Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
Stadtwerke München
burt13de:
@ Cremer
Richtig, die 2 % wären nicht nötig gewesen, allerdings hatte ich in Artikeln zu diesem Thema gelesen, dass man dies zum Zeichen des guten Willens tun könne/solle.
Joogie:
Hallo HannesW,
Deine Frage is jetzt eine Weile her, gibt es dazu etwas neues bzw. wie hast Du auf die Mahnung und Inkasso-Androhung reagiert?
Bei mir ist jetzt (Anfang Januar 06) die gleiche Mahnung eingegangen, nachdem ich das Musterschreiben geschickt und auf die Deloitte-Studie geantwortet habe (Tenor: keine Offenlegung der Preise und undurchsichtiges GmbH Geflecht ...).
Ich habe gelesen, dass geraten wird gar nicht auf derartige Mahnungen zu reagieren. Aber wie geht das dann weiter? Immer höhere Mahngebühren, wüste Schreiben von Inkasso-Büros, irgendwann Gerichtsvollzieher?
Viele Grüsse, Joogie
RR-E-ft:
@Joogi
Bevor ein Gerichtsvollzieher kommt, muss es erst einmal eine Gerichtsentscheidung zu vollziehen geben.
Es muss also erst einmal geklagt werden.
Das ist bisher trotz des massiven Widerstands der Kunden nicht geschehen und man kann sich wohl denken, warum das so ist.
Bleiben Sie also ganz ruhig und machen Sie sich nicht zu viele Sorgen:
Lesen Sie auch hier:
www.vzhh.de
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
woody:
Hallo...
Nach einiger Zeit des mitlesens, werde ich von jetzt ab auch hin und wieder was schreiben...
--- Zitat von: \"HannesW\" ---
- \"Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, müssen Sie zwei Wochen nach Zugang der Mahnung mit der Einstellung der Energieversorgung rechnen (§ 33 der AVB).\"
--- Ende Zitat ---
Ist dies schon ein \"konkrete Sperrandrohung\" oder nur heiße Luft zum Einschüchtern?
Ich habe heute das gleiche Schreiben bekommen, allerdings geht es bei mir um eine komplette Abschlagszahlung, da sich die SWM nicht in der Lage sehen, meine alten Abschläge weiterhin per Einzugsermächtigung einzuziehen.
Ich werde morgen versuchen einen Sachbearbeiter an\'s Telefon zubekommen, da das ServiceCenter nicht wirklich weiterhelfen kann (zumindest bei meinem letzten Anruf nicht).
Viele Grüße...Dieter
Cremer:
@woody,
es nur eine sanfte Aufmerksamkeit auf den § 33 AVBGasV, dass eine Sperrung möglicxh ist.
Eine konkrete Sperrandrohnung muß mindestens 14 Tage vorher mit Datum erfolgen.
Also nur \"Säbelrasseln\" und \"Einschücherungsversuche\"
Sparen Sie sich den Anruf
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