Energiebezug > Der Flüssiggas-Tank
10-jährige Prüfung nicht bestanden.. KKS-Anlage
xcarver:
Der Beitrag von" Schnüffelt" ruft förmlich nach einer Richtigstellung. An "Schnüffelt" : Ich finde die Art und Weise sowie die Wehemenz mit der Sie behaupten nur Sie selbst hätten sich informiert, und alle anderen aber nicht zum Himmel stinkend, zumal wenn sich einfach nachweisen lässt dass Sie genau eben das selbst nicht getan haben !
Zunächst vorab was an der Marktsituation der Firma R. auffällt:
Es ist Fakt dass eine Firma R defakto zweierlei Monopole hat :
- Erstens die Stromeinspeisemessung im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen 10jährgen inneren Prüfung (wird durch einen R Mitarbeiter im Auftrag des TÜV durchgeführt) und
- Zweitens das Verkaufsmonopol der, im Falle einer nicht bestandenen Stromeinspeisemessung als Abhilfemaßnahme zu verwendendenden KKS Anlage.
Selbst ein TÜV Mitarbeiter, auf diesen - sagen wir mal eher ungewöhnlichen geschäftlichen Zusammenhang angesprochen - verstand die Bedenken sehr gut und teilte diese nach eigener Aussage sogar, erwähnte jedoch dass die Firma "R...." nun mal eben von der Behörde zugelassen worden sei.
Es ist offensichtlich dass hier das Potenzial (wohl gemerkt Potenzial) eines Marktmissbrauchs vorliegt. In Deutschland gibt es ein Bundeskarellamt. Nach meiner Meinung erfüllt die Firma R. alle Kritierien für Eingriffsgrenzen.
--- Zitat von: Schnüffelt am 02. Dezember 2014, 09:56:25 ---So nach länger Verfolgung dieses Themas möchte ich mal etwas dazu beitragen !!
Bei uns war auch die Firma R... Zur Messung und ich habe mir die zeit genommen um bei der Prüfung dabei zu sein .
Der Mitarbeiter hatte mir den Vorgang der Messung genauestens erklärt und mir alle fragen die ich hatte auch sehr kompetent erklärt.
Jetzt mal hier zu sie führen doch nur die Messung im Auftrage des Tüv's durch und wer ein bisschen Verständniss und klares denken hat weiß doch das wenn ein Metall frei liegt und nicht geschützt ist das es rostet oder etwa nicht .
--- Ende Zitat ---
Es ist nicht zwingend so dass sobald ein Strom fließt auch zwangsweise Rost vorliegen muss. Es gibt meherere Faktoren - und Unsicherheitsfaktoren die das Ergebnis verfälschen können. Z.B. nicht - oder nicht korrekt isolierte Tragösen, Domschacht, oder die Tanks der Firma Deltagaz mit der leitenden Isolierschicht (...)
--- Zitat von: Schnüffelt am 02. Dezember 2014, 09:56:25 ---Und jetzt mal zur Messung wenn der Behälter Strom aufnimmt was könnte das bedeuten ????
--- Ende Zitat ---
Das bedeutet dass Ihre physikalischen Kenntnisse eher ... rudimentär sind. Der Behälter nimmt keinen Strom
auf.
--- Zitat von: Schnüffelt am 02. Dezember 2014, 09:56:25 ---Richtig am Behälter ist irgendwo etwas nicht in Ordnung sonnst würde er ja keinen Strom aufnehmen !!!!
Ich hätte auch erst nicht gedacht das man sowas messen könnte aber bei der Messung hatte der Mitarbeiter mir mal gezeigt wie sich das alles verhält und der Strom auf dem Messgerät sofort gestigen ist als er ein Stück Metall an den Behälter angeschlossen hat und dieses ins Erdreich gedrückt hat !!
Also mich hat das alles sehr fasziniert und wer nicht dabei war hat selber Schuld und sollte mal darüber nachdenken was er schreibt!!
MfG
--- Ende Zitat ---
Ja, eine Exkursion in Physik ist faszinierend und lehrreich - wenn man die richtigen bzw. alle Schlüsse zieht.
--- Zitat von: Schnüffelt am 02. Dezember 2014, 09:56:25 ---Ps. Aber mal ganz davon abgesehen warum sollten sie einen Behälter schlecht messen ???
Wegen Verkauf einer kks Anlage oder wie??
Ich weiß nicht ob ihr euch mal schlau gemacht habt aber diese kks Anlagen halten mindestens 25-30 Jahre also fallen sie bei der nächsten 10 jährigen Prüfung bei ihnen raus !!!!
Also rechnet mal selber alle 10 Jahre eine Prüfung oder für immer 1 kks Anlage wovon hätten sie also mehr ??
Bestimmt nicht wenn man ihn durchfallen lässt !!
Man sollte mal über den Tellerrand hinausschauen und sich erkundigen bevor man den Mund aufreißt Punkt
Und an die besagte Firma macht weiter so die werden es irgend wann verstehen
--- Ende Zitat ---
Ja ich habe mich, und ich spreche hier sicherlich auch für die meisten Leser dieses Forums, schlau gemacht - entgegen Ihrer Unterstellung.
Nach schriftlichen Angaben der Firma R zu Ihrem eigenen Produkt ist nicht die Rede von mindestens 25-30 Jahren, sondern von ca. 25 Jahren. Und schon gar nicht "mindestens".
Sie nehmen an dass durch die Installation einer KKS Anlage die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung bzw. der Teil der Stromeinspeisemessung wegfallen würde und weiterhin wegfällt, für den Fall dass die KKS Anlage noch in "Betrieb" ist ?
Da liegen Sie leider falsch.
Die 10jährige Prüfung unterliegt keinen Erleichterungen oder Vergünstigungen nur weil eine KKS Anlage installiert ist.
Die lt. der Firma R. anfallenden laufenden Kosten unterschlagen Sie dabei auch noch ganz.
Der Verkauf und die Wartung einer KKS Anlage geht für die Firma R. immer "on top".
Sollten Sie nicht sicherstellen Ihren eigenen Rat erst mal selbst zu befolgen wenn Sie derartige Kommentare anbringen wie :
--- Zitat von: Schnüffelt am 02. Dezember 2014, 09:56:25 ---Man sollte mal über den Tellerrand hinausschauen und sich erkundigen bevor man den Mund aufreißt Punkt" ?
--- Ende Zitat ---
Ich finde es war wichtig Ihre, ach so gut recherchierten Wahrheiten, mal ins rechte Licht zu rücken.
Gasnutzer36:
Ich hatte heute auch das Vergnügen!
Herr B... der Firma Ronschke überprüfte heute auch meinen erdgedeckten Gastank. Ich hätte gerne gewusst, wie vielen Leuten er den gleichen Unsinn von einer zwingend erforderlichen KKS Anlage mitgeteilt hat.
Ich weiß nicht, inwiefern die Firma Ronschke mitlerweile informiert ist, (müsste aber, da es ja schon über ein Jahr bekannt ist) aber der Tank der Firma DELTA GAZ (mit hellgrüner Farbe), den auch ich besitze, kann den, von Firma Ronschke patentierten test garnicht bestehen!
Habe sofort meinen Gaslieferanten kontaktiert & darüber informiert, falls ein Einbau einer KKS Anlage empfohlen werden sollte, das ich dies nicht tun werde!
Ich lass mich doch nicht verarschen!
Achja,- bevor ich's vergesse,- der TÜV war übrigens schon letzte Woche da & hat die Prüfplakette aufgeklebt. ...mmhhh???
Guru:
--- Zitat von: reisender am 04. Juli 2014, 15:22:02 ---
5. in die erdleitung muß ein potentialtrenner eingebaut werden.
über die hauselektrik ist sonst der tank kurzgeschlossen,
laut galvanischer reihe fließt dann ständig ein strom und er löst sich auf.
6. der potentialtrenner ist mit einer geeigneten trennfunkenstrecke zu überbrücken.
ex-zone 1 im domschacht beachten.
.....
--- Ende Zitat ---
Hallo,
ich möchte mal ein schon etwas älteres Thema aufgreifen.
Wie ist das mit diesem Potentialtrenner zu verstehen???
Habe ehrlich gesagt, davon noch nirgend wo anders etwas gelesen!?
Ist die (Kupfer) Leitung vom Tank zur Therme zu erden? Oder der Tank selbst?
Oder wie genau soll das aussehen???
Ist das nur bein Erdgeckten Tanks (den ich habe) notwendig?
Danke schon mal für Eure Hilfe!
Siebener:
Hallo. Ich darf mich da anschließen! Selbes Problem: erdgedeckter Tank von Delta Gaz, 10-jährige Prüfung durch besagte Firma R. (war leider selbst nicht anwesend), Stromeinspeisemessung, Prüfung nicht bestanden, Empfehlung KKS-Anlage bei gleichzeitiger Androhung der Stillegung.
Ich wüßte gern, wie Ihr Euch verhalten habt? KKS-Anlage gekauft?
Ich denke, es werden in der nächsten Zeit noch viele "unschuldige Opfer" hinzukommen, da jetzt erst ca. 15 Jahre um sind, seit sich die freien Gashändler auf dem Markt etabliert haben und damit auch viele Kunden den Wechsel von einem Vertrag zu einem Eigentumstank vorgenommen haben. Natürlich im Besten Glauben an die vollmundigen Versprechen der freien Händler, man sei jetzt unabhängig und natürlich gab es von dieser Seite auch Berechnungen, wie unglaublich viel Geld man jetzt sparen würde. Nur hat uns damals niemand dazu gesagt, wie schnell man schon bei der ersten 10-jährigen Prüfung durchfällt und dass es dann mit der schönen Unabhängigkeit und dem Geld sparen vorbei ist.
Mir stellt sich trotzdem die Frage, ob man das einfach so hinnehmen muß oder ob es Möglichkeiten gibt, sich zu wehren.
1. Wie schon weiter oben erläutert, ist von einem Epoxidharz beschichteten Tank eine Mindeststandzeit von 30 Jahren zu erwarten. Wenn die Schicht schon nach 10 Jahren (angeblich) beschädigt sein soll, bin ich dann beim Kauf arglistig getäuscht worden? Bin ich jetzt für den Schaden allein zuständig oder ist der Verkäufer (i.d.R. ein Flüssiggashändler) auch nach 10 Jahren noch in der (Teil-)Haftung?
2. Vielleicht ist die Beschichtung aber noch volkommen in Ordnung für den Schutz des Tanks gegen Durchrostung und es ist (wie auch schon mehrfach erläutert) die durchgeführte Prüfmethode für manche Beschichtungsarten wie im Falle von Deltagaz-Tanks ungeeignet. Wer bleibt dann auf den Kosten der ungeeigneten Prüfung und erforderlicher Nachprüfungen sitzen? Ist das der Kunde, der bei seinem Flüssiggasunternehmer die vorgeschriebene Tankprüfung bestellt hat? Oder ist nicht auch der Händler in der Pflicht, der, wenn er die Leistung verkauft, auch so weit fachlich geschult sein muß um zu wissen, bei welchem Tank welche Prüfmethode erforderlich ist? Im Extremfall ist dies sogar derselbe Händler, der dem Kunden auch damals den Tank verkauft hat!
3. Was passiert denn, wenn man Einspruch einlegt gegen das Untersuchungsergebnis (und wo: beim Händler, wo die Leistung bestellt wurde oder dessen Erfüllungsgehilfe, z.B. Fa. R.?)?
Ich hoffe, es finden sich noch ein paar weitere "Geschädigte", mit denen man sich im Idealfall auch über rechtliche Schritte, die man unternehmen kann, austauschen kann.
Gasnutzer36:
Ich bin froh, dass ich eine Rechtsschutz-Versicherung habe!
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