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Stadtwerke München

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elad:
Vielen Dank für die Antworten!

@ superhaase:

gestern habe ich ein Schreiben bekommen, in dem einige Aussagen des Urteils zusammengefasst sind und nochmal eine Zahlungsaufforderung. Kulant wie sie sind, die SWM, würden sie mir sogar meine 45,- Mahngebühren erlassen, wenn ich zahle....  :rolleyes: (Ich glaub, die August- und Septembermahnung hab ich bekommen ;-) )

Was die Abrechnung angeht, so fragt die SWM mich im letzten Schreiben zur Abrechnung im April, wie denn die korrekte Rechnung lauten würde, obwohl ich ihnen das ja in mehreren Schreiben versucht habe, klarzumachen. Die hatten also selber keinen Durchblick mehr, scheint mir. In der Summe stimmte die auch nicht, anders als bei dir.

Und du würdest jetzt auch weiterhin gar nichts mehr zahlen? Oder doch wieder zum gekürzten Abschlag zurückkehren?

Viele Grüße
elad

superhaase:
Ja, die SWM scheint mit ihrem SAP nicht zurecht zu kommen.
Wahrscheinlich sind die entsprechenden Mitarbeiter auch stark überlastet, die ganzen Zahlungskürzer und \"Rechnungsbeanstander\" machen doch eine Menge Aufwand..... selbst Schuld!
Du solltest denen vielleicht schreiben, dass Du im betreffenden Abrechnungszeitraum xxx,- € Abschläge geleistet hast, und diese sollen auf die Rechnung. Wie sie das machen ist ihre Sache.
Oder wurden Abschläge von Dir mit vorherigen Restforderungen alter Abrechnungszeiträume verrechnet? Das machen die auch sehr gerne.
Wäre also zu prüfen, ob die Summe aller offenen Forderungen über alle Jahre mit Deinen Kürzungen übereinstimmt.
Wenn ja, dann kannst Du Dich damit zufrieden geben (musst Du nicht). Aber die SWM werden wohl erfahrungsgemäß nicht in der Lage sein, ihr Kuddelmuddel aufzudröseln.
In einem Gerichtsverfahren, werden sie es dann wohl manuell tun müssen...... deren Problem.
Für Dich ist erst mal wichtig, dass der Saldo über die Jahre stimmt: Restforderungen (ohne Mahngebühren) muss gleich Deinen Kürzungen sein.
Wenn nicht, dann auf einer Korrektur bestehen und die letzte Rechnung nicht begleichen (auch nicht teilweise).

Ansonsten weiter gekürze Abschläge nach eigenem Gutdünken zahlen. Dabei darauf achten, dass für die Jahresabrechnung ein nachzuzahlender Betrag bleiben wird.
Ich machs ja auch so, wie oben geschrieben.

Mehr kann man kaum machen - man darf ja aus dem Herrn Mühlhäuser die korrekte Abrechnung nicht herausprügeln ;)

ciao,
sh

elad:
Danke, superhaase, aber ich zahl ja seit einem halben Jahr gar nichts mehr.

Herr Cremer meinte, ich sollte nun dabei bleiben.

Was sagst du dazu? Weiterhin gar nix zahlen oder vielleicht doch wieder den gekürzten Abschlag zahlen?

Dankeschön  :)
elad

kplaczek:
Wie soll/wird es jetzt weitergehen? Ich gehöre zu den Sammelklägern. Wird ein Rechtsbehelf gegen das Urteil des LG München eingelegt werden? Auch ich habe eine erneute Zahlungsaufforderung von SWM erhalten. Bei Zahlung bis Anfang November 2007 würden die Mahngebühren erlassen. Ebenfalls sind Teile aus dem Urteil zitiert worden.

Zottel:
Was ist das denn für ´ne Logik??

Du zahlst ENDLICH das was wir schon ewig gerne hätten, dafür erlassen wir Dir die Mahngebühr von 45,-- EUR..............

Geht´s noch??

Wer sich einmal für eine gewisse Vorgehensweise entschlossen hat, der handelte wohl aus einer gewissen Überzeugung heraus.

Was hat sich denn geändert diese Überzeugung nun in Zweifel zu ziehen???

Wohl überhaupt nichts!!!  :D

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