Energiepreis-Protest > ExtraEnergie
LG Düsseldorf : Abschlagszahlungen müssen sich am Vorjahresverbrauch orientieren
Didakt:
@ bolli
von Ihnen:
--- Zitat ---Die AGB, wie auch die vieler anderer Versorger, lassen ein Verrechnen bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.
--- Ende Zitat ---
Eine solche Bestimmung in AGB zu Lasten des Verbrauchers ist mir bislang noch nicht untergekommen. Bitte stellen Sie den fraglichen Text und ggf. auch die Ursprungs-AGB doch einmal zur allgemeinen Information hier ein.
Ich kenne bislang nur die Bestimmung, wonach sich die Versorger in ihren AGB analog § 17 (3) StromGVV gegen die Aufrechnung des Verbrauchers schützen, nämlich: "Gegen Ansprüche des Versorgers kann vom Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden."
Netznutzer:
@ khh
Unterschied zwischen Vorauszahlung und Abschlagszahlung?
http://www.finanzfrage.net/frage/unterschied-zwischen-vorauszahlung-und-abschlagszahlung#answers
Gruß
NN
khh:
Ich denke, dass die Formulierung "Vorauszahlung" im EnWG auch Abschlagszahlungen einbezieht.
Alles Andere wäre m. E. wenig logisch (Sie können diese Einschätzung aber gerne widerlegen ;) ).
Nachtrag:
Die gesetzliche Bestimmung "Eine Vorauszahlung wird nicht vor Beginn der Lieferung fällig" spricht
wohl auch für meine These, da eine "reine" Vorauszahlung ja vor Leistungserbringung üblich ist.
Stromfraß:
Aus dem von NN zitierten Artikel:
--- Zitat ---Eine Abschlagszahlung wäre also eine Vorauszahlung, wenn sie zu Beginn eines Abrechnungsintervalls vor Leistung erfolgt. Stromrechungen werden normalerweise in der Mitte oder am Ende der Abrechnungsintervalle abgebucht.
--- Ende Zitat ---
bolli:
--- Zitat von: Didakt am 21. November 2013, 18:14:27 ---Ich kenne bislang nur die Bestimmung, wonach sich die Versorger in ihren AGB analog § 17 (3) StromGVV gegen die Aufrechnung des Verbrauchers schützen, nämlich: "Gegen Ansprüche des Versorgers kann vom Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden."
--- Ende Zitat ---
Sie haben Recht. Auch die AGB der beiden betroffenen Versorger enthalten diese Klausel.
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