Energiepreis-Protest > ExtraEnergie

LG Düsseldorf : Abschlagszahlungen müssen sich am Vorjahresverbrauch orientieren

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khh:

--- Zitat von: Stromfraß am 22. November 2013, 10:50:08 ---... Mein vorhergehender Versorger nannte mir eine Überweisungsfrist für die Auszahlung des Guthabens von 30 Tagen. "Unverzüglich" heißt aber im Juristendeutsch "ohne schuldhaftes Zögern" und das können nun nicht 30 Tage sein. ...
--- Ende Zitat ---

@Stromfraß, damit bezog sich Ihr Versorger wohl auf § 286 BGB - Auszug:

--- Zitat ---§ 286 Verzug des Schuldners
(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. ...
--- Ende Zitat ---

Aber das ist ja nicht Thema dieses Threads. Wie @Plus schon sagte: "immer schön alles durcheinandermischen ..."  ::)

Ben:
OLG Düsseldorf: keine überjährige Verrechnung erlaubt

http://www.zfk.de/unternehmen/artikel/keine-ueberjaehrige-verrechnung-erlaubt.html

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