ?

Als Resultat (bis hin zur jetzigen Insolvenz der EGNW) des ominösen „Handschlagvertrages“ sind besonders die Genossenschaft (ausgebliebene/nicht durchsetzbare Vergütungen/Preisanteile) und wohl auch eine Reihe von Mitglieder/Kunden (keine Erstattung von Abschlagsüberzahlungen) nicht schadlos aus dem „Abenteuer“ mit der ENS herausgekommen.

Der seinerzeitige AR-Vors. H.-D. O. erklärt, er habe den Handschlagvertrag von Anfang an bemängelt (wg. der getroffenen Vereinbarungen und/oder wg. der mündlichen Form?). Dies sei von ihm umfangreich dargestellt und in den Sitzungen entsprechend protokolliert worden. Wer an den Generalversammlungen teilgenommen hätte, wäre auch darüber informiert.

So weit so gut. Das kann dann aber ja wohl nur bedeuten, dass von einer AR-Mehrheit der „Handschlagvertrag“ (zumindest stillschweigend) gebilligt und vom so handelnden Vorstand diesbzgl. eine ordnungsgemäße Geschäftsführung nicht eingefordert wurde, wie es vornehmste Aufgabe eines Aufsichtsrates ist.

Ist die Generalversammlung über diese folgenschwere Uneinigkeit im AR seinerzeit so umfassend informiert worden, dass die offensichtliche „Unterlassung“ des Aufsichtsorgans für jeden Anwesenden deutlich werden musste, und zwar bevor der AR-Mehrheit von der GV für das betreffende Geschäftsjahr die Entlastung erteilt wurde?

Sitzen womöglich mehr Verantwortliche als nur der damalige Vorstand "mit im Boot" und wurde womöglich deshalb der o.g. Auftrag der GV, wie von einigen vermutet, „geflissentlich ignoriert“? In den GV-Protokollen ist jedenfalls nach meinem Kenntnisstand zu diesem bedeutsamen Thema fast gar nichts zu lesen!?

Übrigens, für die Geschäftsjahre 2011 und 2012 ist ja wohl keinem Gremium bisher von der Generalversammlung eine Entlastung erteilt worden  –  oder ? 

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