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Stadtwerke München

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DieAdmin:

--- Zitat von: \"Cremer\" ---@Evitel2004,

nun da kann ja bestimmt unser Fachmann was dazu sagen. :wink:
--- Ende Zitat ---


@Cremer,

wenn du unseren lieben Herrn Fricke meinst, dazu hat er sich im Prinzip schon geäußert. Und das ist noch gar nicht so lang her  ;)

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=26961#26961

Und dann gibts ja noch die "Hemmung".

http://de.wikipedia.org/wiki/Hemmung_%28Recht%29

Cremer:
@Evitel2004,

im Falle des Einwandes der Billigkeit, ja.

Aber im normalen Fall (ohne Widerspruch nacxh § 315)??

DieAdmin:
@Cremer,

hab oben noch ein Link zum Wiki ergänzt.

Wer den Einwand der Unbilligkeit erhoben hat, dafür wird gerade nichts fällig und da kann auch keine Verjährungsfrist beginnen.
Lese mal bitte dazu in den Grundsatzfragen, die als "wichtig" hochgepinnten Threads ;)

Also wer seine Rechnung nicht einwendet, der findet sie ja ok, und da werden die Beträge fällig und können gemahnt werden. Und das Unternehmen muss das innerhalb eines Zeitraums (Verjährungsfrist) tun, sonst kann es das Geld in den Wind schreiben.
Aber diese Frist wird nicht durch den außergerichtlichen Weg unterbrochen oder wars gehemmt  :? .

Und hier ein Link zur Unterbrechung: http://de.wikipedia.org/wiki/Unterbrechung_%28Recht%29

energiemonster:
Erstmal freunldiche Grüsse,

habe nach knapp einem halben Jahr mal wieder eine Mahnung bekommen über ca. 500,- Euros, war natürlich grottenfalsch, nach telefonischem Protest wurden dann 98,- Euro daraus, darauf habe ich wieder mal schriftlich reagiert und auf mein Schreiben vom 17.8. 06 verwiesen in dem ich die Billigkeit der Gaspreiserhöhung anzweifelte habe(lt. Musterschreiben). Die Rechnung sowie Abschlagszahlungen kürzte ich danach, bis November gabs Mahnungen dann war Stillstand, Nun kam folgende Reaktion:

Mit Vorlage der Gutachten haben wir unabhängig von unserer Beurteilung der Rechtslage ausführliche Nachweise erbracht. Die SWM haben ithe gesamten Erdgasbezugskosten u. Netznutzungskosten sowie Erlöse dargelegt.

Zuletzt hat das Landgericht München I mit Beschluss vom 09.06.2006 (AZ: 30 T 9871/06) entschieden, dass die Kürzung der Erdgas-Rechung durch den Kunden unberechtigt ist. Die SWM , so das Landgericht Mü. I haben mit dem Gutachten glaubhaft gemacht dass die streitigen Gaspreiserhöhungen der SWM der Billigkeit entsprechen....weiter noch einiges blabla..

Die SWM so die Schlussfolgerung des Gerichtes, sind damit auch bereichtigt einem Kunden unter den Voraussetzungen des §33 AVBGasV, seit dem 01.01.07 §17 GasGVV, die Einstellung der Versorgung anzudrohen und diese auch tatsächlich druchzuführen, wenn der Kunde eigenmächtig die Gasrechnung wegen angeblicher Unbilligkeit kürzt.

Den Ihnen zugesandten Unterlagen ist von unserer Seite nichts mehr hinzuzufügen , da sich weder unsere noch Ihre Argumentation gändert hat. Weitere Reaktionen werden unterbleiben.
Wir fordern Sie auf die vertraglich geschuldeten Zahlungen und Abschlagszahlungen unverzüglich in voller Höhe zu bezahlen . Zur Durchsetzung unseres Anspruches werden wir ansonsten alle notwendigen Schritte einleiten. Die Entstehung weiterer Kosten die Sie zusätzlich zu tragen hätten können Sie druch sofortige Zahlung vermeiden.

Ich habe einiges im Forum gelesen aber komme eigentlich auf keine eindeutige Antwort zu diesem Schreiben der SWM finden, deshalb meine Fragen.

Soll man aufgrund der Entscheidung des Landgerichtes Mü I die Zahlungen vornehmen und wird " der Braten " langsam heiss oder weiter abwarten bzw. gibt es Tips wie man schriftlich und rechtskonform auf dieses Schreiben antworten könnte ? Sollte es Sinn machen einen Rechtsanwalt einzuschalten wer kennt in München einen der sich um diese Energiestreitigkeiten kümmert , für Tips und Empfehlungen im voraus besten Dank Gruss Gerhard :lol:

superhaase:
@energiemonster:

Erste Pflicht: Cool bleiben!  8)

Das ist alles recht dummes Geschwätz von der SWM.
Im Grunde müsstest Du gar nicht reagieren, da ja \"alle Argumente ausgetauscht sind\" und Du Dich nur wiederholen könntest.
Wenn die SWM wirklich die Kohle will, muss sie vor Gericht gehen. Das ist der Weg, den der §315 vorsieht, und den wir ja alle wollen - abgesehen von dem unwahrschenlichen Szenario, dass die SWM die Kalkulation offenlegt und die Preise wirklich \"billig\" im Sinne des Gesetzes macht.

Erst wenn Du was Gerichtliches bekommst, musst Du reagieren und einen Anwalt einschalten, voher nicht  :!:

Eine reale terminierte Sperrandrohung werden sie wohl nicht wagen - damit zu drohen (mit abstrus dummer Begründung) ist eigentlich schon eine bodenlose Frechheit. Wenn doch, dann wie bekannt reagieren.
Das zitierte Urteil ist für uns heute belanglos, und würde heute wohl auch kaum mehr so gefällt - meine Meinung.

Wichtig ist, dass Du die Unbilligkeit des gesamten Gaspreises (nicht nur der Erhöhung) eingewendet hast. Falls nicht, dann unbedingt per Einschreiben nachholen!

Was Dir Mut und Zuversicht geben sollte, ist folgendes aktuelle Urteil:
http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=863&file=dl_mg_1179347215.pdf
Es lohnt sich wirklich, dieses Urteil ganz zu lesen.
Dieses Urteil passt sehr gut auch auf die SWM. Deren Gutachten sind eben unzureichend :!:
Insbesondere gefällt mir der folgende Abschnitt auf Seite 9 ganz unten:

--- Zitat ---Die Beklagte hätte daher konkret und insbesondere unter Vorlage der entsprechenden Bezugsveträge vortragen müssen, dass, wie und warum ihre Bezugspreise gestiegen sind. Angesichts der monopolistischan Vertriebsstruktur von leitungsgebundenem Erdgas hätte die Beklagte des weiteren konkret vortragen müssen, was sle ihrerseits unternommen hat, um günstigere Preise bei Lieferanten zu erreichen. Ihre Behauptung, sie habe sich der Ölpreisbindung nicht entziehen können, ist so zumindest unsubstantiiert. Jedenfalls ist eine Billigkeitskontrolle ohne Vorlage der zugrundeliegenden Verträge nicht möglich, da sonst auch nicht ansatzweise überpruft werden kann, ob die Beklagte überhaupt lhren Bezugsvertrag korrekt anwendet.
--- Ende Zitat ---
Es kann also nicht schaden, bei einem Widerspruchsschreiben bzw. beim Unbilligkeitseinwand darauf hinzuweisen (wie ich es getan habe), dass die SWM selbst ihren Lieferanten gegenüber auf die Billigkeit der Bezugspreise und auch der Netzkosten zu achten hat und nicht kritiklos eine Heizölpreisbindung (die absurd ist) und überhöhte Netzpreise hinnehmen darf. Tut sie dies nicht, trägt sie selbst den wirtschaftlichen Nachteil daraus und kann diesen nicht auf die Endkunden abwälzen.

Also folgende Handlungsmöglichkeiten:
- gar nicht reagieren. Erst wenn was vom Gericht kommt oder eine konkrete terminierte Sperrandrohung, dann musst Du handeln.
- wenn es Dir Spaß macht, kannst Du widersprechen und die Argumentetion zurückweisen, und das obige Argument einbauen - ist aber eigentlich der Mühe kaum Wert, denn die SWM kennt die Rechtslage sehr genau und versucht daher nur, die Kunden einzuschüchtern, statt sie wirklich auf Zahlung zu verklagen.

Ein Rechtsanwalt ist also noch nicht nötig.

Die SWM weiß, dass sie kaum eine Erfolgschance hat - sie hat bisher in noch keinem Hauptsacheverfahren bzgl. Billigkeit geklagt, geschweige denn Erfolg gehabt.
Diese Einschüchterungstrategie scheint aber zumindest das Porto zu lohnen - soll heißen, einige kunden lassen sich zur Zahlung bewegen...... leider. Ist aber deren Problem.....

Der Braten wird also zunehmend heißer - aber für die SWM :!:  :D

Daher sollten alle \"Gaspreisrebellen\" cool bleiben und sich nicht ins Boxhorn jagen lassen.
Wir sitzen am längeren Hebel.
Die Gerichte scheinen in den mittleren Instanzen zunemend verbraucherfreundlich zu urteilen. Die unteren Instanzen schließen sich dem immer mehr an.

ciao,
sh

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