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LG Düsseldorf : Abschlagszahlungen müssen sich am Vorjahresverbrauch orientieren

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Didakt:
@ bolli

von Ihnen:
 
--- Zitat ---Die AGB, wie auch die vieler anderer Versorger, lassen ein Verrechnen bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.

--- Ende Zitat ---

Eine solche Bestimmung in AGB zu Lasten des Verbrauchers ist mir bislang noch nicht untergekommen. Bitte stellen Sie den fraglichen Text und ggf. auch die Ursprungs-AGB doch einmal zur allgemeinen Information hier ein.

Ich kenne bislang nur die Bestimmung, wonach sich die Versorger in ihren AGB analog § 17 (3) StromGVV gegen die Aufrechnung des Verbrauchers schützen, nämlich: "Gegen Ansprüche des Versorgers kann vom Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden."

Netznutzer:
@ khh

Unterschied zwischen Vorauszahlung und Abschlagszahlung?

http://www.finanzfrage.net/frage/unterschied-zwischen-vorauszahlung-und-abschlagszahlung#answers

Gruß

NN

khh:
Ich denke, dass die Formulierung "Vorauszahlung" im EnWG auch Abschlagszahlungen einbezieht.

Alles Andere wäre m. E. wenig logisch (Sie können diese Einschätzung aber gerne widerlegen ;) ).

Nachtrag:
Die gesetzliche Bestimmung "Eine Vorauszahlung wird nicht vor Beginn der Lieferung fällig" spricht
wohl auch für meine These, da eine "reine" Vorauszahlung ja vor Leistungserbringung üblich ist.


Stromfraß:
Aus dem von NN zitierten Artikel:

--- Zitat ---Eine Abschlagszahlung wäre also eine Vorauszahlung, wenn sie zu Beginn eines Abrechnungsintervalls vor Leistung erfolgt. Stromrechungen werden normalerweise in der Mitte oder am Ende der Abrechnungsintervalle abgebucht.
--- Ende Zitat ---

bolli:

--- Zitat von: Didakt am 21. November 2013, 18:14:27 ---Ich kenne bislang nur die Bestimmung, wonach sich die Versorger in ihren AGB analog § 17 (3) StromGVV gegen die Aufrechnung des Verbrauchers schützen, nämlich: "Gegen Ansprüche des Versorgers kann vom Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden."

--- Ende Zitat ---
Sie haben Recht. Auch die AGB der beiden betroffenen Versorger enthalten diese Klausel.

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