Energiebezug > Der Flüssiggas-Tank
10-jährige Prüfung nicht bestanden.. KKS-Anlage
happy bienchen:
Hallo in die Runde,
bei mir ist im August 2017 die innere Prüfung des grünen deltagaz Erdtank fällig – der mit Sicherheit nicht bestanden wird.
Hatte Ende November 2016 deswegen bereits ein Angebot von der Fa. STD GmbH 71229 Leonberg zwecks Einspeisemessung (473,62 € + evtl. aufgelistete Zusatzleistungen) erhalten - der ehemalige Tankverkäufer und Gaslieferant hat dies wahrscheinlich automatisch angeleiert.
So jetzt hat sich die Sachlage evtl. geändert. Auf Grund der bayerischen Fördermaßnahmen besteht jetzt, hier im Ort, die Möglichkeit ab April 2017 von Gas & Glasfaser (Schwabengas). Wenn sich bis Ende März 2017, 55 % der Hauseigentümer für einen Gasanschluß entscheiden, dann hätten wir bis spätestens Mitte 2018 den Erdgasanschluß im Haus liegen. Ich selbst habe schon unterschrieben.
Natürlich kann jeder verstehen, dass ich keine Lust mehr auf die ca. 500-600 +X Euro für den Erdtank investieren will.
Dumm ist nur die kommende Heizperiode von Oktober 2017 auf April 2018 :'(
Jetzt meine Fragen an Euch. Vielleicht hat auch unser Fachmann (TÜV-SV) wieder etwas Zeit dafür.
1. Wenn ich bis April 2018 nichts unternehme, steht da irgendwann der TÜV oder sonst wer vor der Tür und sperrt den Tank ab – oder wird ab August 2017 nur kein Gas mehr nachgeliefert?
2. Evtl. etwas nachtanken (500 liter) bis Juli 2017 wäre möglich?
3. Wo müßte der Stilllegungswunsch des Tank gemeldet werden?
4. Evtl. Restgas abfackeln mittels Gasheizstrahler möglich- auch wenns Tage dauert?
5. Müßte der Tank vorher gereinigt werden um dann mit Sand zu verfüllen?
6. Wer kontrolliert das?
7. Was habe ich übersehen, bei der Angelegenheit?
Für jeden Rat wäre ich dankbar!!
Gruß
Andreas
Lutz 1:
--- Zitat von: Lutz 1 am 13. November 2016, 18:13:08 ---Hallo zusammen ,
hatte letzten Monat meine 10 jährige TÜV Prüfung durch den TÜV Thüringen und bin an der Isolationsmessung gescheitert ( DeltaGaz Tank ) . Nun liegt mir ein Angebot der Firma GGT-Tech aus Allendorf über eine KKS Anlage vor. Nun meine Frage . Hat hier schon jemand Erfahrung mit dieser Firma und ist der Preis mit Gasrohrprüfung , KKS Anlage ,Erdarbeiten , Montage für 930 € ok
MFG Lutz
--- Ende Zitat ---
Hallo zusammen , habe jetzt die KKS Anlage von der Firma GGT - Tech , 65370 Allendorf installieren lassen ( 26.02.2017 ). Bin sehr zufrieden und möchte die Firma weiterempfehlen. Den Preis konnte ich noch etwas senken.
MFG Lutz
TÜV-SV:
--- Zitat von: happy bienchen am 24. Januar 2017, 12:32:00 ---Hallo in die Runde,
bei mir ist im August 2017 die innere Prüfung des grünen deltagaz Erdtank fällig – der mit Sicherheit nicht bestanden wird.
Hatte Ende November 2016 deswegen bereits ein Angebot von der Fa. STD GmbH 71229 Leonberg zwecks Einspeisemessung (473,62 € + evtl. aufgelistete Zusatzleistungen) erhalten - der ehemalige Tankverkäufer und Gaslieferant hat dies wahrscheinlich automatisch angeleiert.
So jetzt hat sich die Sachlage evtl. geändert. Auf Grund der bayerischen Fördermaßnahmen besteht jetzt, hier im Ort, die Möglichkeit ab April 2017 von Gas & Glasfaser (Schwabengas). Wenn sich bis Ende März 2017, 55 % der Hauseigentümer für einen Gasanschluß entscheiden, dann hätten wir bis spätestens Mitte 2018 den Erdgasanschluß im Haus liegen. Ich selbst habe schon unterschrieben.
Natürlich kann jeder verstehen, dass ich keine Lust mehr auf die ca. 500-600 +X Euro für den Erdtank investieren will.
Dumm ist nur die kommende Heizperiode von Oktober 2017 auf April 2018 :'(
Jetzt meine Fragen an Euch. Vielleicht hat auch unser Fachmann (TÜV-SV) wieder etwas Zeit dafür.
1. Wenn ich bis April 2018 nichts unternehme, steht da irgendwann der TÜV oder sonst wer vor der Tür und sperrt den Tank ab – oder wird ab August 2017 nur kein Gas mehr nachgeliefert?
2. Evtl. etwas nachtanken (500 liter) bis Juli 2017 wäre möglich?
3. Wo müßte der Stilllegungswunsch des Tank gemeldet werden?
4. Evtl. Restgas abfackeln mittels Gasheizstrahler möglich- auch wenns Tage dauert?
5. Müßte der Tank vorher gereinigt werden um dann mit Sand zu verfüllen?
6. Wer kontrolliert das?
7. Was habe ich übersehen, bei der Angelegenheit?
Für jeden Rat wäre ich dankbar!!
Gruß
Andreas
--- Ende Zitat ---
Anhand deiner Schilderungen schlußfolgere ich, daß Du Eigentümer des Tanks bist.
Wenn das so ist, dann liegt es auch in deiner Aufgabe, die fälligen Prüfungen fristgerecht durchführen zu lassen. Das Angebot von STD Leonberg mußt Du erst mal nicht annehmen, wenn der Tank dein Eigentum ist, da es Dir als Eigentümer ja frei steht, von wem Du die Prüfung durchführen läßt.
Ich gehe nun auch mal davon aus, daß die TÜV-Prüfung im August 2017 fällig ist.
1. Der TÜV wird Dir den Tank nicht absperren. Der TÜV weiß ja auch erst mal nicht, daß die Tankprüfung im August 2017 fällig ist. Auch sonst wird Dir erst mal niemand den Tank absperren. Es gibt aber ein anderes Problem. Da Du Eigentümer des Tanks bist, kannst Du Dir ja aussuchen, bei welchem Gasversorger Du tankst. Nun ist es so, dass jeder Gasversorger formal deinen Behälter aus gesetzlichen Gründen nicht mehr betanken DARF, wenn die letzte fällige TÜV-Prüfung nicht durchgeführt worden ist. Normalerweise wird also der Gasversorger, wenn Du ihn zum Betanken beauftragst, sich von Dir die Bescheinigung über die letzte TÜV-Prüfung zeigen lassen und wird erst dann den Behälter betanken. Wenn Du ihm die nicht vorlegen kannst, muß er formal das Betanken ablehnen.
2. Bis Juli 2017 kannst Du natürlich problemlos noch tanken, wenn die Prüfung erst im August fällig ist. Wenn Du da also genug Gas tankst, um noch über den Winter zu kommen, kann erst mal keiner was dagegen tun. Allerdings sollte Dir bewußt sein, daß Du voll haftest, wenn es zu irgendeinem Zwischenfall an dem Tank kommt, während Du ihn betreibst, aber die fälligen Prüfungen nicht hast durchführen lassen.
3. Die Stilllegung mußt Du eigentlich nirgendwo melden. Allerdings kann es ja nicht schaden, deinem bisherigen Gasversorger kurz Bescheid zu sagen, wenn Du den Tank endgültig außer Betrieb genommen hast.
4. Die Stilllegung des Tanks ist etwas heikel. Der Tank muß natürlich frei von Gas sein. Übrigens kannst Du den Tank auch nicht einfach so öffnen, bevor er nicht drucklos ist. Denk daran, daß da mindestens 5 bar Überdruck drauf sind und daß das darin verflüssigte Gas schlagartig mit großem Druck verdampft, wenn der Tank mal einfach so geöffnet wird. Wenn es dann dabei auch noch zu einer Entzündung des Gases kommt, möchte ich nicht im Umkreis von mindestens 200 Metern sein. Abhängig davon, wie viel Gas da noch drin ist, kann das Abfackeln Tage oder Wochen dauern. Und auch dann, wenn die Fackel nicht mehr brennt, sind immer noch Restgase im Tank, die mit der Luft eine explosionsfähige Atmosphäre bilden, wenn Du den Tank öffnest. Meiner Meinung nach ist das alles nichts, was ein Laie selber machen sollte. Da kann schnell was schiefgehen, vor allem wenn ein Laie so einen Tank öffnet, in dem noch Restgase drin sind (und die sind auch nach dem Abfackeln noch drin).
Für die Stillegung des Tanks würde ich Dir wirklich dringend raten, einen kleinen privaten Gasversorger aus deiner Region für die Außerbetriebnahme zu beauftragen. Der kann Dir mit dem Tankwagen das Restgas abpumpen und/oder die Restgase abfackeln, kann den Behälter dann öffnen (wenn der Behälter ein Mannloch hat) und kann die Restgase ausspülen. Du kannst ja zu gegebener Zeit auch mal bei deinem jetzigen Gasversorger nachfragen, welchen Preis er dafür verlangen würde.
Sand reinfüllen usw. kannst Du im Anschluß daran ja dann selber. Du solltest auch überlegen, ob Du den Behälter einfach nur mit Sand befüllen und in der Erde lassen willst, oder ob Du ihn nach dem Spülen ausgräbst und abtransportierst. Dann ist er weg. Wenn er gespült ist, könntest Du ihn aber auch von innen mit dafür geeignetem Anstrich wasserdicht anstreichen und ihn als Zisterne für Regenwasser oder sowas nutzen. Oder Du kannst irgendwas drin lagern. So billig und mit so wenig Aufwand kommst Du nie wieder an eine eingegrabene Wasserzisterne.
5. siehe 4.
6. Das kontrolliert niemand. Wie gesagt kannst Du die Arbeiten zur Außerbetriebnahme theoretisch alle selber machen, aber ich würde Dir wirklich raten, das von jemandem machen zu lassen, der im Umgang mit Gas Erfahrung hat, wie gesagt am besten einen kleinen regionalen Gasversorger aus deiner Region oder von deinem jetzigen Gasversorger. Einer von denen macht Dir sicher einen halbwegs guten Preis. Natürlich wird das was kosten, aber bevor Du versuchst, das selber zu machen und dann beim Öffnen des Tanks was schiefgeht und Du dann mit schweren Verbrennungen, geplatzter Lunge oder geplatztem Trommelfell da stehst oder gar das Zeitliche gesegnet hast, ist es meiner Meinung nach der bessere Weg, lieber das Geld zu investieren, um all die Außerbetriebnahmearbeiten an dem Tank, bei denen man mit Gas in Kontak kommen kann, von jemandem ausführen zu lassen, der sich damit auskennt und der Erfahrung im Umgang mit Gas hat.
Mit bestem Gruß
TÜV-SV
happy bienchen:
Hallo Autor TÜV-SV,
das hat mir sehr geholfen. Deine Antworten waren sehr hilfreich und kompetent. Danke!
Werd mir ein paar Angebote reinholen und lass den Tank ganz entfernen. Bei dem 100qm Garten lohnt das Regenwasser nicht, da ist der Strom teurer als der wirkliche Nutzen.
Gruß
Andreas
Gutachtinator:
TÜV-SV hat eigentlich alles ausfürlich erläutert, aber als kleine Ergänzung:
1. Es wird ein Behälter mit einer riesigen Menge hochexplosiven Gases im Garten vergraben. Dieser Behälter unterliegt Gesetzen und Vorschriften. Hier sind es im Besonderen die Betriebssicherheitsverordnung (über die Feurerungsverordnungen der Länder oder die jeweilige Bauordnung gilt diese bei einer so gefährlichen Anlage auch für Privatpersonen), die Gefahrstoffverordnung, das Produktsicherheitsgesetz und als Technische Regeln die TRBS und die TRGS. Diese sind einzuhalten und für jedermann zugänglich. Jeder der eine solche Anlage betreibt muß sich über seine Pflichten informieren.
2. Auf Druck der Industrie und der Verbände sind sowohl im Gesetz, als auch in den Technischen Regeln die niedrigsten möglichen Anforderungen festgeschrieben worden. Für Flüssiggas gibt es mehr Ausnahmen als für jede andere überwachungsbedürftige Anlagenart.
3. ESM und SEP sind bereits günstige und schnelle "Ersatzprüfungen" für die normalerweise erforderlichen Prüfungen.
4. Stand der Technik wären eigentlich doppelwandige Behälter mit Leckageüberwachung, wie z.B. bei Benzintanks seit Jahrzehnten Standard. Die Behälter wären nur ca. 30 % teurer als einwandige Behälter. Die wiederkehrende Prüfung wäre eine Überprüfung des Warngeräts und eine Prüfung des Sicherheitsventils und für einen Bruchteil der aktuellen Prüfkosten abzuleisten. Man spart also am falschen Ende und verschenkt riesige Sicherheitsvorteile. Aber der Markt (ihr) und die Industrie will das so haben.
5. Die Verantwortung für den sicheren Betrieb hat der Betreiber. Kein TÜV keine DEKRA, keine GTÜ und auch keine Behörde. Knallt es, muß der Betreiber nachweisen, dass er alle rechtlich und technisch vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt hat.
6. Knallt es bei Flüssiggas, dann knallt es richtig. Sucht mal unter "Flüssiggas Explosion" oder "LPG Explosion" oder "Bleve". Vor wenigen Jahren gab es mal 6 Tote bei einer Explosion......und da waren Fachleute bei der Arbeit. Kommt also bitte nicht auf die gefährliche Idee, auch nur irgendetwas selber an der Anlage rumzuschrauben.
7. Ein Hersteller verschmiert einen Beschichtungswerkstoff, der seine Funktion bei Feuchtigkeit verliert und das Prüfverfahren, welches den Pfusch aufdeckt wird hier diskreditiert. Ebenso wird das notdürftige Gesundbeten durch KKS dann noch als Schikane aufgefasst?
Eigentlich ist das ein Fall für die Marktaufsicht und die Behälter gehören alle ausgetauscht, bzw. repariert, analog zu Autos mit Schummelsoftware.
Seid doch froh, dass der Pfusch festgestellt wurde und schlimmeres verhütet wurde. Dazu sind diese Prüfungen da. Ich will die sehen, die hier rumjammern, wenn so ein Behälter leck geht und das Gas sich durch das Erdreich zum Keller durcharbeitet. Beim nächsten Lichteinschalten geht dann manchem mehr als nur ein Licht auf.
.....solange nichts passiert ist das alles ja nur Schikane und Geldmacherei. Wenn dann etwas passiert, wird nachgefragt warum nicht schärfer, besser und häufiger geprüft wurde und die Schuld bei jemand anderem gesucht. Das ist mit der BetrSichV aber erledigt: Die Verantwortung liegt beim Betreiber (in der BetrSichV "Areitgeber" und "Gleichgestellte" genannt).
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